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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aus Deutschland ausgereiste islamistische Extremisten

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

03.08.2021

Aktualisiert

23.07.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/3136606.07.2021

Aus Deutschland ausgereiste islamistische Extremisten

der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Armin-Paulus Hampel, Dr. Roland Hartwig, Petr Bystron, Waldemar Herdt, Paul Viktor Podolay, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Lothar Maier, Dr. Robby Schlund, Martin Hess und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach den Angaben des Verfassungsschutzes wurden seit 2012 mehr als 1 070 Personen bekannt, „die aus islamistischer Motivation heraus aus Deutschland in Richtung Syrien und Irak gereist sind“ (https://www.verfassungsschutz.de/DE/themen/islamismus-und-islamistischer-terrorismus/zahlen-und-fakten/zahlen-und-fakten_artikel.html).

Ungefähr ein Drittel der in den Nahen Osten Ausgereisten befindet sich nunmehr wieder in Deutschland. Hunderte weitere Personen beabsichtigen die Einreise in das Bundesgebiet. Von den sog. Rückkehrern geht nach Ansicht des Verfassungsschutzes eine hohe Gefahr aus. Er stellt fest: „Die Entstehung einer dynamischen Bedrohungslage ist jederzeit möglich, beispielsweise infolge von islamkritischen Ereignissen wie der Veröffentlichung von Karikaturen des islamischen Propheten Muhammad.“ Konsequenzen hieraus scheinen nur schleppend gezogen zu werden, denn „die Zahl bisheriger rechtskräftiger Verurteilungen zurückgekehrter Personen bewegt sich im mittleren zweistelligen Bereich“ (https://www.verfassungsschutz.de/DE/themen/islamismus-und-islamistischer-terrorismus/zahlen-und-fakten/zahlen-und-fakten_artikel.html). Es handelt sich folglich nur um eine kleinere Minderheit, die rechtskräftig verurteilt wurde.

Weitere islamistische Extremisten, die aus Deutschland in den Nahen Osten gereist sind, sind in Syrien oder dem Irak inhaftiert oder festgesetzt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/21044).

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Bundesregierung auf, extremistische Gewalttäter mit deutscher Staatsangehörigkeit aus dem Nahen Osten zurückzuführen (Bundestagsdrucksache 19/27876). Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN argumentiert, „dass viele der erwachsenen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die sich immer noch in Haft in Syrien oder dem Irak aufhalten, potenzielle ‚Gefährder‘ sind“. Sie sollten aus diesem Grund nach Deutschland zurückgeholt werden, um keine Gefahr für die Stabilität vor Ort darzustellen (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie viele der aus Deutschland ausgereisten Islamisten, die sich in Syrien oder dem Irak „Daesh“ (dem sog. Islamischen Staat) und anderen dschihadistischen Organisationen angeschlossen haben, sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach aktuellem Stand

a) in Syrien inhaftiert bzw. festgesetzt,

b) im Irak inhaftiert bzw. festgesetzt,

c) in anderen Staaten inhaftiert bzw. festgesetzt,

d) nach wie vor in Syrien in Kampfgebieten aktiv,

e) nach wie vor im Irak in Kampfgebieten aktiv,

f) in andere Konfliktgebiete ausgereist (bitte spezifizieren),

g) haben zu einem Zeitpunkt in der Vergangenheit einen Asylantrag in Deutschland gestellt?

2

Von wem sind die in den Fragen 1a, 1b und 1c erfragten Personen nach Kenntnis der Bundesregierung inhaftiert bzw. festgesetzt worden (bitte spezifizieren)?

3

Sind diejenigen, die die in den Fragen 1a, 1b und 1c erfragten Personen inhaftiert oder festgesetzt haben, an die Bundesregierung herangetreten, um Unterstützung für die Bewachung und Unterbringung zu erhalten, und wie hat die Bundesregierung ggf. hierauf reagiert?

