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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Durchsetzung von Sozialstandards in der Lieferkette von Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen

Marktkonzentration im Lebensmitteleinzelhandel, Maßnahmen zur Einhaltung internationaler Sozialstandards und menschenwürdigen Arbeitsbedingungen bei Erzeuger- und Zulieferunternehmen, kartellrechtliche Maßnahmen, freiwillige Selbstverpflichtung, Berichtspflicht im Rahmen des Bilanzrechts, Reform des Verbraucherinformationsgesetzes, Initiativen im Rahmen der EU und der Vereinten Nationen

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

30.06.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/203910. 06. 2010

Durchsetzung von Sozialstandards in der Lieferkette von Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen

der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Anette Kramme, Lothar Binding (Heidelberg), Dr. h. c. Gernot Erler, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Hubertus Heil (Peine), Dr. Barbara Hendricks, Josip Juratovic, Dr. Bärbel Kofler, Angelika Krüger-Leißner, Burkhard Lischka, Gariele Lösekrug-Möller, Katja Mast, Anton Schaaf, Silvia Schmidt (Eisleben), Ottmar Schreiner, Dr. Sascha Raabe, Karin Roth (Esslingen), Frank Schwabe, Wolfgang Tiefensee, Manfred Zöllmer, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

In den letzten Jahren hat in Deutschland und der Europäischen Union ein Verdrängungswettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel stattgefunden. Die sechs größten deutschen Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG, REWE Markt GmbH, Lidl DienstleistungGmbH & Co. KG, ALDI Einkauf GmbH & Co. oHG, METRO AG und Tengelmann Warenhandelsgesellschaft KG verfügen heute bereits über einen Anteil von ca. 90 Prozent am inländischen Marktvolumen. Dieser sich fortsetzende Konzentrationsprozess führt zu einer Verschärfung des Preisdrucks auf die im Ausland ansässigen Lieferanten und Erzeuger, z. B. in Costa Rica und Ecuador. Durch Niedrigstpreise kommt es in diesen Betrieben teilweise zu menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen, wie die Studie „Endstation Ladentheke“ von Oxfam Deutschland e. V. zeigt. Dazu gehören Löhne, die weit unter dem Existenzminimum liegen, Arbeitszeiten von mehr als 80 Wochenstunden, Entlassungen von Gewerkschaftsmitgliedern, Frauendiskriminierung, Nichteinhaltung von Arbeitsschutz sowie die Androhung von Massenentlassungen und Betriebsschließungen. Insbesondere Frauen sind von diesen Arbeitsbedingungen und nicht nur von Diskriminierung, sondern auch von den Verletzungen des Arbeitsschutzes betroffen. Sie stellen Menschenrechtsverletzungen dar und widersprechen internationalen Standards zu menschenwürdigen Arbeitsbedingungen.

Die Unterstützung der Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten durch deutsche Unternehmen ist schon heute durch freiwillige Selbstverpflichtungen der Unternehmen möglich. In Deutschland gibt es Bemühungen zur Stärkung der freiwilligen Unternehmensverantwortung (Corporate Social Responsibility, CSR). Das Bundeskabinett hatte am 15. Juli 2009 dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten „Zwischenbericht zur Entwicklung einer nationalen CSR-Strategie“ zugestimmt. Im Rahmen der CSR-Strategie sollte Anfang 2010 der „Aktionsplan CSR in Deutschland“ verabschiedet werden. Einige der deutschen Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen setzen bereits auf freiwillige Verhaltenskodizes, die auch eine Unterstützung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen in den globalen Lieferketten umfassen, und sind der weltweiten Business Social Compliance Initiative (BSCI) beigetreten. Allerdings wird im BSCI-Jahresbericht 2008 darauf hingewiesen, dass nur 43 Prozent der auditierten Unternehmen die Anforderungen der Sozialstandards erfüllt haben, teilweise auch erst nach einer Nachauditierung.

Ziel deutscher Politik muss es weiterhin sein, die Globalisierung so sozial und gerecht zu gestalten. Dazu gehört die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen in den Partnerländern als ein wesentlicher Beitrag zur Bekämpfung weltweiter Armut. Der Verankerung und Durchsetzung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) auf den internationalen Ebenen von Welthandelsorganisation (WTO), Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Internationalem Währungsfonds (IWF), Weltbank und der Welthandels- und Entwicklungskonferenz (UNCTAD) kommt dabei entscheidende Bedeutung zu.

Der UN-Sonderbeauftragte für Menschenrechte und transnationale Unternehmen, John Ruggie, hat 2008 dem UN-Menschenrechtsrat das Rahmenwerk „Protect, Respect and Remedy: a Framework for Business and Human Rights“ (A/HRC/8/5) vorgelegt, das die staatliche Pflicht hervorhebt, Schutz vor – auch in anderen Ländern begangenen – Menschenrechtsverstößen durch im Staatsgebiet ansässige Unternehmen zu gewähren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Marktkonzentration im Lebensmitteleinzelhandel unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten?

