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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Internationale Berufsbildungszusammenarbeit zur Förderung hochwertiger und nachhaltiger Berufsausbildungen

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

13.04.2021

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2798825.03.2021

Internationale Berufsbildungszusammenarbeit zur Förderung hochwertiger und nachhaltiger Berufsausbildungen

der Abgeordneten Dr. Birke Bull-Bischoff, Doris Achelwilm, Sylvia Gabelmann, Andrej Hunko, Jutta Krellmann, Żaklin Nastić, Thomas Nord, Eva-Maria Schreiber, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut Internationaler Arbeitsorganisation (IAO; International Labor Organization – ILO) stellen das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und Qualifikationsnachfrage und fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche in aller Welt gravierende Herausforderungen dar. Die globale Arbeitslosenquote bei Jugendlichen ist nahezu dreimal höher als bei Erwachsenen. Da eine hochwertige Lehrlingsausbildung potenziell geeignet ist, Menschen mit den einschlägigen Kompetenzen für die Bewältigung der Herausforderungen in der Arbeitswelt im gesamten Lebensverlauf auszustatten, wird sie als wichtiges Element des Systems des lebenslangen Lernens angesehen. Vor diesem Hintergrund strebt die IAO an, einen internationalen Qualitäts- und Orientierungsrahmen für eine hochwertige Lehrlingsausbildung zu schaffen (IAO Bericht IV(1) 2019). Auch die EU-Ratsempfehlung vom 15. März 2018 zu einem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung (2018/C 153/01) verfolgt den gleichen Ansatz.

Auf Grundlage dieser Prämisse und der Bedeutung des dualen Systems orientiert sich die Bundesregierung (22. Mai 2019) in der internationalen Kooperation mit Partnern an den folgenden fünf Kernprinzipien der Berufsausbildung: Gemeinsame Verantwortung von Staat, Wirtschaft und Sozialpartnern; Lernen im Arbeitsprozess; Akzeptanz von nationalen Berufs-, Ausbildungs- und Prüfungsstandards; Qualifiziertes Bildungspersonal in Betrieben und Berufsschulen; Institutionalisierte Berufsbildungs- und Arbeitsmarktforschung sowie Beratung zur Berufsbildung.

Die aktuelle Strategie der Bundesregierung zur internationalen Berufsbildungszusammenarbeit vom 22. Mai 2019 schreibt die bisherige Arbeit fort und aktualisiert das Vorgehen des Strategiepapiers der Bundesregierung zur internationalen Berufsbildungszusammenarbeit aus einer Hand vom 5. Juli 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14352), das strategische Ziele, Themen, Instrumente, Partner, Erfolgsfaktoren der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit beschreibt.

Die neue Strategie der Bundesregierung zur internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (iBBZ) proklamiert eine Bündelung der Aktivitäten hinsichtlich eines gemeinsamen strategischen Handelns ihrer Ressorts und größtmögliche Kohärenz und Transparenz in der iBBZ der Bundesministerien. Dabei gilt es zu hinterfragen, ob es gelungen ist, Doppelstrukturen innerhalb der sechs involvierten Bundesministerien zu vermeiden.

Im Rahmen geltender Haushalts- und Finanzplanansätze sollen die Instrumente der Koordinierung und Abstimmung fortgesetzt und ergänzt werden, um durch Synergien und Komplementarität zwischen Einzelinitiativen die Wirksamkeit der iBBZ insgesamt weiter zu steigern. Es besteht wenig Transparenz darüber, wie viele Mittel an welche Institutionen und Organisationen im In- und Ausland fließen und ob eine gleichmäßige Verteilung zwischen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Partnern und Partnerinnen besteht.

Innerhalb der Schaffung und Implementierung eines Rahmens für die Gestaltung und Weiterentwicklung beruflicher Bildung stärkt die Bundesregierung staatliche Institutionen, Unternehmen und Wirtschaftsverbände sowie Sozialpartner. Zu überprüfen ist dabei, ob die politische Teilhabe der Gewerkschaften und Arbeitnehmerorganisationen im In- und Ausland gleichermaßen gestärkt wurde wie die der Wirtschaft und Arbeitgeberorganisationen.

Die übergreifende Fragestellung der Kleinen Anfrage zielt zudem darauf ab, was die Bundesregierung erreicht hat, um die internationale Berufsbildungszusammenarbeit so zu stärken, dass hochwertige und nachhaltige Berufsausbildung in Partnerländern etabliert und ein Qualitäts- und Orientierungsrahmen entwickelt werden konnte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche Förderprogramme, Einzelinitiativen und Projekte wurden von den Bundesressorts erfolgreich aufgesetzt und durchgeführt, und welche Ziele und Inhalte erreichten diese (bitte aktuelle Übersicht nach Ressorts, Ländern, Partnern und Partnerinnen sowie Inhalten für den Zeitraum Beginn 19. WP bis heute auflisten)?

