Automationsfreundliche und digitaltaugliche Steuergesetze
der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Markus Herbrand, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Jürgen Martens, Alexander Müller, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Zur Verbesserung der Zukunftsfähigkeit haben Bund und Länder gemeinsam das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens erarbeitet, das am 18. Juli 2016 verabschiedet wurde. Mit diesem Gesetz wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um das Steuerverfahren zeitgemäß weiterzuentwickeln und die Digitalisierung voranzutreiben.
Der Vollzug der Steuergesetze konnte bereits in einigen Teilen digitalisiert werden. Die KONSENS-Verfahren müssen dabei immer die aktuell geltenden steuerrechtlichen Vorschriften abbilden. Hier wirkt sich die hohe Komplexität und Veränderungsgeschwindigkeit in der Steuergesetzgebung besonders negativ auf die Verfahrensentwicklungsdauern, die Verfahrensentwicklungskosten und die Verfahrenspflegekosten aus (siehe u. a. Bundestagsdrucksache 19/26377).
Durch eine Erhöhung der Automationsfreundlichkeit und Digitaltauglichkeit der Steuergesetze könnten nach Ansicht der Fragesteller die Verfahrensentwicklungsdauer verringert sowie die Verfahrensentwicklungs- und Pflegekosten reduziert werden. Gleichzeitig könnten die Steuergesetze an die Potenziale der vorhandenen Techniklösungen angepasst werden, um die bestehenden IT- und Arbeitsabläufe und Geschäftsprozesse zu optimieren. Es bedarf aus Sicht der Fragesteller einer kontinuierlichen interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen IT-Experten und Juristen bei der Ingangsetzung neuer Gesetzesvorhaben sowie einer Etablierung eines „Digital-TÜVs“ zur Verbesserung und systematischen Kontrolle der Vollzugs- und Digitaltauglichkeit von Gesetzentwürfen im Steuerbereich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung bezüglich der bestehenden Automationsfähigkeit und Digitaltauglichkeit des aktuellen Steuerrechts?
Inwieweit stehen aus Sicht der Bundesregierung steuerrechtliche Vorschriften einer fortschreitenden Automatisierung und Digitalisierung entgegen?
An welchen Stellen erkennt die Bundesregierung Potenziale, um steuerliche Abläufe und Regeln so zu verändern, dass sich diese hinreichend automatisieren bzw. digitalisieren lassen?
Wie könnte aus Sicht der Bundesregierung die IT-gerechte Ausgestaltung von Steuergesetzen prozessual verbessert werden?
Welchen Zusammenhang erkennt die Bundesregierung zwischen der aktuell bestehenden Automatisierungsfähigkeit und Digitaltauglichkeit des Steuerrechts und den nach Ansicht der Fragesteller langen Verfahrensentwicklungsdauern sowie hohen Verwaltungs- und Verfahrenspflegekosten im KONSENS-Verbund (vgl. Bundestagsdrucksache 19/26377)?
Welche Initiativen der Bundesregierung wurden seit der Einführung des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens unternommen, um den Automatisierungsgrad der Bundessteuerverwaltung und der Landessteuerverwaltungen zu erhöhen?
Welche Untersuchungen wurden von der Bundesregierung bisher initiiert oder analysiert, die sich mit dem Automatisierungspotenzial im Bereich der Reduzierung von repetitiven Tätigkeiten zur Konzentration auf wichtige Kernbereiche, der Entlastung der Beschäftigten, der Vermeidung von menschlichen Fehlern, der Verbesserung von Bearbeitungszeiten, der Unabhängigkeit vom Fachkräftemangel, der Konservierung von Wissen und des Wissenstransfers befassen?
Wie berücksichtigt die Bundesregierung die bestehenden IT- und Arbeitsabläufe in den Steuerverwaltungen bei der Initiative von Gesetzestexten, und wie werden die Geschäftsprozesse in der Steuerverwaltung für die Digitalisierung dann optimiert?
Inwieweit richtet sich der Anpassungsbedarf der Steuergesetze im Einzelfall am optimalen Geschäftsprozess aus?
Inwieweit wird bei der Ingangsetzung neuer Gesetzesvorhaben die Frage der IT-mäßigen Umsetzbarkeit – sowohl hinsichtlich der Kosten als auch der Zeitdauer für die Programmierung – im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung berücksichtigt?
Welche interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen IT-Experten und Juristen findet bei der Ingangsetzung neuer Gesetzesvorhaben statt, und zu welchen Ergebnissen haben solche Kooperationen seit 2017 geführt?
Wie steht die Bundesregierung zur Forderung des Normenkontrollrats vom 9. September 2020 (siehe Monitor „Digitale Verwaltung“) zur Etablierung eines „Digital-TÜVs“ zur Verbesserung und systematischen Kontrolle der Vollzugs- und Digitaltauglichkeit von Gesetzentwürfen im Steuerbereich?
Wie soll es der Bundesregierung gelingen, eine Vernetzung der Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger zu den Bereichen Automation und Digitalisierung der Steuergesetze sowie eine austarierte Abstimmung hinsichtlich der unterschiedlichen Anforderungen und Interessen zu erreichen?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die noch existierenden Hürden für den Technikeinsatz in folgenden Bereichen durch Initiativen für Gesetzesanpassungen zu verringern (bitte einzeln beantworten):
a) Probleme von Algorithmen bei der wägenden Subsumtion,
b) Probleme von Algorithmen beim Würdigen von unbestimmten Rechtsbegriffen,
c) Probleme von Algorithmen bei Ermessensspielräumen,
d) Probleme von Algorithmen bei der Würdigung der zahlreichen Typisierungen,
e) Probleme von Algorithmen bei der Würdigung von widerlegbaren Vermutungen?
Inwieweit wurde von der Bundesregierung die Verankerung von widerlegbaren und unwiderlegbaren Betriebs- und Werbungskostenpauschalen in Betracht gezogen, um die Digitaltauglichkeit der Steuergesetze zu erhöhen?
Welche Erfahrungen und Fortschritte kann die Bundesregierung im Bereich der Abfassung und des Einsatzes von bilingualen Steuerrechtsvorschriften (menschliche und algorithmische Sprache) vorweisen?
Welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der Bundesregierung für vollautomatische (automationsgestützte) Außenprüfungen, sofern § 88 Absatz 5 der Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 155 Absatz 4 AO bereits die vollautomatische Fallbearbeitung (inklusive vollautomatisch erlassenem Steuerbescheid) einräumt?
Werden nach Meinung der Bundesregierung von den § 88 Absatz 5 i. V. m. § 155 Absatz 4 AO auch vollautomatische (automationsgestützte) Verwaltungsakte umfasst, bei denen eine Ermessensentscheidung ausgeübt werden muss oder kann?
An welcher Stelle sieht die Bundesregierung aktuell die Grenzen der Automatisierbarkeit und Digitalisierung der Steuerverwaltung gegeben?
Welche Bund-Länder-Besprechungen hatten Themen aus den vorgenannten Fragen zum Gegenstand, und welche Ergebnisse wurden jeweils erzielt?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die hier aufgegriffenen Thematiken mit Bezug auf die Digitalvorhaben laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode bzw. den Themen in der Umsetzungsstrategie zur Gestaltung des digitalen Wandels bis zum Ende der 19. Legislaturperiode noch umzusetzen?