Nicht durchgeführte Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2007
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Oskar Lafontaine, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 28. Juni 2006 beschloss der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages auf Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU und SPD eine Reihe von Änderungen seiner Beschlussempfehlung zum Steueränderungsgesetz 2007. Neben verschiedenen Änderungen, so z. B. Folgeänderungen zur Absenkung der Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld, Änderungen bezüglich der Absenkung des Sparer-Freibetrags und verschiedenen redaktionellen Änderungen, wurde auch beschlossen, dem Parlament eine Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken vorzuschlagen (Umdruck-Nr. 6).
Noch vor der Verabschiedung des Gesetzes im Parlament am Tage darauf fand, entgegen den sonstigen Gepflogenheiten, eine weitere Sitzung des Finanzausschusses statt, die sehr kurzfristig anberaumt wurde. Während dieser Sitzung wurde der am Tage zuvor beschlossene Änderungsantrag zur Anpassung des Steuerstatistikgesetzes wieder zurückgenommen.
Die ursprünglich angestrebte Änderung des Steuerstatistikgesetzes wurde von den Koalitionsfraktionen maßgeblich im Zusammenhang mit den noch ausstehenden Gesetzgebungsvorhaben zur Unternehmenssteuer- und Erbschaftsteuerreform begründet. So sei es etwa mit dem bestehenden Gesetz nicht möglich, dass die Statistik verlässliche Informationen zur geplanten Rechtsformneutralität zwischen Kapital- und Personengesellschaften liefern könne. Auch komme einer jährlichen Statistik zur Erbschaftsteuer besondere Bedeutung zu, da seit der Nichterhebung der Vermögensteuer keine weitere Steuerstatistik zu Vermögenswerten mehr existiere und die zu erwartende „Erbwelle“ für den Gesetzgeber ausgewertet werden müsse. Im Übrigen sei die vorgeschlagene Änderung von grundlegender Bedeutung, um die Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen auf die öffentlichen Haushalte quantifizieren zu können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Auf wessen Intervention und mit welcher Begründung fand die ursprünglich von der Regierungskoalition avisierte Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken letztlich doch keinen Eingang in die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses?
Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber dem Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD in Bezug auf die Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken, wie er am 28. Juni 2006 vom Finanzausschuss angenommen wurde?
Wird die Bundesregierung ihre Planungen zur Schaffung von Rechtsformneutralität zwischen Kapital- und Personengesellschaften auf wissenschaftlich begründetes Datenmaterial stützen?
Wenn ja, auf welches?
Verfolgt die Bundesregierung eine Politik, die sich am Ziel von Verteilungsgerechtigkeit orientiert?
Wenn ja, wie und auf welcher Datengrundlage definiert sie Verteilungsgerechtigkeit?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung einer aussagekräftigen Steuerstatistik zu Vermögenswerten bei und wie begründet sie ihre Haltung?
Plant die Bundesregierung im Rahmen der bevorstehenden Gesetzgebungsverfahren zur Unternehmenssteuerreform erneut eine Änderung des Steuerstatistikgesetzes?
Wenn ja, welche Änderungen sollen dies sein?
Wenn nein, warum nicht?
Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber der Aussage des Abgeordneten Olav Gutting in der Bundestagsdebatte am 29. Juni 2006, dass Änderungen in der Datenerhebung im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2007 vorgenommen worden seien (bitte mit Begründung)?