Aktuelle Entwicklung der Kosten für die frühkindliche Bildung, Betreuung und Förderung
der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Dr. Birke Bull-Bischoff, Nicole Gohlke, Ralph Lenkert, Dr. Gesine Lötzsch, Sören Pellmann, Victor Perli, Dr. Kirsten Tackmann, Katrin Werner, Hubertus Zdebel, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Dezember 2008 trat das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz – KiföG) in Kraft (Bundestagsdrucksachen 16/9299 und 16/10173). Es beinhaltet neben dem individuellen Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung und Betreuung für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres ab dem 1. August 2013 umfangreiche finanzielle Zusagen des Bundes zur Förderung des Ausbaus und Betriebs entsprechender Einrichtungen. Der Bund sicherte seinerzeit zu, ein Drittel der anfallenden damals veranschlagten Mehrkosten von 12 Mrd. Euro für die frühkindliche Bildung und Betreuung zu übernehmen. Der verabschiedetet Gesetzentwurf sah hierzu die Einrichtung eines Sondervermögens für Investitionskosten in Höhe von 2,15 Mrd. Euro (Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ (Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz- KBFG)) sowie die Übernahme von laufenden Kosten in Höhe von 1,85 Mrd. Euro durch eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes vor. Mit diesen Investitionen sollte der Rechtsanspruch zum 1. August 2013 unterstützt werden. Das Finanzausgleichgesetz sah weitere Entlastung ab 2014 von Anfangs 770 Mio. Euro vor (vgl. Bundestagsdrucksache 16/9299).
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/15565 lässt vor allem eines erkennen: Während die Kosten für die frühkindlichen Bildung, Betreuung und Förderung jährlich zuletzt um durchschnittlich 2 Mrd. Euro anstiegen und weit die veranschlagten Mehrkosten von 12 Mrd. Euro überschritten haben, verharrt die Kostenbeteiligung des Bundes auf einem niedrigen Niveau und ist weit von der seinerzeit zugesicherten Kostenübernahme von einem Drittel entfernt. Daran hat auch die Einführung des sogenannten Gute-Kita-Gesetz nichts geändert. Der Großteil der Kostensteigerung verbleibt bei Ländern und Kommunen und schränkt dort nach Ansicht der Fragestellenden den finanziellen Spielraum insgesamt ein und dies auch zulasten anderer Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Durch aktuelle Gesetzesvorhaben wie z. B. dem sogenannten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist ein weiterer Kostenanstieg in der Kinder- und Jugendhilfe zu erwarten, der die prognostizierten finanziellen Mehrbelastungen übersteigt (vgl. hierzu Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages vom 22. Februar 2021). Ebenfalls vermissen die Fragestellenden eine Perspektive bezüglich der weiteren Kostenbeteiligung des Bundes für den Zeitraum nach 2022. Mehrbelastungen, die sich aus der Corona-Krise ergeben, sind hierbei noch nicht berücksichtigt.
Die Entwicklungen der vergangenen Jahre haben darüber hinaus gezeigt, dass der Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung noch immer nicht den Erfordernissen entspricht. Vor diesem Hintergrund vertreten die Fragestellenden die Auffassung, dass eine stärkere Beteiligung des Bundes bei dem weiteren Ausbau sowie den Betriebsausgaben dringend geboten ist. Die ist umso mehr erforderlich vor dem Hintergrund der Einführung eines Rechtsanspruches auf Ganztagesbetreuung auch im Grundschulbereich, der mit weiteren Kosten für Länder und Kommunen verbunden ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie haben sich die Ausgaben für die Kinderbetreuung seit 2017 entwickelt (bitte nach Jahren, Gesamtausgaben, Gesamtausgaben abzüglich Einnahmen z. B. durch Elternbeiträge und wenn möglich nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie werden sich die Ausgaben für die Kinderbetreuung nach Kenntnis bzw. Einschätzung der Bundesregierung bis 2028 entwickeln (bitte nach Jahren, Gesamtausgaben, Gesamtausgaben abzüglich Einnahmen z. B. durch Elternbeiträge und wenn möglich nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wodurch wird nach Auffassung der Bundesregierung die Ausgabenentwicklung beeinflusst?
