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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ausgestaltung des Steuerrechts hinsichtlich ökologischer und wirtschaftlicher Effizienz

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

26.04.2021

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2828606.04.2021

Ausgestaltung des Steuerrechts hinsichtlich ökologischer und wirtschaftlicher Effizienz

der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Katja Hessel, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Um den Herausforderungen des menschengemachten Klimawandels zu begegnen wird immer wieder die Erhöhung vorhandener Steuern oder die Einführung neuer Steuern und Abgaben wie etwa der Fleischsteuer, der CO2-Steuer, der Plastiksteuer, der Klimasteuer angeführt. Obwohl das Aufkommen aus umweltbezogenen Steuern, Abgaben und Umlagen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zuletzt von 60,7 Mrd. Euro auf 95,2 Mrd. Euro pro Jahr angestiegen ist, wächst die Kritik an deren zielgerichtetem Einsatz und der Wirksamkeit der vorhandenen staatlichen Mechanismen zum Umwelt- und Klimaschutz (vgl. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/UGR/steuern-weitere-abgaben/umweltbezogene-steuereinnahmen.html).

Nach Ansicht der Fragestellenden ist die Forderung nach immer neuen Steuern, Abgaben und Umlagen kein geeignetes Instrument, um den Kampf gegen den Klimawandel zielgerichtet zu führen. Denn neue Steuern und Abgaben führen nicht automatisch zu mehr Klimaschutz, insbesondere dann, wenn bereits vorhandene Möglichkeiten – wie etwa der aus Sicht der Fragestellenden entscheidende Emissionshandel, die Digitalisierung oder ders Bürokratieabbau – nicht ausgeschöpft, sinnvoll eingesetzt oder adäquat bedacht werden.

Das Steuerrecht, das etwa im Hinblick auf den Abbau von bürokratischen Kosten – durch die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens oder die Messung von Klima- und Umweltkosten in den Bilanzen von Unternehmen oder im öffentlichen Sektor – einen entscheidenden Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten kann, bleibt nach Ansicht der Fragestellenden aber weit hinter seinen Möglichkeiten zurück und ist insbesondere im Hinblick auf wirtschaftlich zielführende Maßnahmen im Kampf gegen die globale Erwärmung ineffizient aufgestellt. Insbesondere die systematische und einheitliche Erfassung der Kosten, die aus Umweltverbrauch und Umweltbelastung entstehen, werden nach Ansicht der Fragestellenden nicht gebührend gewürdigt; auch Anreize für Investitionen in die Digitalisierung und weitere klimaschonende Investitionen werden nicht adäquat eingesetzt.

Vor diesem Hintergrund möchten sich die Fragestellenden nach der Zielgenauigkeit und dem Erfolg der Maßnahmen erkundigen, die in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) fallen.

Zudem wurde mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) festgelegt, dass die Bundesministerien für eine Reduzierung der Jahresemissionsmengen in ihrem Sektor verantwortlich sind. Auch wenn das BMF keinen im KSG genannten Sektor verantwortet, so ist es dennoch an vielen Regelungen zum Umwelt- und Klimaschutz beteiligt. Aus diesem Grund möchten sich die Fragestellenden näher über die Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Bemühungen des Bundesministeriums der Finanzen zum Klimaschutz informieren und dabei zugleich auch allgemeinen Fragen zum Verhältnis von Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz in der Finanzpolitik nachgehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche Rolle misst die Bundesregierung aus welchen Gründen dem Steuerrecht bei der Bekämpfung des menschengemachten Klimawandels bei?

2

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung (aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Steuern, Abgaben und Umlagen) die umweltbezogenen Steuern, Abgaben und Umlagen in Euro seit 2016 bis heute jeweils jährlich entwickelt (bitte tabellarisch darstellen, bitte auch vorläufige Zahlen aus dem Jahr 2021 aufführen)?

3

Wie stellen sich nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. nach Schätzungen, die der Bundesregierung vorliegen (aufgeschlüsselt nach den Bundesministerien, die gemäß § 4 des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) für die jeweiligen Sektoren verantwortlich sind) die Jahresemissionsmengen seit Inkrafttreten des KSG bis heute jeweils jährlich dar (bitte tabellarisch darstellen)?

Wie viele dieser Jahresemissionen wurden (aufgeschlüsselt nach den zuständigen Ressorts der Bundesregierung) jeweils jährlich ausgeglichen, überkompensiert oder nicht ausgeglichen (bitte tabellarisch darstellen)?

