Nutzung privater E-Mail-Postfächer durch Mitglieder der Bundesregierung
der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Lothar Maier, Roman Johannes Reusch, Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Wie die „Welt“ berichtet, nutzen mehrere Bundesminister zur dienstlichen Kommunikation private E-Mail-Postfächer (vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/plus224542496/Coronapolitik-Bundesminister-nutzten-private-E-Mail-Postfaecher.html). Eine offizielle Kontrolle oder Einsicht sei daher unmöglich. Laut dem oben genannten Artikel nutzt der Bundeskanzleramtsminister und Bundesminister für besondere Aufgaben Dr. Helge Braun für den dienstlichen Austausch über die Corona-Politik ein privates Postfach, was nicht verboten sei, aber Folgen habe: So muss dieser E-Mail-Verkehr weder archiviert noch offiziell verankert werden. „Nutzen Minister solche Accounts, können zentrale Entscheidungen im Nachgang schlechter nachvollzogen werden“, macht die „Welt“ deutlich (ebd.). Weiter erklärt die „Welt“, dass ein Regierungssprecher die Kommunikation des Bundeskanzleramtschefs allgemein verteidige. Bundesminister Dr. Helge Braun nutze verschiedenste Mittel der Informations- und Kommunikationstechnik, darunter auch privat oder in seiner Funktion als Mitglied des Deutschen Bundestages beschaffte und beauftragte. Neben Bundeskanzleramtsminister Dr. Helge Braun nutze auch der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn laut „Welt“-Recherchen ein privates E-Mail-Postfach. Sein Sprecher gab zu verstehen, dass er dieses jedoch nur nutze, um eingehende E-Mails zu beantworten und weiterzuleiten (ebd.). Bereits in der Vergangenheit kam immer wieder ans Licht, dass Bundesminister private Postfächer nutzen und so die Aufklärung von Sachverhalten im Nachhinein erschwert wird (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welche Bundesminister nutzen für die dienstliche Kommunikation nicht ausschließlich Postfächer, die der Bundesregierung zuzuordnen sind?
Welche Gründe gibt es dafür, dass Bundesminister nicht ausschließlich dienstliche Postfächer für die dienstliche Kommunikation nutzen?
Existieren Rechtsgrundlagen, die die Nutzung privater oder dienstlicher Postfächer durch Bundesminister regeln?
a) Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Nutzung privater oder dienstlicher Postfächer durch Bundesminister?
b) Falls nein, bestehen nach Ansicht der Bundesregierung durch das Fehlen solcher Rechtsgrundlagen Sicherheitsdefizite, die es zum Beispiel ausländischen Geheimdiensten, Hackern etc. ermöglichen, die Bundesregierung auszuspionieren (die Antwort bitte begründen)?
Hat die Bundesregierung eine juristische Bewertung hinsichtlich der Nutzung a) privat, b) als Abgeordneter, c) als Parteimitglied beschaffter Kommunikationsmittel eingeholt, und wenn ja, wie fiel diese Bewertung aus?
Wenn nein, wieso nicht?
Stellt die Bundesregierung sicher, dass auch im Falle der Verwendung privater Kommunikationsmittel im Nachhinein dienstliche Vorgänge transparent und nachvollziehbar sind, und wenn ja, inwiefern?
Falls nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung?
Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit darin, dass das dienstliche Handeln der Bundesminister und der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Nachgang transparent aufgearbeitet werden kann, und wenn ja, inwiefern, und wie begründet sie ihre Ansicht?