Beteiligung des Bundes an der CureVac AG II
der Abgeordneten Reinhard Houben, Manfred Todtenhausen, Michael Theurer, Dr. Marcel Klinge, Dr. Martin Neumann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Überwindung der COVID-19-Pandemie und der mit der Pandemie verbundenen schweren Wirtschaftskrise ist eng verbunden mit der Entwicklung wirksamer Vakzine und Therapeutika. Die Bundesregierung hatte sich im vergangenen Jahr bemüht, die Impfstoffentwicklung in Deutschland zu fördern. Im Rahmen dieses Engagements erfolgte eine Beteiligung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an der CureVac AG aus Tübingen.
Hierzu führte die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage „Beteiligung des Bundes an der CureVac AG“ (Bundestagsdrucksache 19/21251) aus: „Die Beteiligung des Bundes an CureVac ist vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie von herausragendem strategischen Interesse, d. h. im wirtschafts- und gesundheitspolitischen Bundesinteresse. Die Maßnahme einer Beteiligung ist wesentlich durch die industriepolitische Zielsetzung geleitet, systemrelevante Industrien, wie im Bereich der medizinischen Biotechnologie, am Standort Deutschland zu stärken. Konkret trägt die Beteiligung dazu bei, die Abhängigkeit von ausländischer Wirkstoff- und Medikamentenentwicklung und -produktion in Deutschland und der Europäischen Union zu verringern und damit zugleich die medizinische Grundlagenforschung und die Überführung ihrer Ergebnisse in industrielle Produktionsprozesse zu unterstützen.“
Seit Vollzug der KfW-Beteiligung an CureVac ist die Entwicklung von Impfstoffen weit vorangeschritten. Drei Impfstoffe sind in der Europäischen Union bereits zugelassen. Weitere Zulassungen sind im Laufe des Jahres zu erwarten. Der Impfstoff von CureVac wird derzeit in der entscheidenden klinischen Phase-3-Studie geprüft. Erste Ergebnisse der Studie sind erst für Ende März 2021 zu erwarten (https://www.deutschlandfunk.de/corona-impfstoff-von-curevac-klinische-phase-3-studie-an.676.de.html?dram:article_id=491027). Den wichtigen US-amerikanischen Markt hat CureVac daher bereits aufgegeben (https://www.manager-magazin.de/unternehmen/pharma/corona-impfstoff-curevac-will-nicht-auf-den-us-markt-a-24928b35-5606-4cfe-897d-b5b635bc8c73).
Im Zuge der Kooperation zwischen CureVac und Bayer erhält Bayer Optionen, um Inhaber der Marktzulassung in anderen Märkten außerhalb Europas zu werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Hat die Bundesregierung die KfW-Beteiligung an der CureVac AG im Lichte der aktuellen Marktentwicklung für COVID-19-Vakzine bewertet, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum noch nicht?
Hat die Bundesregierung die KfW-Beteiligung an der CureVac AG vor dem Hintergrund der Marktwertentwicklung des Unternehmens bewertet, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum noch nicht?
Inwiefern hat die KfW-Beteiligung zu einer beschleunigten Impfstoffentwicklung seitens CureVac konkret beigetragen?
Wird die Bundesregierung die Beteiligung an CureVac veräußern, sobald ausreichend Impfstoff für die gesamte Bevölkerung in Deutschland vorhanden ist?
Wenn nein, warum nicht?
Welche börsenrechtlichen Bestimmungen und Vereinbarungen mit anderen Investoren begrenzen die Möglichkeiten der KfW, die Beteiligung an CureVac auf dem Kapitalmarkt zu veräußern?
Hat die Bundesregierung eine Gesellschaftervereinbarung oder einen Gesellschaftervertrag mit der Dievini Hopp BioTech Holding abgeschlossen, um ihre Beteiligungen an CureVac zu koordinieren?
Wenn ja, was sind die wesentlichen Regelungsinhalte?
Wie viele Impfstoffe hat die CureVac AG bis zum Sommer 2020 bereits selbst bis zur Marktreife entwickelt?
Welche Bedeutung hatte die Erfolgsbilanz des Unternehmens bei der Entscheidung für eine Beteiligung?
Über welche hausinterne Expertise verfügt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, um die Erfolgsaussichten eines Vakzinherstellers objektiv zu bewerten?
Welche externen Experten aus dem Bereich der Vakzinentwicklung hat die Bundesregierung im Rahmen ihres Entschlusses zur Übernahme einer Beteiligung an der CureVac AG herangezogen?
Hat die Bundesregierung die Kooperation zwischen Bayer und CureVac bewertet, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum noch nicht?
Waren der Bundesregierung Defizite der CureVac AG hinsichtlich der Kooperationsbereiche zwischen CureVac und Bayer bereits im Sommer 2020 bekannt, und welche Rolle spielten sie bei der Entscheidung der Bundesregierung, sich über die KfW an CureVac zu beteiligen?
War die Bundesregierung in die Entscheidung, Bayer Optionen zu gewähren, um Inhaber der Marktzulassung in anderen Märkten außerhalb Europas zu werden, eingebunden, und wenn ja, wie bewertet sie diese Entwicklung?
Liegen der Bundesregierung neue Erkenntnisse hinsichtlich des kolportierten Interesses der US-Administration an CureVac vor (vgl. Bundestagsdrucksache 19/21251), und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission für eine gemeinsame Beschaffung des CureVac-Impfstoffes durch die Europäische Union geworben, und wenn ja, wann, und in welcher Form?
