Plattform-Entwicklungen im Rahmen der „Initiative Digitale Bildung“ (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/30087)
der Abgeordneten Dr. Birke Bull-Bischoff, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Norbert Müller und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 21. Mai 2021 hat die Bundesregierung die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zum Themenkomplex „Initiative Digitale Bildung“ (https://www.bmbf.de/de/bildung-digital-3406.html, Bundestagsdrucksache 19/29471) beantwortet (Bundestagsdrucksache 19/30087).
Aus diesen Antworten und den in der Zwischenzeit auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ergänzten weiteren Unterlagen zu den Gegenständen der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/29471 („Nationale Bildungsplattform“ und „Digitaler Bildungsraum“) ergeben sich für die Fragestellenden folgende Nachfragen und neue Fragen.
Insbesondere zum Funktionsumfang und Zweck der „Nationalen Bildungsplattform“ (NBP) und des „Digitalen Bildungsraums“ (DB) bleiben aufgrund verschiedener, teils widersprüchlicher Antworten und Angaben in verschiedenen Dokumenten Unklarheiten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Sind die „Nationale Bildungsplattform“ und der „Digitale Bildungsraum“ als Synonyme zu verstehen, wie in der Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/30087 und in der Bekanntmachung zum Aufbau einer digitalen Bildungsplattform formuliert ist (https://www.bmbf.de/de/neue-bekanntmachung-zum-aufbau-einer-digitalen-bildungsplattform-13790.html)?
Ist die „Nationale Bildungsplattform“ als Teil eines „Digitalen Bildungsraums“ zu verstehen, wie in der Antwort zu Frage 1e auf Bundestagsdrucksache 19/27950 und in einem Erklärvideo auf der Internet-Seite des BMBF (https://www.bmbf.de/de/media-video-48925.html) und in der Präsentation „Nationaler Digitaler Bildungsraum & Plattform“ (https://www.bmbf.de/files/Initiative-Nationale-Bildungsplattform_Allgemein.pdf) formuliert?
Was ist unter „Nationalem Digitalen Bildungsraum & Plattform“ (https://www.bmbf.de/files/Initiative-Nationale-Bildungsplattform_Allgemein.pdf) zu verstehen, und worin bestehen die Unterschiede zum „Digitalen Bildungsraum“ und der „Nationalen Bildungsplattform“?
Sind die „Nationale Bildungsplattform“ und der „Digitale Bildungsraum“ (https://www.bmbf.de/files/107_21_Brosch%C3%BCre_Nationale Bildungsplattform_2.pdf) zwei verschiedene Plattformsysteme?
Ist der „Digitale Bildungsraum“ als eine Strategie zu verstehen, wie im „Gestaltungsrahmen und Hinweise für die prototypische Umsetzung einer Nationalen Bildungsplattform“ (https://www.bmbf.de/files/107_21_Brosc h%C3%BCre_Nationale%20Bildungsplattform_2.pdf) formuliert?
Ist die Nationale Bildungsplattform nur als ein Teil eines Plattform-Ökosystems zu verstehen, wie im „Gestaltungsrahmen und Hinweise für die prototypische Umsetzung einer Nationalen Bildungsplattform“ (https://www.bmbf.de/files/107_21_Brosch%C3%BCre_Nationale%20Bildungsplattform_2.pdf) formuliert?
Falls ja, welche Plattformen werden außerdem zum Ökosystem gehören?
Worin unterscheiden sich die „Initiative Digitale Bildung“ und die „Initiative Nationale Bildungsplattform, die in den FAQ der „Initiative Digitale Bildung“ (https://www.bmbf.de/files/129_21_FAQ%c2%b4s_Nationale%20Bildungsplattform_4.pdf) genannt ist?
Soll der „Digitale Bildungsraum“ bestehende und neue digitale Bildungsplattformen und -angebote zu einem bundesweiten und europäisch anschlussfähigen Plattformsystem verknüpfen, wie in der Antwort zu Frage 1e auf Bundestagsdrucksache 19/27950 und in den Antworten auf Bundestagsdrucksache 19/25875 formuliert?
Soll der Zugang zu Lehr- und Lernformaten über die „Nationale Bildungsplattform“ realisiert werden, wie es in der Bekanntmachung zum Aufbau einer digitalen Bildungsplattform formuliert ist (https://www.bmbf.de/de/neue-bekanntmachung-zum-aufbau-einer-digitalen-bildungsplattform-13790.html) oder im „Digitalen Bildungsraum“, wie es in der Förderrichtlinie formuliert ist (https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3567.html)?
Unterscheidet die Bundesregierung zwischen „Lehr- und Lernformaten“ und „Bildungsangeboten“?
Falls ja, worin bestehen diese Unterschiede aus Sicht der Bundesregierung?
