Plattform-Entwicklungen im Rahmen der „Initiative Digitale Bildung“
der Abgeordneten Dr. Birke Bull-Bischoff, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Norbert Müller (Potsdam), Sören Pellmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 22. Februar 2021 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen einer Online-Veranstaltung die „Initiative Digitale Bildung“ vorgestellt (https://www.bmbf.de/de/bildung-digital-3406.html, zuletzt abgerufen am 25. März 2021). Ziel der Initiative ist die Unterstützung des Baus der notwendigen digitalen Infrastrukturen, die Entwicklung von digitalen Lernwerkzeugen und die Qualifikation pädagogischer Fachkräfte sowie zeitgemäße Inhalte und Methoden. Als Maßnahme wird unter anderem eine „Nationale Bildungsplattform“ beschrieben, die als Open-Source-Plattform bestehende und neue digitale Bildungsplattformen zu einem bundesweiten und europäisch anschlussfähigen Plattform-System verknüpfen soll. Die Plattform soll Teil des „Digitalen Bildungsraums“ mit gemeinsamen Standards, Formaten und interoperablen Strukturen sein, in dem auch beispielsweise Zeugnisse und Zertifikate abgelegt werden können. Eine weitere Plattform soll die Fachkompetenzen von Auszubildenden stärken. Weitere Plattformen für Studierende (https://pim-plattform.de/) und Schulen (https://www.schultransform.org/) sind bereits zugänglich.
Abgerundet wird das bereits bestehende Plattformangebot innerhalb der Initiative von der HPI SchulCloud, die bereits seit 2016 gefördert wird, und den Portalen „WirLernenOnline“ und dem „vhs-Lernportal“ mit einer Schnittstelle zur vhs-cloud. Die „HPI SchulCloud“ soll weitere Schnittstellen sowohl zu Open Source als auch zu proprietären Systemen erhalten (Bundestagsdrucksache 19/25875). Darüber hinaus wurde vom Deutschen Volkshochschul-Verband die App „Stadt/Land/Datenfluss“ entwickelt, die in Zusammenarbeit mit der Lehr-Lern-Plattform „KI-Campus“ auch eine Browser-basierte Präsenz erhalten soll. Das Projekt SODiX/MUNDO ist weiterhin ein für alle Länder nutzbares „Sofortportal“, über welches frei zugängliche Bildungsmedien genutzt werden können. Im beratenen, aber noch nicht beschlossenen Vorhaben „DigLu“ soll zudem eine Plattform zur Unterstützung der Unterrichtung von Kindern beruflich Reisender entwickelt werden (Bundestagsdrucksache 19/21283).
Erst im Sommer 2020 hat die Bundesregierung die „HPI SchulCloud“ für alle Schulen zugänglich gemacht und dafür 12,2 Mio. Euro aufgewendet (Bundestagsdrucksache 19/25875). Das Projekt ist befristet bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021.
Die Bundesregierung führt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/26392 im Februar 2021 aus: „Der Einsatz von Lernplattformen in Schulen fällt in die Bildungshoheit der Länder. Der Bundesregierung liegt keine systematische Übersicht mit Anspruch auf Vollständigkeit vor. (…) Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Server-Strukturen in den Ländern. (…) Die datenschutzrechtliche Einschätzung von Lernplattformen obliegt den Landesdatenschutzbeauftragten der Länder. (…) Derzeit liegt der Bundesregierung keine aktuellere systematische Übersicht mit Anspruch auf Vollständigkeit vor, die die Entwicklung und den Stand der Verbreitung einzelner Lernmanagement-Systeme an Schulen darstellt.“ (Bundestagsdrucksache 19/26791).
Es ist nach Ansicht der Fragestellenden davon auszugehen, dass eine Verknüpfung der oben nur auszugsweise genannten proprietären und Open-Source-Plattformen auf einer gemeinsamen Bildungsplattform nicht unerhebliche technische Herausforderungen verbunden mit hohen Kosten mit sich bringt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Welchen Zweck hat die „Nationale Bildungsplattform“?
Welche Inhalte sollen auf der „Nationalen Bildungsplattform“ für wen erreichbar sein?
Soll die „Digitale Ablage“ Teil der „Nationalen Bildungsplattform“ sein?
Über welche Funktionen soll die „Nationale Bildungsplattform“ verfügen?
Wer soll wie Zugang zu der „Nationalen Bildungsplattform“ haben? Welches Konzept liegt für ein europäisches ID-Management vor, dass den Nutzenden die Zugänge zur Bildungsplattform und allen dort mittelbar und unmittelbar verbundenen Plattformen sichert?
