Visagisten, Frisöre und Kosmetiker im Dienste der Bundesministerien
der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Lothar Maier, Joana Cotar und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Medienberichten zufolge wird Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bei öffentlichen Auftritten stets von ihrer „Visagistin“ Petra Keller begleitet (https://www.merkur.de/politik/merkel-zdf-lueftet-pikante-geheimnisse-ueber-kamera-auftritte-eitler-als-gedacht-zr-12262919.html). Es heißt, egal ob im Bundeskanzleramt, bei Terminen oder sogar bei Staatsbesuchen im Ausland: Die „Visagistin“, die im Bundeskanzleramt angestellt sei, wäre immer dabei (https://www.welt.de/politik/deutschland/plus172436661/Sondierungsnacht-Auch-die-SPD-beherrscht-die-Methode-Merkel.html) und kümmere sich um Kleidung, Haare und Makeup (https://www.bild.de/politik/ausland/angela-merkel/unterwegs-mit-welt-kanzlerin-angela-merkel-38598136.bild.html). Auch in der aktuellen Krise, in der Frisöre und Kosmetiker im Rahmen der Bekämpfung des COVID-19-Virus geschlossen sind, lasse sich Angela Merkel von ihrer Visagistin Haare und Makeup richten. Laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD aus dem Jahr 2019 handelt es sich dabei um eine freiberufliche Assistentin (vgl. Bundestagsdrucksache 19/9798).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Werden im Bundeskanzleramt und/oder in den Bundesministerien a) Visagisten, b) Frisöre, c) Kosmetiker, d) ähnlich tätige Mitarbeiter beschäftigt, und falls ja, seit wann ist dies der Fall (bitte einzeln auflisten)?
Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, wie lauten jeweils die Arbeitsplatzbeschreibungen, und wie erfolgt die Eingruppierung der a) Visagisten, b) Frisöre, c) Kosmetiker und d) ähnlich Tätigen, die in den Bundesministerien und Bundesbehörden beschäftigt sind?
Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten, die für die Inanspruchnahme freiberuflicher a) Visagisten, b) Frisöre, c) Kosmetiker und d) ähnlich Tätiger durch die Mitglieder der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 entstanden sind (bitte einzeln nach Mitglied der Bundesregierung auflisten)?
Bei wie vielen und welchen Dienstreisen im In- und Ausland wurde der jeweilige Bundeskanzler seit dem Jahr 2000 von einem oder mehreren (bitte angeben) a) Visagisten, b) Frisören, c) Kosmetikern und d) ähnlich Tätigen begleitet (bitte einzeln nach Reiseziel auflisten)?
Bei wie vielen und welchen Dienstreisen im In- und Ausland wurden Bundesminister oder Mitglieder der Bundesregierung von einem oder mehreren (bitte angeben) a) Visagisten, b) Frisören, c) Kosmetikern und d) ähnlich Tätigen begleitet (bitte einzeln nach Reiseziel auflisten)?
Auf welche Höhe belaufen sich die Reisekosten der Visagistin und ggf. der weiteren a) Visagisten, b) Frisöre, c) Kosmetiker und d) ähnlich Tätigen, die den jeweiligen Bundeskanzler seit dem Jahr 2000 begleitet haben (bitte einzeln nach Dienstreise auflisten), und auf welcher Grundlage findet die Abrechnung der Reisekosten statt?
Auf welche Höhe belaufen sich die Reisekosten der ggf. die Mitglieder der Bundesregierung und der Bundesbehörden begleitenden a) Visagisten, b) Frisöre, c) Kosmetiker und d) ähnlich Tätigen seit dem Jahr 2000 (bitte einzeln nach Dienstreise auflisten), und auf welcher Grundlage findet die Abrechnung der Reisekosten statt?
Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Gesamtkosten der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 für a) Visagisten, b) Frisöre, c) Kosmetiker und d) ähnlich Tätige der Mitglieder der Bundesregierung?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von a) Visagisten, b) Frisören, c) Kosmetikern und d) ähnlich Tätigen vor dem Hintergrund u. a. der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin, die in § 17 Absatz 1 vorsieht, dass „das Dienstleistungsgewerbe im Bereich der Körperpflege wie Friseurbetriebe, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sowie Sonnenstudios weder für den Publikumsverkehr geöffnet werden noch ihre Dienste anbieten“ dürfen?