Störung im europäischen Stromnetz und Vorsorge der Bundesregierung bei einem völligen Zusammenbruch der Stromversorgung (Blackout)
der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion AfD
Vorbemerkung
Im synchronisierten europäischen Hochspannungsstromnetz soll es am 8. Januar 2021 zu einer Störung gekommen sein, welche zu einer Unterfrequenz in Europa mit einer kurzfristigen Frequenzabweichung von rund 260 MHz geführt hat. Dies teilte der Verband der Europäischen Stromnetzbetreiber Entso-E mit (https://www.entsoe.eu/news/2021/01/08/system-split-registered-in-the-synchronous-area-of-continental-europe-incident-now-resolved/). Bei dieser Störung seien einige Regionen in Südosteuropa vom europäischen Stromnetz abgeschnitten gewesen. Dank der europaweit etablierten Schutzmechanismen sowie der umgehenden und abgestimmten Zusammenarbeit der Übertragungsnetzbetreiber konnte die Störung für ganz Europa bereits innerhalb einer Stunde behoben werden (ebd.).
Laut einem Medienbericht (https://www.check24.de/strom/news/stromnetz-stoerung-im-europa-ischen-stromnetz-67917/) musste der französische Stromnetzbetreiber RTE kurzzeitig Industrieunternehmen vom Netz nehmen. In anderen Ländern, wie beispielsweise Österreich, wurden Kraftwerke kurzfristig hinzugeschaltet (ebd.). Laut dem Präsidenten der Österreichischen Gesellschaft für Krisenvorsorge ist der Zwischenfall dank der „hervorragenden Arbeit“ der europäischen Übertragungsnetzbetreiber noch einmal glimpflich ausgegangen (https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/wirtschaft/oesterreich/2087819-Stoerung-im-europaeischen-Stromnetz.html). Nur durch die unverzügliche Abschaltung von Großverbrauchern im europäischen Stromnetz hätte eine weitere Eskalation verhindert werden können (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wurde eine Störung des synchronisierten europäischen Hochspannungs-Stromnetzes am 8. Januar 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung auch in Deutschland wahrgenommen, und wenn ja, welche Erkenntnisse konnte die Bundesregierung daraus für den Zivil- und Bevölkerungsschutz gewinnen?
Mussten in Deutschland, ebenso wie in Frankreich, nach Kenntnis der Bundesregierung kurzzeitig Industrieunternehmen vom Netz genommen oder Kraftwerke kurzfristig hinzugeschaltet werden, um eine weitere Eskalation der Störung in Deutschland zu verhindern?
Welche Sicherheitsstufen und Schutzmechanismen für die bundesweite Stromversorgung gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, bis es zu einem völligen Zusammenbruch (Blackout) der Übertragungsnetze in Deutschland kommen könnte?
Welche Vorsorgemaßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um auch im Falle eines völligen Zusammenbruchs (Blackout) der Übertragungsnetze die zumindest zeitweise Funktionsfähigkeit des Wirtschafts- und Digitalstandortes Deutschland sicherzustellen?
Sind insbesondere die Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden ausreichend vor einem völligen Zusammenbruch der Stromversorgung geschützt, wenn ja, wie? Welche Sicherungskonzepte existieren nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere hinsichtlich der Sicherung persönlicher Bürgerdaten und der Auszahlung von Renten- und Sozialleistungen?
Welche Vorkehrungen existieren, um die Kommunikation innerhalb der Bundesbehörden mit den Landesbehörden und mit der Bevölkerung sowie mit Einsatz-, Hilfs- und Rettungsorganisationen aufrechtzuerhalten, und über welche Zeitspanne soll diese Kommunikation aufrechterhalten werden können?
Welche Vorkehrungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder sowie der Bund selber für den Fall eines völligen Zusammenbruchs der Stromversorgung getroffen, um die Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Lebensmittelversorgung, das Gesundheitswesen, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit usw. zu gewährleisten, und sieht die Bundesregierung die Notwendig, diesbezüglich gesetzgeberische Handlungen vorzunehmen, und wenn keine Vorkehrungen getroffen wurden, warum nicht?