Wie wirkt sich das sogenannte Gute-Kita-Gesetz nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Kostenentwicklung aus (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie hat sich die finanzielle Unterstützung des Bundes an den laufenden Ausgaben bzw. Betriebskosten durch das Finanzausgleichsgesetz für die Kinderbetreuung seit 2019 entwickelt (bitte nach Jahren und wenn möglich nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie wird sich die finanzielle Unterstützung des Bundes an den laufenden Ausgaben bzw. Betriebskosten durch das Finanzausgleichsgesetz für die Kinderbetreuung nach Kenntnis bzw. Einschätzung der Bundesregierung bis 2028 entwickeln (bitte nach Jahren und wenn möglich nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie hat sich die finanzielle Unterstützung des Bundes an den Kosten für Investitionen in Neu- und Ausbau von Betreuungsplätzen z. B. durch Sondervermögen und Sonderprogramme seit 2018 entwickelt (bitte nach Jahren und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie wird sich die finanzielle Unterstützung des Bundes an den Kosten für Investitionen in Neu- und Ausbau von Betreuungsplätzen z. B. durch Sondervermögen bzw. Sonderprogramme nach Planung der Bundesregierung bis 2028 entwickeln (bitte nach Jahren und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche weiteren Programme der Bundesregierung wurden seit 2019 mit dem Ziel, die Kinderbetreuung zu unterstützen, aufgelegt, wie z. B. Kita-Plus, Sprachkitas etc. (bitte jeweils nach Programm, Laufzeit des Programmes, Jahren, Fördervolumen und wenn möglich Verteilung nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche weiteren Programme der Bundesregierung plant die Bundesregierung mit dem Ziel, die Kinderbetreuung zu unterstützen, zukünftig aufzulegen bzw. zu verstetigen, wie z. B. KitaPlus, Sprachkitas etc. (bitte jeweils nach Programm, geplanter Laufzeit des Programmes, Jahren, geplantes Fördervolumen und wenn möglich Verteilung nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche weiteren Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2019 unternommen, um den Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung bzw. der vorschulischen Kinderbetreuung zu unterstützten (bitte detailliert nach Jahren, Fördervolumen und Verteilung auf die Bundesländer aufschlüsseln)?
Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung bzw. der vorschulischen Kinderbetreuung zukünftig zu unterstützten (bitte detailliert nach Jahren, Fördervolumen und Verteilung auf die Bundesländer aufschlüsseln)?
Wie viele Kindertagesbetreuungsplätze sind seit 2018 neu geschaffen worden (bitte nach Kindern unter drei Jahren und Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt, Jahren, Gesamt und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die durchschnittlichen Kosten für den Neubau bzw. Ausbau eines neuen Kindertagesbetreuungsplatzes (bitte wenn möglich nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Ist die Bundesregierung immer noch bestrebt, ein Drittel der ausbaubedingten Mehrkosten für Kindertagesbetreuung zu übernehmen und damit die Länder und Kommunen finanziell zu entlasten? Wenn nein, in welchem Umfang beabsichtigt die Bundesregierung, sich zukünftig und dauerhaft an den Kosten zu beteiligen?
Wie haben sich die Betriebskosten pro Kindertagesbetreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren seit 2009 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Jahren, Gesamt und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie haben sich die Betriebskosten pro Kindertagesbetreuungsplätze für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt seit 2009 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Jahren, Gesamt und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Fach- und Assistenzkräfte werden im Bereich der Kindertagesbetreuung sowie im Rahmen des geplanten Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung bis 2030 nach Einschätzung der Bundesregierung zusätzlich benötigt?
Wie viele Ausbildungsplätze für Fach- und Assistenzkräfte müssen nach Auffassung der Bundesregierung bis 2030 geschaffen werden, um den Personalbedarf für die Kindertagesbetreuung und im Rahmen des geplanten Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung zu decken?
Beabsichtigt die Bundesregierung, sich an den Kosten für die Ausbildung der Fachkräfte zu beteiligen (wenn ja, wie, und wenn nein, bitte Gründe ausführen)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Bundesländer anderweitig bezüglich der Ausbildung von Fachkräften zu unterstützen (wenn ja, wie, und wenn nein, bitte Gründe ausführen)?
Plant die Bundesregierung, den durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angeschobenen Ausbau der praxisintegrierten Ausbildungswege zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher entsprechend ihrer Zusage auch in Zukunft zu fördern (wenn ja, in welchem finanziellen Umfang, und mit welchen Mitteln, und wenn nein, welche Wege will die Bundesregierung ansonsten einschlagen, um eine vergütete, attraktive Erzieherinnen- und Erzieherausbildung zu fördern)?