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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Finanzierung der sozialpädiatrischen Zentren in Deutschland

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

22.03.2021

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2735905.03.2021

Finanzierung der sozialpädiatrischen Zentren in Deutschland

der Abgeordneten Amira Mohamed Ali, Susanne Ferschl, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Matthias W. Birkwald, Dr. Birke Bull-Bischoff, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) übernehmen die Untersuchung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen bei Erkrankungen, in deren Folge es zu Störungen in der kindlichen Entwicklung, Behinderungen, Verhaltensauffälligkeiten oder seelischen Störungen kommen kann. Die Behandlung erfolgt im Kontext des sozialen Umfelds einschließlich der Beratung und Anleitung von Bezugspersonen. Nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag sind die SPZ damit ein zentraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung in Deutschland.

Die Leistungen der SPZ werden durch sogenannte Quartalspauschalen vergütet. Diese müssen von den Einrichtungen mit den Landesverbänden der gesetzlichen Krankenkassen verhandelt werden.

Obwohl bundeseinheitliche, durch die Bundesarbeitsgemeinschaft der SPZ und der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin erarbeitete Struktur- und Verfahrensqualitätsrichtlinien bestehen, wodurch eine bundeseinheitliche Qualität und Arbeitsweise gewährleistet ist, unterliegen die Entgelte erheblichen Differenzen.

Insbesondere die Einrichtungen in den östlichen Bundesländern erhalten Quartalspauschalen, die deutlich niedriger sind als die von Einrichtungen in westlichen oder südlichen Bundesländern. Kriterien wie die Refinanzierung von Personalkosten gemäß tariflicher Einstufung und tariflichen Gehaltssteigerungen werden in den Vergütungsverhandlungen derzeit nicht berücksichtigt.

Nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag ist es notwendig, dass gemeinsame, bundesweit gültige Entgeltstrukturen geschaffen werden, auf deren Grundlage dann örtlich bedingte Besonderheiten berücksichtigt werden können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele sozialpädiatrische Zentren (SPZ) gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland (bitte nach Bundesland tabellarisch aufschlüsseln)?

2

Hält die Bundesregierung das Angebot an SPZ in Deutschland für ausreichend, und welche konkreten Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um dieses Angebot zu verbessern?

3

Wie groß sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Unterschiede bei der durchschnittlichen Höhe der Quartalspauschalen für die Leistungen der SPZ in den 16 Bundesländern (bitte tabellarisch nach Bundesland aufschlüsseln)?

4

Hält die Bundesregierung die Unterschiede bei den Quartalspauschalen in den Bundesländern für gerechtfertigt vor dem Hintergrund, dass es gemeinsame Struktur- und Verfahrensqualitätsrichtlinien gibt, und was unternimmt die Bundesregierung, um eine gemeinsame, bundesweit gültige und auskömmliche Entgeltstruktur für die Leistungen der SPZ zu schaffen?

5

Plant die Bundesregierung, die Ermächtigungen der SPZ zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zu entfristen, damit für die SPZ Planungssicherheit geschaffen wird und damit der hochqualifizierten und hochkomplexen sozialpädiatrischer Arbeit in multidisziplinären Teams Rechnung getragen werden kann (bitte begründen)?

6

Falls keine Entfristung geplant ist, plant die Bundesregierung, die Zeiträume der Ermächtigungen zu verlängern?

Wenn ja, auf wieviel Jahre, und wenn nein, warum nicht?

7

Plant die Bundesregierung, die Gesetzesgrundlage für die Entgelte der SPZ dahingehend zu ändern, dass auch die Personalkosten gemäß tariflicher Einstufung und tariflichen Gehaltssteigerungen auskömmlich finanziert werden können?

Wenn ja, zu welchem Datum, und wenn nein, warum nicht?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass ärztlich eingeleitete Therapien von kranken oder behinderten Kindern und Jugendlichen in SPZ systematisch von Krankenkassen infrage gestellt, verzögert oder abgelehnt werden?

Wenn ja, in wie vielen Fällen pro Jahr, und was wird die Bundesregierung dagegen unternehmen?

9

Wie lang ist die durchschnittliche Verzögerung von der Verordnung bis zum Beginn einer Therapie in einem SPZ durch die Bearbeitungszeit bei den Krankenkassen in den 16 Bundesländern (bitte tabellarisch nach Bundesland aufschlüsseln)?

10

Wie viele SPZ haben nach Kenntnis der Bundesregierung während der Corona-Pandemie Ausgleichszahlungen bei den Krankenkassen beantragt, in wie vielen Fällen wurden tatsächlich Ausgleichszahlungen vorgenommen, und entsprachen diese Ausgleichszahlungen auch der tatsächlich beantragten Summe?

Berlin, den 3. März 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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