4

Welche Maßnahmen zur Stärkung des Umwelt- und Klimaschutzes hat das BMF seit Beginn der Legislaturperiode umgesetzt bzw. befinden sich zurzeit in Planung (bitte tabellarisch darstellen und nach Jahr sortieren)?

a) Welche steuerlichen Regelungen zur privaten und/oder gewerblichen Förderung von Photovoltaik-Anlagen wurden angestoßen oder befinden sich zurzeit in Planung (bitte nach privaten und gewerblichen Fördermaßnahmen sortieren)?

b) Plant das BMF, Ausweitungen der gewerbesteuerlichen Kürzungs­vorschrift des § 9 Nummer 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) für Unternehmen, die Photovoltaik- bzw. Solaranlagen betreiben, um den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland zu fördern, falls ja, wann möchte sie dies auf welche Gruppen ausweiten, und falls nein, weshalb plant sie dies nicht?

c) Welche steuerlichen Regelungen zur Förderung von Windkraftanlagen wurden angestoßen oder befinden sich zurzeit in Planung?

d) Plant das BMF, Änderungen an § 29 GewStG, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern, und falls ja, wann soll die Regelung auf welche Gruppen ausgeweitet werden, und, falls nein, weshalb plant sie dies nicht?

e) Welche steuerlichen Regelungen zur Energieeffizienz wurden angestoßen oder befinden sich zurzeit in Planung?

f) Plant das BMF, Änderungen an § 6 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern, und falls ja, wann soll die Regelung auf welche Gruppen ausgeweitet werden, und falls nein, weshalb plant sie dies nicht?

g) Welche sonstigen Regelungen zur Reduzierung von CO2 wurden angestoßen oder befinden sich zurzeit in Planung?

5

Inwiefern wird das BMF von den gemäß § 4 KSG jeweils zuständigen Bundesministerien, die für die Minderung der CO2-Emissionen in ihren jeweiligen Sektoren verantwortlich sind, bei Fragen zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele einbezogen?

a) Welche ressortübergreifenden Arbeitsgruppen gibt es diesbezüglich, und welche Bundesministerien sind hieran jeweils beteiligt?

b) Wann haben welche Arbeitsgruppen seit Inkrafttreten des KSG getagt, und welche Bundesministerien waren jeweils vertreten?

6

Mit welchen Maßnahmen hat das BMF seit Beginn der Legislaturperiode dazu beigetragen, den Umweltverbrauch und die Umweltbelastung als Kostenfaktor transparenter und messbarer zu machen?

7

Inwiefern können nach Kenntnis der Bundesregierung die in Deutschland angewandten Rechnungsführungsgrundsätze dazu verwendet werden, die Messbarkeit von umweltschädlichen Kosten in den Bilanzen (des öffentlichen Sektors) besser zu erfassen?

8

Unterstützt die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission angestrebte Harmonisierung der Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor (EPSAS) für Deutschland, und falls ja, weshalb, und falls nein, aus welchen Gründen lehnt sie eine Unterstützung (in der jetzigen Form des EU-Vorhabens) ab?

9

Welche einmaligen Einführungskosten erwartet die Bundesregierung auf Basis der ihr vorliegenden Informationen und Berichte, wenn die von der Europäischen Kommission angestrebte Harmonisierung der Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor (EPSAS) in Deutschland umgesetzt wird, und welche Folgekosten würden sich hieraus ergeben?

10

Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Europäische Kommission Alternativen zu EPSAS prüft, mit denen die Transparenz und die Vergleichbarkeit der Finanzberichterstattung der Mitgliedstaaten verbessert werden können?

a) Falls ja, aus welchen Gründen?

b) Falls nein, weshalb nicht?

11

Welche Alternativen zu EPSAS prüft die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung, mit denen die Transparenz und die Vergleichbarkeit der Finanzberichterstattung der Mitgliedstaaten verbessert werden können, und welche Informationen zu den jeweiligen Alternativen liegen der Bundesregierung hierzu vor?

12

Inwiefern werden die Regelungen des Pariser Klimaabkommens, denen Deutschland im Jahr 2016 beigetreten ist, in den Jahresabschlüssen der Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist berücksichtigt?

13

Plant die Bundesregierung, neue Steuern und Abgaben einzuführen, um den Herausforderungen der globalen Erwärmung direkt oder indirekt Rechnung zu tragen?

Falls ja, welche Steuern, Abgaben oder Umlagen plant sie, einzuführen?

Berlin, den 24. März 2021

Christian Lindner und Fraktion

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