Hat die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission für eine gemeinsame Beschaffung des Biontech-Impfstoffes durch die Europäische Union geworben, und wenn ja, wann, und in welcher Form?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob die Europäische Kommission zu Gunsten von Impfstoffen der Firma CureVac weniger Impfstoffe bei der US-amerikanischen Firma Moderna bestellt hat, und wenn ja, welche?
Wenn nein, war zum Zeitpunkt der Bestellung bereits absehbar, dass sich der Moderna-Impfstoff anders als der von CureVac in einer vorangeschrittenen Erprobungsphase befindet?
Hat sich die Beteiligung der KfW an CureVac auf das Agieren des deutschen Vertreters im „Joint Negotiation Team“ der EU für die Impfstoffbeschaffung und die zusätzliche deutsche Bestellung von 20 Millionen Impfdosen bei CureVac (vgl. Welt am Sonntag „Ganz kleiner Erfolg“ vom 24. Januar 2021) ausgewirkt, und wenn ja, inwiefern?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Gründe vor, warum die CureVac AG den Jahresabschluss 2019 nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) bislang nicht offengelegt hat?
Wann hat CureVac der Bundesregierung bzw. der KfW mitgeteilt, dass sie ihre dem Produktionsgeschäft zuzuordnenden Aktiva und Passiva am 28. August 2019 in die CureVac Real Estate GmbH ausgegliedert hat?
Inwiefern haben sich Bundesregierung und KfW im Zuge der Prüfung einer Unternehmensbeteiligung mit dieser Ausgliederung befasst?
Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge dieser Ausgliederung einen Hinweis auf einen neuen Gesellschafter bei der CureVac Real Estate GmbH gegeben, und wenn ja, wer ist dieser neue Gesellschafter?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Gründe vor, warum die CureVac Real Estate GmbH nicht, wie im Ausgliederungsvertrag vom 28. August 2019 vereinbart, den Bestandteil „CureVac“ aus ihrem Namen gestrichen hat?
Hat die CureVac AG der Bundesregierung darüber berichtet, warum sie mit der CureVac Real Estate GmbH am 6. November 2020 einen Beherrschungsvertrag abgeschlossen hat?
Wenn ja, wie hat die CureVac AG dies begründet?
Enthält dieser Vertrag eine Gewinnabführungsklausel?
Wenn nein, wieso nicht?
Warum wurde dieser Beherrschungsvertrag nach Kenntnis der Bundesregierung bereits zum 31. Dezember 2020 wieder beendet (vgl. HRB 757523)?
Hat die CureVac AG der Bundesregierung darüber berichtet, wieso sie vom 31. Dezember 2017 auf den 1. Januar 2018 eine zusätzliche Verlustabschreibung in Höhe von 90,21 Mio. Euro in ihren Konzernbilanzverlust eingefügt hat (vgl. „Jahresabschluss – und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 der CureVac AG“ mit https://sec.report/Document/0001104659-20-086354/tm2016252-11_f1.htm, F 18)?
Wenn ja, inwieweit sind Unterschiede der Rechnungslegungsstandards nach HGB und International Financial Reporting Standards (IFRS) hier ausschlaggebend?
Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt?
Hat die CureVac AG der Bundesregierung darüber berichtet, wieso ihr Jahresverlust 2019 nicht wie im Börsenprospekt angegeben 99,78 Mio. Euro (https://sec.report/Document/0001104659-20-086354/tm2016252-11_f1.htm, F 18), sondern 186,68 Mio. Euro (vgl. „Jahresabschluss – und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 der CureVac AG“ mit Bundestagsdrucksache 19/20953, S. 70) betragen hat?
Wenn ja, inwieweit sind Unterschiede der Rechnungslegungsstandards nach HGB und International Financial Reporting Standards hier ausschlaggebend?
Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt?
Hat die CureVac AG der Bundesregierung darüber berichtet, wieso sie vom 31. Dezember 2017 auf den 1. Januar 2018 eine Summe von 87,06 Mio. Euro in ihrer Kapitalrücklage eingefügt hat (vgl. „Jahresabschluss – und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 der CureVac AG“ mit https://sec.report/Document/0001104659-20-086354/tm2016252-11_f1.htm, F 17)?
Wenn ja, inwieweit sind Unterschiede der Rechnungslegungsstandards nach HGB und International Financial Reporting Standards hier ausschlaggebend?
Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt?
Hat die CureVac AG der Bundesregierung darüber berichtet, wieso sie im Geschäftsjahr 2019 nicht eine Summe in Höhe von 24,96 Mio. Euro, sondern in Höhe von 112,01 Mio. Euro in ihre Kapitalrücklage eingefügt hat (vgl. https://sec.report/Document/0001104659-20-086354/tm2016252-11_f1.htm, F 18, mit „Jahresabschluss – und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 der CureVac AG“ in Verbindung mit Bundestagsdrucksache 19/20953, S. 70)?
Wenn ja, inwieweit sind Unterschiede der Rechnungslegungsstandards nach HGB und International Financial Reporting Standards (IFRS) hier ausschlaggebend?
Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt?
Hat die CureVac AG der Bundesregierung darüber berichtet, wie die Differenz des Kassenbestandes am 1. Januar 2018 zustande kommt (vgl. 149,13 Mio. Euro im „Jahresabschluss – und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 der CureVac AG“ mit 99,65 Mio. Euro, https://sec.report/Document/0001104659-20-086354/tm2016252-11_f1.htm, F 19)?
Wenn ja, inwieweit sind Unterschiede der Rechnungslegungsstandards nach HGB und International Financial Reporting Standards (IFRS) hier ausschlaggebend?
Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt?