Regulierung von Satellitenbildern
der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Moderne Technik macht es möglich, dass Satellitenbetreiber Aufnahmen aus dem All aufnehmen, die eine noch nie dagewesene Qualität aufweisen. Die Aufnahmen können durch innovative Unternehmen für diverse Zwecke genutzt werden. Eine Regulierung wird nur in eingeschränktem Maße vorgenommen. Dies ist umso bedenklicher, wenn man bereits die derzeitige Qualität der Aufnahmen berücksichtigt. Die Technologie ist heute so weit fortgeschritten, dass trotz der enormen Entfernung zur Erde Aufnahmen durch private Satellitenbetreiber angefertigt werden können, die zweimal am Tag ausgewählte Orte mit einer Auflösung von 50x50 cm pro Pixel fotografieren können, andere sogar 31 cm pro Pixel. Start-ups haben sich noch ambitioniertere Ziele gesetzt und planen unter anderem, eine stündliche Abdeckung der ganzen Welt in einer Auflösung von unter einem Meter zu ermöglichen (https://www.faz.net/aktuell/wissen/erde-klima/ueberwachung-aus-dem-weltall-satelliten-beobachten-die-welt-17071714.html).
Die technischen Neuerungen bieten zahlreiche positive Anwendungsmöglichkeiten. So können insbesondere Veränderungen der Umwelt besser nachvollzogen und dokumentiert werden. Dies bereitet auch im Forst- und Landwirtschaftsbereich erhebliches Potential. Abseits dieses Anwendungsgebietes könnten Schmuggler auf Meeren erfolgreicher entdeckt und Katastrophen schneller erkannt werden. Jedoch sind auch Gefahren zu befürchten, durch die die Rechte der Bürger verletzt werden könnten. Nicht auszuschließen ist, dass die so gewonnenen Daten missbräuchliche Anwendung finden. Die technische Entwicklung wird den Trend qualitativ hochwertigerer Aufnahmen durch Satelliten verstärken. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich und angemessen, die rechtlichen Regelungen in diesem Bereich zu überprüfen und gegebenenfalls Verbesserungen oder Änderungen vorzunehmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Hat die Bundesregierung, den derzeitigen Schutz der Persönlichkeitsrechte der Bürger betreffend, die Anfertigung von Bildern durch Satelliten beurteilt, und wenn ja, wie?
Welche rechtlichen Regelungen hält die Bundesregierung für, den Schutz der Rechte von Bürgern betreffend, die Anfertigung von Aufnahmen durch Satelliten für die maßgeblichen?
a) Inwiefern plant die Bundesregierung eine Verschärfung dieser Regelungen?
b) Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die bisherigen Regelungen, einen vollumfänglichen Schutz der Persönlichkeitsrechte von Bürgern betreffend, die Anfertigung von Aufnahmen durch Satelliten gewährleisten?
Inwiefern sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die Persönlichkeitsrechte von Bürgern durch Aufnahmen von Satelliten verletzt wurden?
Hat die Bundesregierung die derzeitige Entwicklung der Qualität der Aufnahmen durch Satelliten beurteilt, und inwiefern sieht die Bundesregierung entsprechenden Handlungsbedarf, und wenn ja, wie?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung?
b) Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass eine Regulierung, betreffend die Erlaubnis, hochauflösende Bilder durch Satelliten anfertigen zu lassen, vorgenommen werden sollte?
a) Wenn ja, wie könnte nach Ansicht der Bundesregierung eine solche Regulierung aussehen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass insbesondere personenbezogene Daten durch die Anfertigung von Aufnahmen durch Satelliten missbraucht werden können?
a) Wenn ja, geht die Gefahr im Wesentlichen von privaten Anbietern aus?
b) Wenn ja, geht die Gefahr im Wesentlichen von staatlichen Anbietern aus?
Inwiefern sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Regelungen zur Anfertigung von Aufnahmen durch Satelliten global zu regeln?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit bereits ergriffen, um Regelungen auf globaler Ebene durchzusetzen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie viele staatliche Satelliten oder Satelliten, die durch den Staat betrieben werden, fertigen derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung Aufnahmen an, und inwiefern sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass durch diese Persönlichkeitsrechte von Bürgern verletzt werden?
a) Inwieweit sind diese Aufnahmen auf das Bundesgebiet beschränkt?
b) Sofern die Bundesregierung Satelliten besitzt oder betreibt, inwiefern plant die Bundesregierung, die Anzahl der Satelliten zu erhöhen?
Welche privaten Satellitenbetreiber beziehungsweise Anbieter von Satellitendiensten werden von der Bundesregierung beschäftigt (bitte nach Anbieter beziehungsweise Betreiber und dem jeweiligen Einsatzzweck aufschlüsseln)?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass unter Verwendung von Satellitendiensten privater Anbieter keine Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland verletzt werden?
a) Insbesondere hinsichtlich der Ausspähung von bundeseigenen oder landeseigenen Sicherheitseinrichtungen und Sperrräumen innerhalb der Bundesrepublik?
b) Insbesondere hinsichtlich der Ausspähung von Sicherheitseinrichtungen und Sperrräumen militärischer Bündnispartner innerhalb der Bundesrepublik?
c) Insbesondere hinsichtlich der Ausspähung von Sicherheitseinrichtungen und Sperrräumen der Bundesrepublik im Ausland?
d) Insbesondere hinsichtlich der Position und der Bewegung der deutschen Streitkräfte auf Bundesgebiet und im Ausland?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass Drittstaaten, welche unter einer internationalen Sanktion stehen, beispielsweise unter einem Embargo, nicht durch die Verwendung oder Beauftragung von privaten Satellitenbetreibern beziehungsweise Anbietern von Satellitendiensten strategische oder taktische Aufklärung betreiben?
a) Insbesondere hinsichtlich der verfolgten Interessen der jeweiligen internationalen Sanktion?
b) Insbesondere durch die Verwendung von privaten Satellitenbetreibern beziehungsweise Anbietern von Satellitendiensten aus der Bundesrepublik Deutschland?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass unter Verwendung von Satellitendiensten privater Anbieter keine wirtschaftlichen Interessen der Bundesrepublik Deutschland verletzt werden?
a) Insbesondere hinsichtlich der Ausspähung von Industrieanlagen?
b) Insbesondere hinsichtlich der Ausspähung des Schienennetzes?