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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Erfassung von Kriminalität, Vergleichbarkeit und Beurteilung

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

11.03.2021

Aktualisiert

23.07.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/2691924.02.2021

Erfassung von Kriminalität, Vergleichbarkeit und Beurteilung

der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Jochen Haug, Beatrix von Storch, Dr. Christian Wirth, Stephan Brandner und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach einem Pressebericht (www.n-tv.de/panorama/Zahl-der-Totschlag-Urteile-steigt-deutlich-article22153764.html) ist die Zahl der wegen Totschlags Verurteilten im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Auf Jahressicht belief sich die Zunahme auf rund 18 Prozent. Von den 2019 bundesweit 370 Verurteilten waren 46 Prozent Ausländer. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/23992 hervor.

In den zehn Jahren zuvor war laut obigem Pressebericht der höchste Wert 2009 erreicht worden. Damals waren gegen 354 Menschen Urteile wegen Totschlags ergangen. Von ihnen hatte jeder Dritte keinen deutschen Pass. Im Rahmen der Antwort heißt es in der Vorbemerkung der Bundesregierung, ein Vergleich der tatsächlichen Kriminalitätsbelastung der nichtdeutschen Wohnbevölkerung mit der deutschen sei aufgrund einer Vielzahl von Faktoren nicht möglich. Dazu zähle das Dunkelfeld, also jener Teil an Taten, der den Behörden nicht bekannt wird. Dann gebe es auch Ausländer, die hier leben würden, aber den Behörden nicht bekannt und damit nicht im Ausländeranteil erfasst seien. Hinzu kämen Ausländer, die hier verurteilt werden, aber nicht in Deutschland leben, zum Beispiel Touristen, Durchreisende, Besucher oder Grenzpendler. Auch Streitkräfte anderer Nationen, die hier stationiert seien, würden nicht in die Bevölkerungsstatistik einfließen (s. ebd., S. 2).

Ein Faktor sei zudem die Alters-, Geschlechts- und Sozialstruktur. „Die sich in Deutschland aufhaltenden Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft sind im Vergleich zur deutschen Bevölkerung im Durchschnitt jünger und häufiger männlichen Geschlechts“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Sie würden eher in Großstädten leben, gehörten zu einem größeren Anteil unteren Einkommens- und Bildungsschichten an und seien häufiger nicht erwerbstätig. Bei der entsprechenden deutschen Bevölkerungsgruppe (junge Männer unterer Einkommensschicht) sei die Kriminalitätsrate ebenfalls höher als im deutschen Bevölkerungsdurchschnitt (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Auf welche Ursachen führt die Bundesregierung die in der Vorbemerkung angesprochene 18-prozentige Zunahme wegen Totschlags Verurteilter im Jahr 2019 zurück, und wie hoch ist der Ausländeranteil an dieser 18-prozentigen Zunahme?

2

Wie definiert die Bundesregierung die in „Deutschland lebende Wohnbevölkerung“, beziehungsweise welche Faktoren oder Eigenschaften einer Person sind dafür ausschlaggebend, dass die Person zur definierten Wohnbevölkerung gezählt wird?

3

Sieht die Bundesregierung im Vergleich zur in Deutschland lebenden deutschen Wohnbevölkerung Lücken bei der Erfassung der nichtdeutschen Wohnbevölkerung im Sinne von Frage 2?

a) Falls ja, inwieweit sind diese Lücken nach Auffassung der Bundesregierung gravierend, und gibt es etwaige grobe Schätzungen, um welche Status (z. B. ausländische Streitkräfte etc.) der nichtdeutschen Wohnbevölkerung und deren zahlenmäßige Bedeutung es sich hierbei in Deutschland handelt?

b) Welche Maßnahmen könnten Bund und Länder zur Schließung dieser Erfassungslücken umsetzen, und inwieweit spielt dafür die Verknüpfung bestimmter Datenbanken eine Rolle?

c) Inwieweit sind und sollen noch Maßnahmen zur verbesserten Erfassung der nichtdeutschen Wohnbevölkerung im geplanten Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters aus Sicht der Bundesregierung berücksichtigt werden?

d) Erfolgte im Hinblick auf die gestellte Ausgangsfrage (Frage 3) eine Thematisierung auf der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren (IMK) der Länder, und wenn ja, wann, und mit welchen Ergebnissen (bitte auch etwaige IMK-Beschlüsse übermitteln)?

4

Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung über die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Gründe hinaus Argumente, warum ein Vergleich der tatsächlichen Kriminalitätsbelastung der nichtdeutschen Wohnbevölkerung mit der deutschen Wohnbevölkerung unmöglich ist (bitte alle möglichen Gründe zur Sicherstellung der Vollständigkeit benennen)?

a) Welche Maßnahmen könnten aus Sicht der Bundesregierung ergriffen werden, um eine Vergleichbarkeit doch noch herzustellen?

b) Gab es im Hinblick auf diese angesprochene Problematik eine Thematisierung auf der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder, und wenn ja, wann, und mit welchen konkreten Ergebnissen (bitte etwaige IMK-Beschlüsse übermitteln)?

c) Bewertet die Bundesregierung das Dunkelfeld Kriminalität von Ausländern anders als das Dunkelfeld Kriminalität von Deutschen, und kann sie insgesamt erläutern, ob und warum das Dunkelfeld Kriminalität von Ausländern bei einem Vergleich der tatsächlichen Kriminalitätsbelastung der deutschen Wohnbevölkerung mit der nichtdeutschen Wohnbevölkerung besonders relevant ist (bitte ausführen)?

5

Hat die Bundesregierung eine Position zu der Auffassung, dass die Entwicklung der Kriminalitätsrate der in Deutschland lebenden Wohnbevölkerung über strenge Grenzkontrollen, Grenzschließungen zur Verhinderung illegaler Einwanderung und eine konsequente Abschiebung von Straftätern und Ausreisepflichtigen maßgeblich mitbeeinflusst und gesteuert werden kann, und wie begründet sie ihre Ansicht?

Berlin, den 17. Februar 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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