Stand des EU-China-Investitionsabkommens (CAI)
der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Dr. Marcel Klinge, Dr. Martin Neumann, Gerald Ullrich, Manfred Todtenhausen, Sandra Weeser, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Dr. Jürgen Martens, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Matthias Nölke, Hagen Reinhold, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Stephan Thomae, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bedeutung der Volksrepublik China als Handelspartner für Deutschland und die EU hat in den letzten Jahren stark zugenommen. So stieg das bilaterale Handelsvolumen zwischen Deutschland und China auf beachtliche 206 Mrd. Euro im Jahr 2019 (https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Aussenhandel/handelspartner-jahr.html). Damit war China zum vierten Mal in Folge Deutschlands wichtigster Handelspartner. In den letzten 20 Jahren tätigten europäische Unternehmen zudem Direktinvestitionen in Höhe von 140 Mrd. Euro in China (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/eu-china-investitionsabkommen-1834304). Umgekehrt investierten chinesische Unternehmen etwa 120 Mrd. Euro in der EU (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/eu-china-investitionsabkommen-1834304).
Am 30. Dezember 2020 wurde nach siebenjährigen Verhandlungen eine politische Grundsatzeinigung über ein EU-China-Investitionsabkommen (CAI) erzielt. Bei der Sicherung der bereits erfolgten Liberalisierungen über weitere Marktzugangsöffnungen bis hin zu weiteren Schritten in Richtung fairerer Wettbewerbsbedingungen weisen die bereits veröffentlichten Zielsetzungen nach Ansicht der Fragesteller in die richtige Richtung. Auch Vorschriften zur Verhinderung von erzwungenem Technologietransfer und Zugeständnisse Chinas bei Normung und Zulassung haben das Potenzial, zentrale Hindernisse in den zukünftigen Wirtschaftsbeziehungen zu beseitigen. Außerdem konnten auch Fortschritte im Hinblick auf Nachhaltigkeitserwägungen vereinbart werden.
Ein veröffentlichter Vertragstext zur abschließenden politischen Beurteilung des Abkommens liegt bisher allerdings noch nicht vor. Der Bundesregierung zufolge stehe die Beendigung von technischen Arbeiten am Text, die Rechtsförmlichkeitsprüfung sowie die Übersetzung des Abkommenstextes in die EU-Amtssprachen noch aus (vgl. Ausschussdrucksache 19(9)922). Da China als schwieriger Vertragspartner bekannt ist, gilt es ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass die Vertragsvereinbarungen unter dem Investitionsabkommen wirklich zu einer verbesserten Rechtssicherheit der europäischen Unternehmen in China führen wird.
Nach Ansicht der Fragesteller ist nun eine zeitnahe Fertigstellung und, falls die hohen Erwartungen sich bewahrheiten, eine zeitnahe Ratifizierung des Abkommens geboten. Eine ähnliche Hängepartie wie bei der Ratifizierung von CETA sollte vermieden werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Bis zu welchem Zeitpunkt erwartet die Bundesregierung einen veröffentlichten Vertragstext des CAI?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass es sich bei dem CAI um ein EU-only oder um ein gemischtes Abkommen handelt?
Bis zu welchem Zeitpunkt geht die Bundesregierung davon aus, dass das CAI ratifiziert sein wird?
Welche Hindernisse könnten nach Ansicht der Bundesregierung die Ratifizierung des CAI verzögern oder gar ganz aufhalten?
Welche Bedenken anderer EU-Mitgliedstaaten im Hinblick auf das CAI sind der Bundesregierung bekannt?
Aus welchem Grund nahm der französische Präsident Emmanuel Macron nach Kenntnis der Bundesregierung trotz gleichzeitiger Anwesenheit der Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen, des Präsidenten des Europäischen Rates Charles Michel sowie der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel als Regierungschefin des die EU-Ratspräsidentschaft innehabenden Mitgliedstaates an der Videokonferenz teil, in der die Grundsatzeinigung über das CAI erzielt wurde?
Inwiefern vertritt Frankreich in Bezug auf das CAI andere Auffassungen als die Bundesregierung?
Welche konkreten weiteren Marktzugangsöffnungen und Marktzugangsverpflichtungen beinhaltet das CAI?
Welche konkreten Regelungen zur Regulierung staatseigener Unternehmen beinhaltet das CAI?
Welche konkreten Regelungen zur Transparenz bei Subventionen beinhaltet das CAI?
Welche konkreten Vorschriften zur Verhinderung von erzwungenem Technologietransfer beinhaltet das CAI?
Welche konkreten Zugeständnisse Chinas bei Normung und Zulassung beinhaltet das CAI?
Welche konkreten Verpflichtungen im Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung beinhaltet das CAI?
Welche rechtlichen Instrumente sorgen im Zweifel für die Durchsetzbarkeit der Vertragsinhalte des CAI, beispielsweise den Fortschritten in den Bereichen Staatsunternehmen, erzwungener Technologietransfer und Subventionen?
Durch welche juristischen Mechanismen wird im CAI sichergestellt, dass europäische Unternehmen in China, gerade in Bezug auf Staatsunternehmen, erzwungenen Technologietransfer und Subventionen, wirklich eine Verbesserung des Status quo erwarten dürfen?
Welche verbliebenen Konfliktpunkte gibt es bei den Verhandlungen zum CAI, insbesondere bei den Themen Marktzugang, Subventionen, erzwungener Technologietransfer, Normung und nachhaltige Entwicklung?
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung die bevorzugte Lösung der EU-Verhandlungsseite für die noch zu verhandelnde Regelung zum Investitionsschutz in den wirtschaftlichen Beziehungen zu China?
Wo bestehen die größten Differenzen zur chinesischen Verhandlungsseite?
Wie realistisch ist aus Sicht der Bundesregierung die zeitliche Einhaltung der Rendezvous-Klausel, wonach die Verhandlungen zum Investitionsschutz spätestens zwei Jahre nach Unterzeichnung des Investitionsabkommens abgeschlossen werden soll, und inwiefern stellt das unterschiedliche Rechtsverständnis beider Seiten ein Problem dar?
Inwiefern bevorzugt die Bundesregierung ein Vorgehen, bei dem die bereits erzielten Vereinbarungen im CAI weitestgehend von den noch zu verhandelnden Regelungen zum Investitionsschutz und zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten getrennt werden?
Welche Erkenntnisse und Prognosen liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen einer Ratifizierung des CAI auf das Investitionsvolumen deutscher Unternehmen in China vor?
Welche Erkenntnisse und Prognosen liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen einer Ratifizierung des CAI auf das Investitionsvolumen chinesischer Unternehmen in Deutschland vor?
Welche Erkenntnisse und Prognosen liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen einer Ratifizierung des CAI auf das Investitionsvolumen europäischer Unternehmen in China vor?
Welche Erkenntnisse und Prognosen liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen einer Ratifizierung des CAI auf das Investitionsvolumen chinesischer Unternehmen in der EU vor?
Welche weiteren Verhandlungen über Verträge zur Verbesserung der wirtschaftlichen Beziehungen mit China laufen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell oder sind in Planung?
Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, die wirtschaftlichen Beziehungen mit China weiter zu verbessern?
Wie steht die Bundesregierung zu der u. a. in der öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages zur Ratifizierung des Freihandelsabkommens CETA vom 13. Januar 2021 verschiedenfach geäußerten Position, dass in Zukunft Handels- und Investitionsabkommen bevorzugt als EU-only-Abkommen statt als gemischte Abkommen ausgehandelt werden sollten?
Inwiefern haben Erwägungen, die die transatlantischen Beziehungen mit den USA betreffen, im Vorfeld der Grundsatzeinigung auf das CAI eine Rolle für die Bundesregierung gespielt?
Inwiefern sieht die Bundesregierung Auswirkungen auf das europäische Verhältnis zur neuen US-Administration durch den Abschluss des CAI?