2

Welche Auswirkungen hat die Marktkonzentration für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Lebensmittelmärkten in Deutschland?

3

Welche Auswirkungen hat die Marktkonzentration für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Lieferanten- und Erzeugerbetrieben im Ausland?

4

Welche Auswirkungen hat die Marktkonzentration für die Verbraucherinnen und Verbraucher – hinsichtlich Preis, Angebotsvielfalt und Produktzusammensetzungen (wie z. B. Nutzung billigerer Ersatzstoffe)?

5

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu unfairen Einkaufspraktiken im Lebensmitteleinzelhandel vor, und wie bewertet sie diese?

6

Welche internationalen Sozialstandards menschenwürdiger Arbeitsbedingungen sind auch für Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland verbindlich?

Gibt es darüber hinaus weitere internationale Sozialstandards zu menschenwürdigen Arbeitsbedingungen?

7

Welche Verstöße gegen internationale Sozialstandards menschenwürdiger Arbeitsbedingungen in den letzten vier Jahren sind der Bundesregierung bekannt, und wie wurde die Bundesregierung darauf aufmerksam bzw. wer informiert üblicherweise über solche Verstöße?

8

Welche Maßnahmen, einschließlich Änderungen im Kartellrecht, hält die Bundesregierung für notwendig, um die Ausnutzung von konzentrierter Marktmacht der Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen zum Nachteil der Zuliefererunternehmen – auch in den Entwicklungs- und Schwellenländern – zu verhindern?

9

Hält die Bundesregierung eine Sektoruntersuchung durch das Bundeskartellamt zu den Auswirkungen der Marktkonzentration im Lebensmitteleinzelhandel auf Erzeuger- und Zuliefererunternehmen für sinnvoll, und wenn nicht, aus welchen Gründen?

10

In welcher Form setzt sich die Bundesregierung für die Durchsetzung von internationalen Sozialstandards menschenwürdiger Arbeitsbedingungen in der Lieferkette von deutschen Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen ein?

11

Welche Maßnahmen der sechs größten deutschen Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen zur Einhaltung von internationalen Sozialstandards menschenwürdiger Arbeitsbedingungen in deren Lieferkette sind der Bundesregierung bekannt?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen freiwilligen Vereinbarungen der deutschen Unternehmen im Bereich CSR, auch im Rahmen der BSCI?

13

In welcher Form unterstützt die Bundesregierung CSR-Maßnahmen deutscher Unternehmen?

14

Wird die Bundesregierung im Rahmen der deutschen CSR-Strategie einen Aktionsplan CSR in Deutschland verabschieden?

Wenn ja, wann, und wenn nicht, aus welchen Gründen?

15

Wird die Bundesregierung gesetzliche Regelungen zur sozialen Verantwortung von Unternehmen einführen, und wenn nicht, aus welchen Gründen?

16

Wird die Bundesregierung umfassende Berichtspflichten für Unternehmen in Bezug auf ihre soziale Verantwortung auch für ihre Lieferkette unabhängig von ihrer Geschäftstätigkeit in Erweiterung bestehender Berichtspflichten des Bilanzrechtes einführen, und wenn nicht, aus welchen Gründen?

17

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um mehr Transparenz und Vergleichbarkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen, hinsichtlich der Einhaltung bzw. Nichteinhaltung von Sozialstandards bei bestimmten Produkten oder Anbietern?

18

Wird die Bundesregierung bei der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP festgeschriebenen Reform des Verbraucherinformationsgesetzes und der Zusammenfassung der Informationsansprüche der Bürgerinnen und Bürger auch einen gesetzlichen Informationsanspruch in Bezug auf Sozialstandards in der Lieferkette von Unternehmen einbeziehen?

19

Mit welchen Maßnahmen kommt die Bundesregierung ihrer Pflicht zum Schutz vor Menschenrechtsverletzungen im Ausland durch deutsche Unternehmen nach?

20

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um deutsche Mutterkonzerne für im Ausland begangene Menschenrechtsverletzungen ihrer Tochterunternehmen und Zulieferer haftbar zu machen?

21

Welche Initiativen wird die Bundesregierung im Rahmen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen ergreifen, um verbindliche Regeln für faire Arbeits- und Produktionsbedingungen, z. B. im Rahmen der Verhandlungen der Welthandelsorganisation (WTO) oder der OECD, durchzusetzen und deren Einhaltung zu gewährleisten?

Berlin, den 9. Juni 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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