2

Welche gemeinsamen Schwerpunkte haben die Ressorts verfolgt und umgesetzt, und welche Erfolge wurden dabei erzielt (bitte aktuelle Übersicht nach beruflichen Sektoren bzw. Branchen und Bildungseinrichtungen, Inhalten, Ländern, Partnern und Partnerinnen für den Zeitraum Beginn 19. WP bis heute auflisten)?

3

Welche Maßnahmen zum Transfer übertragbarer Modelle und zur dauerhaften Verstetigung der Initiativen und Projekte wurden ergriffen (bitte aktuelle Übersicht nach Ressorts, Berufen bzw. Branchen, Ländern, Partnern und Partnerinnen für den Zeitraum Beginn 19. WP bis heute auflisten)?

4

Welche Förderlinien, Einzelinitiativen und Projekte wurden evaluiert (bitte aktuelle Übersicht der Evaluationsprojekte der Ressorts, Länder, Ziele und Art Evaluationskonzepte, Untersuchungsdesign und Methoden sowie Evaluationszeiträume für den Zeitraum Beginn 19. WP bis heute auflisten)?

5

Über welche Wirkung der Projekte geben die Ergebnisse der Evaluation Auskunft (bitte aktuelle Übersicht der Gelingensbedingungen, Erfolgsfaktoren, Hindernisse, Herausforderungen und Handlungsempfehlungen der Evaluation für den Zeitraum Beginn 19. WP bis heute auflisten)?

6

Welche Maßnahmen und Indikatoren sind die Grundlage, um ein transparentes kohärentes Verfahren der Zusammenarbeit der Ressorts – neben den Runden Tischen der iBBZ im In- und Ausland – zu erreichen?

7

Welche Maßnahmen und Indikatoren werden angewendet, um Synergien und Komplementarität der Einzelinitiativen – sowohl zwischen den Ressorts als auch diversen involvierten Partnern und Partnerinnen – neben den Runden Tischen der iBBZ im In- und Ausland zu erreichen?

8

Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit die Expertise weiterer Akteure und Akteurinnen gleichwertig einbezogen werden, um das Ziel politischer, wirtschaftlicher und sozialer Teilhabe zu sichern?

9

Welche Instrumente der internationalen Zusammenarbeit haben sich auf Basis der Indikatoren und Maßnahmen bewährt und wurden weiterentwickelt, und warum?

10

Welche Budgets standen den jeweiligen Ressorts zur Verfügung und wurden verausgabt (bitte aktuellen Überblick nach Ressorts für den Zeitraum Beginn 19. WP bis heute auflisten)?

11

Wie hoch waren die finanziellen Ressourcen, die den politischen Akteuren und Akteurinnen in Deutschland und in den Partnerländern zur Verfügung gestellt wurden (bitte aktuelle Übersicht nach Ländern, staatlichen Institutionen, Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, Sozialpartnern anteilig für Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften für den Zeitraum Beginn 19. WP bis heute auflisten)?

12

Ist die Einhaltung aller Kernprinzipien der Berufsausbildung und die Partnervielfalt Teil der Ausschreibung bei Programmen und Voraussetzung für die Mittelvergabe von Projektförderung? Wenn ja, wie sieht die Realisierung dieser Anforderung in den Projekten und Initiativen konkret aus (bitte aktuelle Übersicht der Good-Practice-Projekte und Erfolgsfaktoren für den Zeitraum Beginn 19. WP bis heute auflisten)?

13

Wie wird im Rahmen der Länderkooperationen gewährleistet, dass in den beteiligten Ländern alle relevanten Partner und Partnerinnen eingebunden sind (bitte aktuelle Übersicht nach Ländern, Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften bzw. Arbeitnehmerorganisationen für den Zeitraum Beginn 19. WP bis heute auflisten)?

14

Welche Auswahlkriterien werden angewandt, damit die Expertise weiterer Akteure und Akteurinnen gleichwertig einbezogen wird, um das Ziel politischer, wirtschaftlicher und sozialer Teilhabe zu sichern?

15

Wie wird ein ausgewogenes Verhältnis aller relevanten und vielfältigen Partner und Partnerinnen bei den Runden Tischen der iBBZ im In- und Ausland sichergestellt?

16

Mit welchen Ländern bestehen bilaterale Arbeitsgruppen, und mit welchem Ziel bzw. welcher Aufgabenstellung (bitte aktuelle Übersicht nach Ressorts für den Zeitraum Beginn 19. WP bis heute auflisten)?

17

Welche weiteren strategischen Partnerschaften sind geplant (bitte aktuelle Übersicht nach Ressorts, Zusammensetzung der Partnerschaften, Ländern für den Zeitraum Beginn 19. WP bis heute auflisten)?

Berlin, den 23. März 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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