4

Sind diejenigen, die die in den Fragen 1a, 1b und 1c erfragten Personen inhaftiert oder festgesetzt haben, nach Kenntnis der Bundesregierung an andere Länder oder internationale Organisationen herangetreten, um Unterstützung für die Bewachung und Unterbringung zu erhalten, und wie haben diese Länder bzw. internationalen Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung hierauf reagiert (wenn ja, bitte spezifizieren)?

5

Bei wie vielen der in Frage 1 erfragten Personen handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um Personen,

a) die ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,

b) die neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen (bitte aufschlüsseln),

c) die ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen (bitte aufschlüsseln) (die Antworten bitte ebenso wie zu Frage 1 aufschlüsseln, Zahlen für Herbst 2020 vgl. Bundestagsdrucksache 19/23403)?

6

Wie viele der in der Vorbemerkung der Fragesteller bezeichneten islamistischen Extremisten sind nach Kenntnis der Bundesregierung zum derzeitigen Stand nach Deutschland eingereist?

7

Hat sich die Bundesregierung eine Position dazu erarbeitet, auf welche Weise es hunderten islamistischer Extremisten ermöglicht wurde, nach Deutschland einzureisen (https://www.verfassungsschutz.de/DE/themen/islamismus-und-islamistischer-terrorismus/zahlen-und-fakten/zahlen-und-fakten_artikel.html), wenn ja,

a) wie lautet diese,

b) erstreckt sich die Positionserarbeitung auch auf Maßnahmen, die Einreise zu unterbinden bzw. in kontrollierbare oder kontrollierbarere Bahnen zu lenken (bitte spezifizieren)?

8

Wie viele der in Frage 6 Erfragten werden als Gefährder eingestuft, wie viele als relevante Personen (bitte wie zu Frage 5 aufschlüsseln)?

9

Hat sich die Bundesregierung eine Position dazu erarbeitet, inwiefern es möglich ist oder möglich gemacht werden kann, islamistischen Extremisten, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, die Wiedereinreise ins Bundesgebiet zu verweigern bzw. sie in das Land ihrer Staatsangehörigkeit abzuschieben, und wenn ja, wie lautet diese?

10

Wie viele Fälle zur Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft (https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/deutscher-pass-kann-aberkannt-werden-1596980) sind

a) gegenwärtig anhängig oder

b) bereits abgeschlossen und haben entweder mit der Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft geendet bzw. nicht mit der Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft geendet (jeweils bitte einzeln aufführen)?

11

Erwägt die Bundesregierung, neben der Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung darüber hinaus weitere Tatbestände einzuführen, die zur Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft führen können, also beispielsweise die finanzielle oder immaterielle Unterstützung einer Terrororganisation (bitte begründen)?

12

Haben sich neben Syrien und dem Irak in den vergangenen Monaten weitere Dschihad-Ausreiseziele herausgebildet, hat sich die Bundesregierung eine Position dazu erarbeitet, inwiefern dies in näherer Zukunft möglich sein könnte, und wie lautet diese, und welche Schlussfolgerungen zieht sie ggf. daraus?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, dass nach einem Medienbericht (https://www.welt.de/politik/ausland/plus231887893/Inhaftiert-in-Syrien-Wohin-mit-den-deutschen-IS-Kaempfern.html) etwa die Niederlande und Schweden die Gründung eines internationalen Straftribunals vorgeschlagen haben, hat sie sich hierzu eine Position erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (bitte spezifizieren)?

14

Ist der Bundesregierung der Medienbericht (https://www.welt.de/politik/ausland/plus231887893/Inhaftiert-in-Syrien-Wohin-mit-den-deutschen-IS-Kaempfern.html) bekannt, dass im nordirakischen Erbil ein Sonderstrafgerichtshof eingerichtet werden soll, um vor Ort über islamistische Gewalttäter zu urteilen und die Vereinten Nationen dieses Vorhaben unterstützen sollen, hat sie sich hierzu ggf. eine Haltung gebildet, und wie lautet diese?

Berlin, den 2. Juli 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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