Wurde der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in die Konzeption der „Nationalen Bildungsplattform“ einbezogen, und was ergibt seine Prüfung bzw. Beratung? Wenn nein, warum nicht?
Hat sich die Bundesregierung in der Konzeptionsphase der „Nationalen Bildungsplattform“ einen Überblick über die bestehenden Plattformen der Länder und Europas und alle dort mittelbar und unmittelbar verbundenen Plattformen mit ihren Schnittstellen verschafft? Falls ja, wie ist die Bundesregierung dabei vorgegangen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den zeitlichen und finanziellen Aufwand, eine „Nationale Bildungsplattform“ zu entwickeln, die bundesweit und europäisch anschlussfähig ist? Was versteht die Bundesregierung unter „Anschlussfähigkeit“?
Hat die Bundesregierung die bisherigen Bildungsplattformen der Länder geprüft, ob sie die Voraussetzungen erfüllen, zu einer „Nationalen Bildungsplattform“ weiterentwickelt zu werden? Falls ja, zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung insbesondere bei der Prüfung der HPI SchulCloud gekommen? Falls nein, warum nicht?
Wer ist zuständig für die Entwicklung eines Lastenhefts für die „Nationale Bildungsplattform“?
Wird der Auftrag zur Entwicklung des Lastenhefts über ein Ausschreibungsverfahren vergeben? Falls ja, warum, und an wen wurde der Auftrag unter welcher Veröffentlichungsnummer vergeben? Falls nein, warum nicht?
Wird der Auftrag zur Entwicklung der Plattform über ein Ausschreibungsverfahren vergeben? Falls ja, warum, und an wen wurde der Auftrag unter welcher Veröffentlichungsnummer vergeben? Falls nein, warum nicht?
Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung bei der Entwicklung eines IT-Sicherheits-Konzepts für die „Nationale Bildungsplattform“? Wird das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bei der Planung der „Nationalen Bildungsplattform“ eingebunden? Wenn ja, wann, und wie? Wenn nein, warum nicht?
Werden öffentlich zugängliche und dokumentierte API-Standards für die „Nationale Bildungsplattform“ gelten? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Was unterscheidet den „Digitalen Bildungsraum“ von der „Nationalen Bildungsplattform“?
Für welche Art von Inhalten sollen für den „Digitalen Bildungsraum“ Standards, Formate und interoperable Strukturen entwickelt werden (https://www.bmbf.de/de/bildung-digital-3406.html)?
Wer ist zuständig für die Entwicklung von Standards, Formaten und interoperablen Strukturen im „Digitalen Bildungsraum“?
Für wen sollen die gemeinsamen Standards, Formate und interoperablen Strukturen im „Digitalen Bildungsraum“ gelten?
Welches Verfahren ist im Umgang mit der Plattform „WirLernenOnline“ vorgesehen, dessen Förderung am 31. August 2021 ausläuft?
An welche Zielgruppen richtet sich die App „Stadt/Land/Datenfluss“? Wie wird die Zielgruppe über das App-Angebot informiert?
Warum ist die App nicht in verschiedenen Sprachen verfügbar?
Soll der Quellcode der App veröffentlicht werden? Wenn ja, wann, und wie? Wenn nein, warum nicht?
Wurde die App auf Barrierearmut gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 geprüft? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht?
Welche zivilgesellschaftlichen Akteure waren bei der Erstellung der Inhalte der App beteiligt? War die Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure eine Anforderung der Fördermaßnahme? Falls nein, warum nicht?
Welche Unternehmen waren bei der Erstellung der Inhalte der App beteiligt, und aus welchen Haushaltstiteln wurden sie bezahlt?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der „Digitale Bildungsraum“ nicht zu einem geschlossenes Ökosystem wird, das bestehende Bildungsungleichheiten verstärkt, und dass dort die Verbreitung von freien Bildungsmaterialien (OER und OSS) gefördert wird?
Sind für den „Digitalen Bildungsraum“ und/oder die „Nationale Bildungsplattform“ KI-Systeme geplant? Falls ja, mit welchem Ziel?
Wie passt nach Ansicht der Bundesregierung ein „Digitaler Bildungsraum“ zum Verhalten der Nutzenden, die es nach Einschätzung der Fragestellenden gewohnt sind, sich ergänzende Bildungsinhalte im freien Netz zu suchen?
Welche zivilgesellschaftlichen Akteure werden bei der Planung des „Digitalen Bildungsraums“ und der „Nationalen Bildungsplattform“ einbezogen?
Welche Beratungsdienstleistungen von welchen externen Dritten hat die Bundesregierung bisher bei der Planung des „Digitalen Bildungsraums“ und der „Nationalen Bildungsplattform“ in Anspruch genommen?