Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze
der Abgeordneten Rolf Hempelmann, Hubertus Heil (Peine), Ingrid Arndt-Brauer, Doris Barnett, Klaus Barthel, Sören Bartol, Dirk Becker, Edelgard Bulmahn, Marco Bülow, Ulla Burchardt, Martin Burkert, Willi Brase, Martin Dörmann, Garrelt Duin, Petra Ernstberger, Peter Friedrich, Michael Gerdes, Iris Gleicke, Ulrich Kelber, Dr. Bärbel Kofler, Ute Kumpf, Manfred Nink, Thomas Oppermann, Holger Ortel, Heinz Paula, Dr. Sascha Raabe, Gerold Reichenbach, Carsten Schneider (Erfurt), Frank Schwabe, Dr. Martin Schwanholz, Dr. Carsten Sieling, Wolfgang Tiefensee, Andrea Wicklein, Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Der Deutsche Bundestag hat im Mai 2009 mit Wirkung zum August 2009 das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze beschlossen. Das Gesetz ermöglicht die Errichtung von vier Pilotstrecken als Erdverkabelung, verkürzt den Rechtsweg und führt ein Planfeststellungsverfahren für Leitungen zur Netzanbindung von Offshore-Windkraftanlagen ein.
Das Gesetz war notwendig, um die sich ändernden Einspeisemengen durch den Ausbau der erneuerbaren Energien, den wachsenden grenzüberschreitenden Stromhandel und den Zubau von konventionellen Kraftwerken im Übertragungsnetz aufzunehmen und abzuleiten.
Kernstück ist die Regelung, in vier Pilotvorhaben als Erdverkabelung, die vielleicht entstehenden Mehrkosten umzuwälzen. Damit wird ermöglicht, die notwendigen Erfahrungen zu sammeln und Tests durchzuführen, um die Erdverkabelung auf der Höchstspannungsebene mit einer Nennspannung von 380 000 Volt in Zukunft vorrangig einzusetzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie ist der Stand des Leitungsneubaus, für die nach § 1 Absatz 1 des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) ein Vordringlicher Bedarf erkannt wurde?
Welchen Investitionsbedarf erkennt die Bundesregierung für das kommende Jahrzehnt in den Leitungsausbau, die über den Vordringlichen Bedarf hinausgehen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Berechnungen der Internationalen Energieagentur, wonach in der Europäischen Union in den kommenden 20 Jahren pro Jahr etwa 70 Mrd. Euro in den Ausbau der Stromnetze investiert werden müssten?
Ist durch die tatsächlichen aktuellen Investitionen sichergestellt, dass genügend Übertragungskapazitäten bereitstehen, um ohne Einschränkungen den erzeugten Windstrom (off- und onshore) abzuführen?
Wie groß ist der Anteil der regenerativ erzeugten Strommenge, die aufgrund einer drohenden Netzinstabilität nicht eingespeist werden konnte?
Wie ist der Stand der Errichtung von Erdkabeln, die als Pilotvorhaben in § 2 EnLAG benannt wurden?
Sind der Bundesregierung Pläne der Übertragungsnetzbetreiber bekannt, die im Gesetz als Kann-Regelung vorgesehenen Strecken nicht als Erdkabel auszuführen?
Welche Investitionssummen sind für die jeweiligen Trassen veranschlagt worden?
Gibt es bereits grundsätzliche Anhaltspunkte für die Bezifferung der Mehroder Minderkosten für die Errichtung und den Betrieb der vorgesehenen Erdkabel gegenüber den Freileitungen auf den gleichen Teilabschnitten?
Stellt die Bundesregierung Mittel zur Forschungsförderung einer Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) bereit?
Wird die Bundesregierung die Investitionen in ein HGÜ-Netz fördern, zum Beispiel durch eine Regelung der Anerkennung besonderer Investitionskosten bei den Netzentgelten?
Wie steht die Bundesregierung zu den Plänen, in Deutschland die Übertragungsnetze in eine Netzgesellschaft zu überführen, und wird sich die Bundesregierung als Gesellschafter daran beteiligen?
Welche Ergebnisse hat der von der Bundesregierung eingesetzte Moderator Max Dietrich Kley vorzuweisen, um die Regelzonen zusammenzuführen und eine gemeinsame Netz AG vorzubereiten?
Wie weit ist die Bundesregierung mit ihren Gesprächen mit den Ländern um eine weitere Beschleunigung beim Netzausbau zu erreichen?
Wie weit ist die Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorangekommen, um Regelungen zur Vermeidung von Doppelprüfungen in die Musterplanungsleitlinien für Planfeststellungsverfahren aufzunehmen?
Inwieweit ist der Ausbau von Energiespeichern beim Netzausbau berücksichtigt, und welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, die Energiespeicherkapazität weiter zu erhöhen?
Haben die Netzbetreiber, die aufgrund § 13 des Energiewirtschaftsgesetzes Netzschaltungen zur Sicherung der Netzstabilität vornehmen, die gebotenen Netzausbauverpflichtungen erfüllt, und in welchen Fällen ist das nicht passiert?
Wie entwickelt sich der Ausbau der Grenzkuppelstellen, und liegen der Bunderegierung Erkenntnisse vor, wie sich die Struktur des europäischen Energiemarktes mit dem Ausbau entwickelt?
Werden die Erlöse aus dem Engpassmanagement vorrangig für den Ausbau von Grenzkuppelstellen verwendet, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung um sicherzustellen, dass die Unternehmen ihren Verpflichtungen vollumfänglich nachkommen?