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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzung der Vorhaben des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

23.02.2021

Antwortdauer

18 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2646105.02.2021

Umsetzung der Vorhaben des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus

der Abgeordneten Martina Renner, Michael Leutert, Dr. André Hahn, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Dr. Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Norbert Müller (Potsdam), Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Katrin Werner, Sabine Zimmermann (Zwickau), und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der von der Bundesregierung eingesetzte Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus hat im November einen Maßnahmenkatalog mit insgesamt 89 Vorhaben vorgelegt. Seit Frühjahr 2020 wurden unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure Themen und Arbeitsfelder identifiziert, in denen der Kampf gegen Rassismus und Rechtsextremismus dringend ausgebaut oder verstetigt werden muss. Im Maßnahmenkatalog selber finden sich, aufgeteilt nach den für die Umsetzung zuständigen Ressorts der Bundesregierung, Vorhaben, die teils schon länger in den jeweiligen Bundesministerien verfolgt und umgesetzt werden, teilweise aber auch neu sind. Zahlreiche Punkte werden nur mit wenigen Stichworten skizziert, so dass nach Ansicht der Fragesteller unklar bleibt, was sich konkret dahinter verbirgt.

Insofern bedürfen die vorgeschlagenen Maßnahmen einer Konkretisierung bezogen auf Inhalt, Finanzierung und Umsetzung.

Keine Aussagen gibt es bisher zur konkreten Umsetzung der angekündigten Maßnahmen. So wird zwar ein Finanzvolumen von 1 Mrd. Euro und ein zeitlicher Horizont bis 2024 genannt, unklar ist aber, für welche Vorhaben es schon eine Finanzierung im Rahmen bisheriger Planungen gibt und welche Vorhaben tatsächlich neu hinzukommen. Auch ist ungeklärt, in welcher Art und Weise zivilgesellschaftliche Akteure, die an der Ausarbeitung der Maßnahmen beteiligt waren, in den Prozess der Umsetzung eingebunden werden sollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Bis wann werden die geplanten 89 Maßnahmen durch die zuständigen Ressorts der Bundesregierung konkretisiert, und wird eine solche Konkretisierung der Vorhaben im Abschlussbericht zum Kabinettsausschuss oder auf anderem Wege der Öffentlichkeit vorgestellt werden?

2

Plant die Bundesregierung die Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure zur Konkretisierung und Umsetzung einzelner Maßnahmen, und wie soll eine solche Einbindung konkret erfolgen?

3

Welche zivilgesellschaftlichen Gruppen oder sonstigen Akteure waren an der Ausarbeitung der 89 Maßnahmen beteiligt bzw. welche Gruppen oder Akteure wurden zu Sitzungen des Kabinettsausschusses eingeladen oder auf andere Art und Weise angehört?

4

Wurden schriftliche Stellungnahmen der Gruppen und Akteure erbeten, und sind diese Stellungnahmen gegebenenfalls öffentlich einsehbar, bzw. plant die Bundesregierung deren Veröffentlichung?

5

Welche der 89 vorgestellten Maßnahmen betreffen Planungen und Vorhaben, die unabhängig vom Kabinettsausschuss in den Bundesministerien bearbeitet werden, und welche der 89 Maßnahmen sind neu und im Rahmen der Arbeit des Kabinettsausschusses erarbeitet worden (bitte nach Bundesministerien und Nummern der Maßnahmen aufschlüsseln)?

6

Welche der 89 Maßnahmen werden bereits im Bundeshaushalt 2021 bzw. in der Finanzplanung bis 2024 durch Barmittel und/oder Verpflichtungsermächtigungen finanziell berücksichtigt (bitte die jeweilige Maßnahmennummer mit Bezug zum Haushaltstitel und den geplanten Finanzierungsumfang in Jahresscheiben [2021 bis 2024] darstellen)?

7

Wie hoch ist das jeweilige Finanzvolumen, und wie erfolgt die Finanzierung der Maßnahmen, welche in Frage 6 nicht aufgeführt wurden (bitte die jeweilige Maßnahmennummer mit Bezug zum Haushaltstitel [geplant seitens der Bundesregierung] und den geplanten Finanzierungsumfang in Jahresscheiben [2021 bis 2024] darstellen)?

8

Wie soll die Finanzierung der zusätzlichen Maßnahmen organisiert werden, und wie wird der vom Kabinettsausschuss angekündigte Finanzrahmen von 1 Mrd. Euro unter den Bundesministerien aufgeteilt?

9

Plant die Bundesregierung, die Koordination der Maßnahmen in einem eigenen Gremium, z. B. als Nachfolge des Kabinettsausschusses, oder sollen die Bundesministerien und Ressorts unabhängig voneinander die jeweiligen Maßnahmen umsetzen?

10

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass nach der Bundestagswahl 2021 und nach Konstituierung einer neuen Bundesregierung die 89 Maßnahmen über das Jahr 2021 hinaus wie vom Kabinettsausschuss geplant umgesetzt und ausfinanziert werden?

11

Wie ist der Stand zur angekündigten Erarbeitung von „Eckpunkte(n) für ein Gesetz zur Förderung der wehrhaften Demokratie“, wie sie in Nummer 52 des Maßnahmenkatalogs als Auftrag an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) aufgeführt wird?

Berlin, den 27. Januar 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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