Welche Unterschiede technischer Art bestehen in den Antworten der Bundesregierung zwischen der „Verknüpfung bestehender Bildungsplattformen zu einem Plattformsystem“ und der „Gestaltung einer Meta-Plattform, um einen individuell und gleichzeitig übergreifend nutzbaren digitalen Zugang zu innovativen Lehr- und Lernformaten zu schaffen“, bzw. einer „Bildungsplattform als Meta-Plattform vernetzter digitaler Bildungsangebote“?
Sind Schnittstellen vorgesehen, sodass Schulen ihre Bildungsplattformen an die Nationale Bildungsplattform anbinden können?
a) Sind diese Schnittstellen öffentlich?
b) Welcher Erfüllungsaufwand ergibt sich hieraus für Schulen?
c) Welcher Erfüllungsaufwand ergibt sich hieraus für Anbieter von Bildungsplattformen?
Was versteht die Bundesregierung unter Bildungsplattformen?
a) Wie definiert die Bundesregierung „Bildungsplattform“?
b) Gehören dazu Schulclouds?
Wie definiert die Bunderegierung den Begriff „Cloud“?
c) Gehören dazu Lernmanagementsysteme?
Wie definiert die Bunderegierung den Begriff „Lernmanagementsystem“?
d) Gehören dazu Lehr- bzw. Lernplattformen?
Wie definiert die Bunderegierung den Begriff „Lehr- bzw. Lernplattform“?
e) Gehören dazu Lehr- bzw. Lernsysteme?
Wie definiert die Bunderegierung den Begriff „Lehr- bzw. Lernsystem“?
f) Gehören dazu Schulplattformen?
Wie definiert die Bunderegierung den Begriff „Schulplattform“?
Welche „sich künftig verstärkende Problemstellungen im digitalen Bildungsraum“ sieht die Bundesregierung im „Gestaltungsrahmen und Hinweise für die prototypische Umsetzung einer Nationalen Bildungsplattform“ (https://www.bmbf.de/files/107_21_Brosch%C3%BCre_Nationale%20Bildungsplattform_2.pdf), und ist mit dem „Digitalen Bildungsraum“ derjenige gemeint, den das BMBF im Februar 2021 initiiert hat?
a) Falls nicht, wie unterschiedet die Bundesregierung die verschiedenen „Digitalen Bildungsräume“?
b) Falls ja, welche Möglichkeiten nutzt die Bundesregierung, um bereits jetzt absehbare Probleme im „Digitalen Bildungsraum“ abzuwenden?
c) Wie genau kann die Nationale Bildungsplattform zur Lösung bestehender und sich künftig verstärkender Problemstellungen im digitalen Bildungsraum beitragen, wie im „Gestaltungsrahmen und Hinweise für die prototypische Umsetzung einer Nationalen Bildungsplattform“ (https://www.bmbf.de/files/107_21_Brosch%C3%BCre_Nationale%20Bildungsplattform_2.pdf) formuliert?
Sollen die Basis des „Digitalen Bildungsraumes“ gemeinsame Standards, Formate und interoperable Prozesse und Strukturen sein, wie in der Antwort zu Frage 1e auf Bundestagsdrucksache 19/27950 formuliert?
Soll auf der „Nationalen Bildungsplattform“ die Ablage von individuell erreichten Bildungsständen und Bildungszertifikaten möglich sein, wie in der Antwort zu Frage 1o auf Bundestagsdrucksache 19/27950 formuliert, oder ist diese Ablagefunktion für den „Digitalen Bildungsraum“ vorgesehen, wie in der Antwort zu Frage 1w auf Bundestagsdrucksache 19/27950 in der Bekanntmachung zum Aufbau einer digitalen Bildungsplattform (https://www.bmbf.de/de/neue-bekanntmachung-zum-aufbau-einer-digitalen-bildungsplattform-13790.html) und der Förderbekanntmachung (https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3567.html) formuliert?
Wenn auf der „Nationalen Bildungsplattform“ auch Prüfungen durchgeführt werden sollen, sollen diese dann mündlich oder schriftlich erfolgen, und ist während der Prüfung eine Videoüberwachung (sogenanntes Proctoring) geplant?
Werden die Prototypen für die „Nationale Bildungsplattform“ und auch die endgültige „Nationale Bildungsplattform“ lediglich auf Basis von Open-Source-Standards entwickelt, oder werden sie auch selbst Open-Source-Angebote sein?
Falls nein, warum nicht?
Warum sollen für die Einbindung von Künstlicher Intelligenz (KI) lediglich die Ethikleitlinien für vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz der Europäischen Kommission und die Empfehlungen der Datenethikkommission beachtet werden, nicht jedoch die Ergebnisse der Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz, die dem Thema „KI und Bildung“ ein eigenständiges Kapitel gewidmet hat?