Public Corporate Governance bei öffentlichen Unternehmen und Bundesbeteiligungen
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat 2020 die Neufassung der „Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes“ (hiernach Grundsätze im Bereich des Bundes) beschlossen. Die neuen Grundsätze orientieren sich an dem „Public Corporate Governance Kodex“ für öffentliche Unternehmen sowie an den „Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung“ (https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2020/10/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-3-grundsaetze-guter-unternehmens-und-aktiver-beteiligungsfuehrung-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=6).
Der Public Corporate Governance Kodex sieht unter anderem vor, Interessenkonflikte zu vermeiden, indem die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans keinen konzernfremden Aufsichtsorganvorsitz übernehmen sollen und keine Nebentätigkeiten, insbesondere konzernfremde Aufsichtsorganmandate, bzw. nur mit Zustimmung des Aufsichtsorgans als Gesamtgremium übernehmen dürfen.
Darüber hinaus hat das Geschäftsführungsorgan für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, der öffentlich-rechtlichen Vorschriften insbesondere im Zusammenhang mit den übertragenen Aufgaben und deren Finanzierung, der unternehmensinternen Richtlinien und Regelungen, die aus identifizierten Risiken und daraus abgeleiteten Maßnahmen resultieren, zu sorgen (Legalitätskontrollprinzip) und auch auf deren wirksame Beachtung durch die Konzernunternehmen hinzuwirken (Compliance). In Abhängigkeit von der Größe und der Risikoexposition des Unternehmens soll das Geschäftsführungsorgan die Einrichtung einer separaten Stelle, die mit Compliance-Aufgaben betraut ist, prüfen sowie Beschäftigten und Dritten die Möglichkeit einräumen, geschützt und anonym Hinweise auf Rechtsverstöße geben zu können (https://publicgovernance.de/html/de/8830.htm).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Anzahl der Unternehmen mit Bundesbeteiligung?
a) Wie viele Mitarbeiter sind dort beschäftigt?
b) Wie hoch ist der Gesamtumsatz der entsprechenden Unternehmen?
Haben alle Unternehmen mit Bundesbeteiligung die Grundsätze im Bereich des Bundes vollumfänglich übernommen?
a) Wenn nein, wie viele Bundesbeteiligungen haben bisher die Grundsätze nicht oder nur teilweise umgesetzt?
Welche Unternehmen haben dies bisher nicht getan?
b) Wenn nein, welche konkreten Inhalte der Grundsätze im Bereich des Bundes wurden bisher nicht umgesetzt?
c) Wenn nein, bis wann ist die Umsetzung geplant?
d) Wenn nein, wie wirkt die Bundesregierung auf die Umsetzung der Grundsätze hin?
Haben alle Bundesbeteiligungen nach Kenntnis der Bundesregierung die entsprechenden Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten implementiert?
Wenn nein, wie viele haben noch keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen?
Haben alle Bundesbeteiligungen nach Kenntnis der Bundesregierung die entsprechenden Regelungen zur Compliance implementiert?
a) Wenn nein, wie viele haben noch keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen?
b) Wenn nein, wie viele haben noch keine separate Compliance-Stelle?
c) Wenn nein, wie viele haben noch keine Stelle zum Einreichen von anonymen Hinweisen auf Rechtsverstöße eingerichtet?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse, über die Anzahl der öffentlichen Unternehmen in Deutschland?
a) Wie viele Mitarbeiter sind dort beschäftigt?
b) Wie hoch ist der Gesamtumsatz der entsprechenden Unternehmen?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele öffentliche Unternehmen in Deutschland den Public Corporate Governance Kodex übernommen bzw. umgesetzt haben?
Wenn ja, wie viele?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in allen Bundesoberbehörden Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten?
a) Wenn nein, wie viele haben noch keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen?
b) Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung die Einführung entsprechender Regelungen?
Sind entsprechende Änderungen seitens der Bundesregierung geplant?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in allen Bundesministerien Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten?
a) Wenn nein, wie viele haben noch keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen?
b) Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung die Einführung entsprechender Regelungen?
Sind entsprechende Änderungen seitens der Bundesregierung geplant?
Haben alle Bundesoberbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung Regelungen zur Compliance implementiert?
a) Wenn nein, welche nicht?
Plant die Bundesregierung dahingehend Änderungen?
b) Wie viele Bundesoberbehörden haben eine separate Compliance-Stelle?
c) Wie viele Bundesoberbehörden haben eine Stelle zum Einreichen von anonymen Hinweisen auf Rechtsverstöße?
Haben alle Bundesministerien nach Kenntnis der Bundesregierung Regelungen zur Compliance implementiert?
a) Wenn nein, welche nicht?
Plant die Bundesregierung dahingehend Änderungen?
b) Wie viele Bundesministerien haben eine separate Compliance-Stelle?
c) Wie viele Bundesministerien haben eine Stelle zum Einreichen von anonymen Hinweisen auf Rechtsverstöße?