Politische Einflussnahme auf das EEG 2021
der Abgeordneten Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Deutsche Bundestag hat am 17. Dezember 2020 das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (EEG 2021) beschlossen, das zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Vorausgegangen waren umfangreiche Änderungen im Rahmen einer Sondersitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am 15. Dezember 2020 (98. Sitzung). Die Ausschussdrucksache 19(9)909 mit den Änderungsanträgen der Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD hatte einen Umfang von 320 Seiten und ging den übrigen Ausschussmitgliedern erst ca. 70 Minuten vor Beginn der Sitzung zu. Die Änderungen wurden mit der Koalitionsmehrheit und gegen die Stimmen der Opposition beschlossen. Die Formulierungshilfen für diese Änderungen wurden nach Ansicht der Fragesteller offensichtlich in enger Abstimmung mit dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erarbeitet, dessen zuständige Abteilungsleiterin während der Ausschusssitzung anwesend war und einige der Änderungen anstelle der zuständigen Abgeordneten der Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD erläuterte.
Unter den kurzfristig vorgelegten und angenommenen Änderungen befand sich auch eine Erhöhung der Förderung für Bestandsanlagen zur Erzeugung von Strom aus Wasserkraft mit einer installierten Leistung bis einschließlich 500 Kilowatt (kW) um 3 Cent pro Kilowattstunde. Dieser Bonus gilt für zehn Jahre für Anlagen, die noch nach dem EEG 2000 vergütet werden und für die kein Vergütungszeitraum festgelegt ist. Bei allen anderen Anlagen gilt der Bonus bis zum Ende des Vergütungszeitraums (vgl. § 100 Absatz 7 (neu) EEG 2021 auf S. 146 auf Bundestagsdrucksache 19/25302). In der Begründung dazu heißt es: „Gesunkene Stromerträge u. a. aufgrund des Klimawandels stellen insbesondere „kleine“ Wasserkraftanlagen vor große Herausforderungen.“ (S. 298 auf Ausschussdrucksache 19(9)909).
Laut Medienberichten war an den Verhandlungen zum EEG 2021 u. a. der Abgeordnete Dr. Georg Nüßlein beteiligt, der zum damaligen Zeitpunkt stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war und selbst Betreiber eines kleinen Wasserkraftwerks sei (vgl. u. a. https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/nuesslein-csu-verhaltenskodex-101.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft mit einer installierten Leistung bis einschließlich 500 kW profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung von der neuen Regelung in § 100 Absatz 7 EEG 2021?
Wie verteilen sich diese Anlagen nach Bundesländern?
Wie hoch war die bisherige Einspeisung und Fördersumme pro Jahr für die betroffene Anlagenkategorie?
Mit welchen zusätzlichen jährlichen Kosten für das EEG-Konto rechnet die Bundesregierung durch die mit dem EEG 2021 beschlossene Erhöhung der Förderung?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu gesunkenen Stromerträgen kleiner Wasserkraftanlagen (z. B. aufgrund des Klimawandels)?
Hat die Bundesregierung Gespräche zur Förderung von Wasserkraftanlagen im Vorfeld der Novelle des EEG 2021 geführt, und wenn ja, mit wem?
Wurde eine Erhöhung der Förderung für Wasserkraftanlagen im Zuge des Regierungsentwurfs diskutiert, und wenn ja, warum wurde dies seitens der Bundesregierung verworfen?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die Erhöhung der Förderung für Wasserkraftanlagen im EEG 2021 insbesondere aus ökonomischer und ökologischer Perspektive sowie aus der Perspektive der Versorgungssicherheit?
Hat die Bundesregierung der Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Formulierungshilfen zu den umfangreichen Änderungsanträgen zum EEG 2021 erstellt?
Hat die Bundesregierung im Zuge der EEG-2021-Novelle mit Vertretern der Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Gespräche zur Förderung von Wasserkraftanlagen geführt, und wenn ja, welche Abgeordneten waren daran beteiligt?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umfang und die Komplexität des EEG insbesondere in Bezug auf die demokratische Kontrolle?