Angriffe auf Medienschaffende in der Corona-Krise
der Abgeordneten Doris Achelwilm, Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, Dr. Birke Bull-Bischoff, Sevim Dağdelen, Anke Domscheit-Berg, Brigitte Freihold, Ulla Jelpke, Norbert Müller (Potsdam), Sören Pellmann, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Gewaltsame Übergriffe auf Journalistinnen und Journalisten haben in Deutschland 2020 einen Höchststand erreicht. Seit einigen Jahren ist ein beträchtlicher Anstieg von Vorkommen am Rande rechter Demonstrationen zu verzeichnen, nach aktuellen Zahlen des European Centre for Press and Media Freedom (ECPMF,) fanden mehr als zwei Drittel der 69 erfassten tätlichen Angriffe im Zuge von Demonstrationen gegen politische Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie statt (https://www.ecpmf.eu/feindbild-journalist-2021/). Es steht zu befürchten, dass unter diesen Umständen Übergriffe auf Medienschaffende auch 2021 signifikant zunehmen werden.
Für Journalistinnen und Journalisten, die vor Ort über Anti-Corona-Proteste berichten, gehören tätliche und verbale Bedrohungen mittlerweile zum Arbeitsalltag. Auf der „Querdenken“-Demonstration am 3. April 2021 in Stuttgart kam es zu mehreren Übergriffen auf Journalistinnen und Journalisten. Die Live-Schalte eines ARD-Reporters musste abgebrochen werden, weil auf sein Team mit Steinen geworfen wurde (https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/demos-stuttgart-samstag-ostern-100.html). Allein 17 Angriffe auf Medienvertreterinnen und Medienvertreter zählt die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten Union (dju) auf der „Querdenken“-Demonstration am 20. März 2021 in Kassel (https://www.tagesspiegel.de/politik/angreifer-auf-journalisten-identifiziert-querdenker-streckte-fotografen-mit-gezielt-em-faustschlag-nieder/27032068.html). Neben körperlichen Ausschreitungen kommt es häufig zu verbalen Einschüchterungsversuchen: Diejenigen, die in die Sprechchöre gegen Journalistinnen und Journalisten bei der „Querdenken“-Demonstration in Stuttgart am 13. März 2021 nicht einstimmten, seien in der Minderheit gewesen, berichtet der SWR-Reporter Felix Zink: „Dass sich so viele der Umstehenden davon mitreißen lassen, das kannte ich bisher noch nicht. Man hat den Hass deutlich gespürt. […]“ (https://taz.de/Angriff-auf-Presse-bei-Stuttgarter-Demo/!5754860/).
Die zunehmende Gewalt gegen Medienschaffende hat viele Folgen: Medien, die es sich finanziell leisten können, berichten von den Demonstrationen nur noch mit eigener Security, andere aus Angst vor Gewalt gar nicht mehr oder nur mit verdeckten Presseausweisen, Kameras und Mikrofonen. Auch mit Blick auf Angriffe durch Neonazis und Rechtsradikale beschreibt die renommierte Investigativ-Reporterin Andrea Röpke die Situation der freien Berichterstattung in Deutschland mit den Worten: „Es gibt Regionen, da fährt schon jetzt keiner mehr hin, weil dort nicht für den Schutz gesorgt werden kann.“ (https://taz.de/Pressefreiheit-in-Gefahr/!5758599/).
Oftmals werden nach Ansicht der Fragestellenden bedrohte Journalistinnen und Journalisten von der Polizei nicht gut geschützt. In nur wenigen Bundesländern (z. B. Sachsen und Berlin) richten die Polizeien auf gefährlichen Demonstrationen Schutzzonen für Pressevertreterinnen und Pressevertreter ein. Von journalistischen Interessenverbänden geforderte Kooperationsgespräche mit Polizei und Politik kommen auf Landesebene nur selten zustande. Der für die Bundespolizei zuständige Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer habe mehrere solcher Gesprächsangebote ins Leere laufen lassen, sagt Frank Überall, Bundesvorsitzender des DJV (https://www.tagesspiegel.de/politik/angreifer-auf-journalisten-identifiziert-querdenker-streckte-fotografen-mit-gezielt-em-faustschlag-nieder/27032068.html).
