Finanzielle Belastungen und haushalterische Risiken aus der Stilllegung und dem Rückbau von Atomreaktoren, sowie der im Ausland lagernden radioaktiven Altabfälle für den Bundeshaushalt
der Abgeordneten Klaus Hagemann, Carsten Schneider (Erfurt), Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Joachim Poß, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Kosten für die Stilllegung und den Rückbau von Atomreaktoren sind drastisch angestiegen, ohne dass erkennbare Fortschritte zu verzeichnen wären: So sind innerhalb von nur vier Jahren allein die Projektkostenschätzungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von 3 Mrd. Euro im Jahr 2006, über 4 Mrd. Euro mit der Schachtanlage ASSE II in 2008, auf zuletzt 4 Mrd. Euro ohne ASSE nach oben geschnellt. Kein einziges der aktuellen Rückbauprojekte scheint offenbar im bisherigen Kosten- und Zeitplan realisierbar zu sein.
Allein für den Rückbau der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) und der weiteren, auf dem Areal befindlichen Reaktoren mussten die Steuerzahler bisher bereits mehr als 980 Mio. Euro aufwenden. Die bislang prognostizierten weiteren 1,18 Mrd. Euro für die Entsorgung der verbliebenen atomaren Altlasten in Karlsruhe bis zum Jahr 2035 drohen angesichts der Verzögerungen beim Rückbau der Reaktoren und des noch immer unklaren Entsorgungskonzepts für einen Behälter mit hochradioaktivem Abfall zur Makulatur zu werden.
Die von Seiten des BMBF in Berichten an den Deutschen Bundestag angeführten Ursachen für eingetretene Projektverzögerungen wie beispielsweise „nicht planmäßiger Umbau des Reaktorgebäudes“, „verlängerte Gesamtdemontagedauer“, „marktbedingte Verzögerungen bei Ausschreibungsverfahren“ oder „Einsprüche des ehemaligen Generalunternehmers“ haben oftmals mit Sicherheitserfordernissen wenig zu tun. Ohne stringentes Projektmanagement drohen die früheren Forschungsreaktoren für die Steuerzahler zum atomaren Fass ohne Boden zu werden.
An den immensen Lasten und an dem massiven Kostenanstieg des Rückbaus der Forschungsreaktoren werden Energieversorgungsunternehmen, die Atomkraftwerke betreiben, bislang kaum beteiligt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Auf welche Höhe (in Mrd. Euro) beziffert die Bundesregierung unter Bezug auf die BMBF-Veröffentlichung „Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Anlagen – Erfahrungen und Perspektiven“ die Kosten zur Stilllegung und Entsorgung der einzelnen kerntechnischen Anlagen sowie der radioaktiven Altabfälle für die verschiedenen Anlagen?
In welchem Umfang haben sich an diesen Kosten bislang Unternehmen der Energiewirtschaft, die Atomkraftwerke betreiben, beteiligt und haben sich dazu für die Zukunft verpflichtet?
In welchem Umfang hat bislang der Bund, untergliedert nach den jeweiligen Ressortzuständigkeiten, Kosten für Stilllegung und Entsorgung bei den einzelnen Anlagen getragen?
In welchem Umfang hat künftig der Bund, untergliedert nach den jeweiligen Ressortzuständigkeiten, Kosten für Stilllegung und Entsorgung bei den einzelnen Anlagen zu tragen?
Welche aktuellen Projekte zum Rückbau atomarer Anlagen befinden sich noch im Kosten- und Zeitplan?
Welche Fortschritte konnten bei den laufenden Stilllegungsprojekten im Einzelnen seit der 16. Legislaturperiode bis heute erreicht werden?
Bei welchen Projekten kommt es zu Mehrkosten, und auf welche Größenordnung beziffert die Bundesregierung diese jeweils im Einzelnen und insgesamt (sofern noch keine Kostenberechnung vorliegt, genügen Schätzangaben der Bundesregierung)?
Inwieweit führt die Bundesregierung aktuell Gespräche mit Betreibern von Atomkraftwerken mit dem Ziel, sich – z. B. bei der WAK – an den Kosten und/oder diesen Mehrkosten zu beteiligen?
Wann beabsichtigt die Bundesregierung jeweils im Einzelnen mit dem Rückbau der Vorhaben konkret zu beginnen, die im Bericht an den Haushaltsausschuss über den mittel- und langfristigen Mittelbedarf für die Stilllegung und Entsorgung nuklearer Versuchsanlagen zum Teil seit Jahren als „Neue Stilllegungsvorhaben“ angegeben und wegen knapper Haushaltsmittel bislang zurückgestellt sind?
Wie ist die Rechtslage hinsichtlich der finanziellen Lastenverteilung beim Rückbau des Thorium-Hochtemperaturreaktors in Hamm-Uentrop in Bezug auf den Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und die Wirtschaft? Wann soll mit dem Rückbau der seit Jahren stillgelegten Anlage begonnen werden? Inwieweit muss sich der Bund über die bisher verausgabten 35,7 Mio. Euro hinaus an dessen Rückbau beteiligen?
Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem Prüfbericht des Bundesrechnungshofes von 2008 gezogen, wonach der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe Rückbau- und Entsorgungs-GmbH (WAK GmbH) jeglicher materieller Anreiz fehle, das Rückbau-Projekt schnell und kostengünstig abzuschließen, und der neben dem ministeriellen Controlling im WAK-Aufsichtsrat eine unabhängige Projektbegleitung fordert?
Welche Vorschläge zur Kosteneinsparung und zur Projektbeschleunigung bei den Rückbauprojekten kamen bisher von externen Beratern wie der Fichtner GmbH, und in welchem Umfang konnten dadurch tatsächlich Mittel eingespart werden?
Inwieweit hält die Bundesregierung die Zahl von drei Stellen im BMBF und 1,5 Personen im Bundesministerium der Finanzen, die mit dem Management und der Kontrolle des Rückbaus der atomaren Versuchsanlagen im Geschäftsbereich des BMBF befasst sind, für bedarfsgerecht?
Weshalb war für die Übertragung des Stilllegungsbereichs des Forschungszentrums Karlsruhe auf die WAK GmbH in 2009 hinsichtlich der steuerlichen Ausgestaltung die Einschaltung eines externen Beraters erforderlich, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus dessen Expertise gewonnen?
Wie viel radioaktiver Müll aus Forschungsreaktoren, der auf Kosten des Bundes entsorgt werden muss, lagerte im Einzelnen aktuell im Ausland (jeweils in kg)? Wie hoch sind die Kosten für dessen Zwischenlagerung?
Mit welchen Erlösen aus dem Verkauf von Uran rechnet die Bundesregierung in den kommenden Jahren?
Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei ihren Atom-Swaps, dem Tausch radioaktiver Abfälle, auch die höheren Kosten der Endlagerung von HAW-Abfällen (HAW: High Active Waste)?
Sollen die Einnahmen der von der Bundesregierung angekündigten neuen Kernbrennstoffsteuer vorrangig den Einzelplänen mit Altlastentiteln zugute kommen?
Wie hoch war die Zahl der meldepflichtigen Ereignisse seit 2008 jeweils in den einzelnen Anlagen?