Verwendung von CE-Kennzeichnung
der Abgeordneten Carl-Julius Cronenberg, Alexander Graf Lambsdorff, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die CE-Kennzeichnung dient unter anderem dem Schutz des Verbrauchers und signalisiert, dass das Produkt in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Anforderungen in Verkehr gebracht wird und damit innerhalb der EU verkauft werden kann. Die Kennzeichnung von Waren mit dem CE-Zeichen (Conformité Européenne) ist in diversen EU-Richtlinien geregelt und gilt als „Reisepass für den Binnenmarkt“. Dies gilt insbesondere auch für den Import von Produkten aus Drittländern. Die CE-Kennzeichnung soll dem Verbraucher Funktionstüchtigkeit, Qualität, Sicherheit und Umweltschutz garantieren.
Jedoch werden Verbraucher und Unternehmen durch ein CE-Zeichen für „China Export“ irregeführt, dessen Schriftsatz der Buchstaben CE nahezu völlig mit der europäischen Konformitätskennzeichnung übereinstimmt. Verbraucher können das europäische CE-Zeichen kaum oder gar nicht von dem „China Export“-Zeichen unterscheiden und werden somit getäuscht (vgl. hierzu die Anfragen an das Europäische Parlament, P-5938/2007 sowie E-001822/2017).
Der Umgang mit Irreführung und missbräuchlichen Anwendungen der CE-Kennzeichnung wird in Artikel 30 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nummer 765/2008 geregelt: „Das Anbringen von Kennzeichnungen, Zeichen oder Aufschriften, deren Bedeutung oder Gestalt von Dritten mit der Bedeutung oder Gestalt der CE-Kennzeichnung verwechselt werden kann, ist untersagt.“
Absatz 6 stellt darüber hinaus klar: „Unbeschadet des Artikels 41 stellen die Mitgliedstaaten die ordnungsgemäße Durchführung des Systems der CE-Kennzeichnung sicher und leiten bei einer missbräuchlichen Verwendung die angemessenen Schritte ein. Die Mitgliedstaaten sehen auch Sanktionen für Verstöße vor, die bei schweren Verstößen strafrechtlicher Natur sein können. Diese Sanktionen müssen in angemessenem Verhältnis zum Schweregrad des Verstoßes stehen und eine wirksame Abschreckung gegen missbräuchliche Verwendung darstellen.“ In Deutschland finden sich Regelungen dazu u. a. im Pro- duktsicherheitsgesetz und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Zuletzt häuften sich jedoch Berichte (unter anderem Westfalenpost, Printausgabe vom 19. Dezember 2020), wonach sich vermehrt FFP2-Masken mit dem „China Export“-Zeichen im Umlauf befinden. Gerade, wenn das Tragen von FFP2-Masken Bestandteil von Arbeitsschutzmaßnahmen, Betretungsvorschriften oder Transportbedingungen ist, müssen sich Verbraucher auf eine regelkonforme Kennzeichnung von Schutzmasken verlassen können. Irreführend gekennzeichnete Schutzmasken täuschen nicht nur die Kunden, sondern genügen eventuell auch nicht den materiellen Qualitätsanforderungen für FFP2-Masken. So wird nach Ansicht der Fragesteller fahrlässig die Gesundheit der Träger und ihrer Kontaktpersonen gefährdet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Ist der Bundesregierung die Existenz des Zeichens „China Export“ (CE) bekannt?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Produkte mit dem „China Export“-Zeichen in die EU gelangt sind, und wenn ja, auch in Bezug auf medizinische Hilfsmittel?
Sind der Bundesregierung Beschwerden zu Produkten mit dem „China Export“-Zeichen, im Besonderen in Bezug auf medizinische Hilfsmittel bekannt?
Bewertet die Bundesregierung das „China Export“-Zeichen als missbräuchliche Verwendung der europäischen CE-Kennzeichnung?
Gab es seitens der Bundesregierung Gespräche mit der chinesischen Regierung, auf welche Weise die missbräuchliche Nutzung des Zeichens „China Export“ unterlassen werden kann?
Wenn ja, mit wem wurden diese wann geführt, und was ergaben diese Gespräche in Bezug auf das Zeichen „China Export“?
Wenn nein, wieso nicht?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Einführung von Produkten zu unterbinden, welche die irreführenden „China Export“-Zeichen tragen (bitte die Maßnahmen im Hinblick auf FFP2-Masken aufzählen)?
Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, die europäische CE-Kennzeichnung auf nationaler und EU-Ebene besser schützen zu lassen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, wieso sieht die Bundesregierung hierbei keinen Mehrwert?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den Verbraucher und Unternehmer vor Produkten mit der irreführenden Kennzeichnung zu schützen (bitte die Maßnahmen bzw. deren Folgen aufzählen)?
Welche Maßnahmen hat der Zoll ergriffen, um Verbraucher und Unternehmer vor Produkten mit der irreführenden Kennzeichnung zu schützen (bitte die Maßnahmen bzw. deren Folgen aufzählen)?
Welche Maßnahmen haben andere Marktüberwachungsbehörden unternommen, um Verbraucher und Unternehmer vor der irreführenden CE-Kennzeichnung zu schützen (bitte die Maßnahmen bzw. deren Folgen aufzählen)?