Das teilweise von wenig Vertrauen geprägte Verhältnis zwischen Presse und Polizei zeigt sich nach Ansicht der Fragestellenden auch an der geringen Anzeigenbereitschaft von Medienschaffenden nach erfolgten Angriffen – offenbar sehen sie ihre Daten bei den Polizeibehörden nicht in sicheren Händen. Schließlich wurden im Zuge der Drohschreiben des „NSU 2.0“ auch persönliche Daten von Journalistinnen und Journalisten an Polizeicomputern abgefragt (https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/nsu20-drohmails-105.html). Organisationen wie Reporter ohne Grenzen, ECPMF oder dju fordern, dass Journalistinnen und Journalisten unabhängig von einer nachzuweisenden individuellen Bedrohungslage als zu schützende Berufsgruppe unbürokratisch eine Auskunftssperre im Melderegister erwirken können und dass das Thema der auf Demos bedrohten Pressefreiheit in der Politik mehr Wahrnehmung und Konsequenz erfährt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie viele Straf- und Gewalttaten gegen Pressevertreterinnen und Pressevertreter gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 sowie bisher im Jahr 2021 (bitte quartalsweise nach Straftatbeständen und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Straf- und Gewalttaten gegen Pressevertreterinnen und Pressevertreter wurden zwischen 1. März 2020 und 1. April 2021 auf Demonstrationen gegen Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie (z. B. sogenannte Hygiene- oder Querdenken-Demonstrationen) erfasst (bitte nach Straftatbeständen und Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Ausgang entsprechender Strafverfahren?
Inwiefern sieht die Bundesregierung die Pressefreiheit in Deutschland durch die signifikante und vielfach ungehinderte wie auch ungeahndete Zunahme an Übergriffen auf Medienschaffende gefährdet?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Medienschaffende akut und in Zukunft besser zu schützen?
Erachtet die Bundesregierung es für notwendig, einen periodisch erscheinenden Lagebericht über den Stand der Pressefreiheit in Deutschland zu erstellen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wann soll dieser zum ersten Mal erscheinen?
Da die Bundesregierung in der Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage „Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten durch Neonazis und sogenannte Rechtspopulisten“ der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 19/3810) erklärte, dass die hohen Dunkelziffern und die Hintergründe von Gewalttaten gegen Pressevertreterinnen und Pressevertreter einer weiteren Bewertung und Analyse bedürfen, hat diese Analyse mittlerweile stattgefunden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
a) Wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung der Entwurf des Deutschen Presserats für einen neuen Verhaltenskodex für Presse/Rundfunk und Polizei, der die „Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei zur Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und freier Ausübung der Berichterstattung“ vom 26. November 1993 ersetzen soll, der Ständigen Konferenz der Innenministerinnen und Innenminister sowie Innensenatorinnen und Innensenatoren der Länder (IMK) vorgelegt werden?
b) Wann, mit welchen Mitgliedern und mit welchen Ergebnissen hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Verhaltensgrundsätze Presse/Rundfunk und Polizei“ getagt?
Wann wird sie wieder tagen?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für die Einführung der oder des vielfach geforderten UN-Sonderbeauftragten beim Generalsekretär der Vereinten Nationen für den Schutz von Journalistinnen und Journalisten ein?
Wie viele Gesprächsanfragen zum besseren Schutz von Pressevertreterinnen und Pressevertretern auf Demonstrationen erreichten das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vonseiten journalistischer und anderer Interessenvertretungen (z. B. DJV, dju, Reporter ohne Grenzen) in den vergangenen zwölf Monaten?
Wann, mit wem, und mit welchem Ergebnis haben solche Gespräche stattgefunden?
Mit welcher Begründung wurden sie ggf. abgesagt oder vertagt?
Wie viele Fälle sind der Bundesregierung in den vergangenen zwei Jahren bekannt geworden, in denen Journalistinnen und Journalisten Anzeige gegen die Polizei wegen Behinderung ihrer Arbeit erstattet haben?
In welchem inhaltlichen und zeitlichen Umfang werden Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länderpolizeien während und nach der Ausbildung in Fragen des Presserechts geschult?
a) Sieht die Bundesregierung ein Problem darin, wenn Journalistinnen und Journalisten in einigen Fällen deshalb keine Anzeige bei der Polizei erstatten, weil sie befürchten müssen, dass ihre persönlichen Daten nicht sicher sind?
Wenn ja, mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, diesen Missstand zu beheben?
b) Wie viele unberechtigte Datenabfragen über journalistisch arbeitende Personen durch Polizeibehörden sind der Bundesregierung bzw. den Innenministerien der Länder und Datenschutzbehörden bekannt?
c) Hat die Bundesregierung geprüft, unter welchen Bedingungen Journalistinnen und Journalisten durch das „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ die Möglichkeit haben, eine Auskunftssperre ihrer Adressdaten im Melderegister zu erwirken?
d) Sieht die Bundesregierung ein Problem, wenn Journalistinnen und Journalisten, die Übergriffe zur Anzeige bringen, davon berichten, dass Ermittlungsverfahren häufig wegen Geringfügigkeit eingestellt werden?
Würde aus Sicht der Bundesregierung die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, wie sie z. B. zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet eingesetzt werden, helfen?