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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Situation der deutschen Wasserwirtschaft

Volkswirtschaftliche Bedeutung und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wasserwirtschaft im europäischen Vergleich, Position der Bundesregierung bezüglich weiterer Liberalisierung des Wassersektors auf europäischer Ebene, Auswirkungen einer europaweiten Ausschreibungspflicht auf die Verbraucher, Erhaltung der Entscheidungsfreiheit der Kommunen bei Ausschreibung von Aufträgen im Bereich der Wasserwirtschaft

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

22.07.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/251707. 07. 2010

Situation der deutschen Wasserwirtschaft

der Abgeordneten Manfred Nink, Garrelt Duin, Oliver Kaczmarek, Hubertus Heil (Peine), Doris Barnett, Klaus Barthel, Martin Dörmann, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Peter Friedrich, Rolf Hempelmann, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Wolfgang Tiefensee, Andrea Wicklein, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss“, heißt es in der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (EU). Trinkwasser ist kein homogenes Gut und unser wichtigstes Lebensmittel. Deshalb sind besondere Qualitätsstandards und Kontrollverfahren für die Bereitstellung von Trinkwasser und die Entsorgung des Abwassers von großer Notwendigkeit.

Die deutsche Wasserwirtschaft wird diesen Anforderungen gerecht. Sie ist leistungsstark und ein Kern der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Organisation der Trinkwasserversorgung obliegt den Kommunen. Die Gemeinden treffen die strategischen Entscheidungen über Organisationsformen, Beteiligungen und Kooperationen. Deutschland besitzt eine pluralistische Ver- und Entsorgungsstruktur. Preise, Qualität, Umweltauflagen und Wasserentnahmerechte unterliegen strenger staatlicher Kontrolle. Alle Kosten sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben durch die Wasser- und Abwasserentgelte gedeckt. In Deutschland hat das Trinkwasser eine hervorragende Qualität. Die Europäische Union hat durch ihre verbindliche Rechtssetzung einen erheblichen Anteil daran. Die Abwasserentsorgung genügt fast flächendeckend dem höchsten EU-Reinigungsstandard. Die Wasserwirtschaft ist zudem einer der größten Auftraggeber für die Privatwirtschaft. Etwa 6 400 Unternehmen und Betriebe der Wasserversorgung und 6 900 Unternehmen und Betriebe der Abwasserbeseitigung gibt es in Deutschland. Wasserversorger und Abwasserentsorger sind überwiegend als kommunale Eigenbetriebe sowie Zweck- und Wasserverbände organisiert. Die Beteiligung privater Unternehmen am Wassermarkt wird zunehmend über Modelle öffentlich-privater Partnerschaften und über Konzessionsmodelle ermöglicht. Laut Branchenbild der deutschen Wasserwirtschaft 2008 (Statistik des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. auf Grundlage von 1 300 Unternehmen) waren 1993 noch 78 Prozent der Unternehmen öffentlich-rechtlich und nur 22 Prozent privatrechtlich organisiert. Bis 2005 war der Anteil öffentlich-rechtlicher Organisationsformen auf 58 Prozent gesunken und der Anteil privatrechtlicher auf 42 Prozent gestiegen. Innerhalb der privatrechtlichen Organisationsformen dominieren die gemischt-öffentlich-privatrechtlichen Gesellschaften mit 25 Prozent der öffentlichen Wasserversorgung bezogen auf das Wasseraufkommen.

Da die Wasserwirtschaft für die Volkswirtschaft – auch europaweit – von nicht unerheblicher Bedeutung ist, zielt die EU bereits seit Längerem auf eine Öffnung des Wassersektors ab. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich in der Vergangenheit für eine Modernisierung statt einer Liberalisierung der Wasserwirtschaft ausgesprochen. In ihrer Mitteilung „Mobilisierung privater und öffentlicher Investitionen zur Förderung der Konjunktur und eines langfristigen Strukturwandels: Ausbau öffentlich-privater Partnerschaften“ vom 19. November 2009 hat die EU-Kommission nun erneut die Erwägung eines gemeinschaftlichen Rechtsakts über Konzessionen in Betracht gezogen. Die EU-Kommission hat bereits eine öffentliche Online-Konsultation gestartet und dort explizit die Wasserwirtschaft als Anwendungsbeispiel für den Bereich der Dienstleistungskonzessionen erwähnt. Die EU-Kommission möchte einen Binnenmarkt für Konzessionen schaffen und diesen Markt für alle Akteure in der EU öffnen. Das Konsultationsverfahren endet am 9. Juli 2010. Das Europäische Parlament hat sich darüber hinaus in einem Initiativbericht zu den neuen Entwicklungen im öffentlichen Auftragswesen mit dem Thema der innerstaatlichen Zusammenarbeit und der geplanten Reform der EU-Vergaberegeln befasst.

Nach derzeitiger Rechtslage sind bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen nicht die Vergaberichtlinien anzuwenden, sondern es sind nur die Prinzipien, die das EU-Primärrecht für einen fairen Wettbewerb vorsieht, einzuhalten. Die Verbände der deutschen Wasserwirtschaft sehen die Gefahr, dass das Ziel der EU-Kommission ein Wassermarkt sei, bei dem die Vergabe von Konzessionen und Aufträgen generell europaweit ausgeschrieben werden muss. Sie lehnen weitere Regelungen und Liberalisierungen wie z. B. eine verpflichtende Ausschreibung von Dienstleistungskonzessionen ab. Weiter befürchten die Verbände, dass die EU-Kommission die Wasserversorgung selbst dann dem europäischen Wettbewerbsrecht unterwerfen könnte, wenn sie von kommunalen Zweckverbänden ohne jegliche Beteiligung Privater sichergestellt wird. Deshalb lehnen sie auch eine mögliche Anwendung des Vergaberechts bei interkommunaler Zusammenarbeit ab. Der Versuch, die bestehenden Regelungen im Bereich der Daseinsvorsorge – und somit auch im Bereich der Wasserwirtschaft – an das europäische Vergaberecht anzugleichen, könnte vor allem die kommunalen Betriebe unter großen Druck setzen und für viele im schlimmsten Fall eine existentielle Bedrohung darstellen.

Die Fraktion der SPD sieht diese Entwicklung mit großer Sorge. Qualitative Versorgungssicherheit und das Leitbild nachhaltiger Entwicklung haben für die Mehrheit der Menschen Vorrang.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche volkswirtschaftliche Bedeutung misst die Bundesregierung der Wasserwirtschaft für die deutsche Wirtschaft bei, und wie beurteilt sie diesen Wirtschaftszweig vor dem Hintergrund seines Investitionsvolumens?

2

Wie schätzt die Bundesregierung die Wasserqualität, das Wasserpreisniveau, die Abwassergüte und insgesamt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wasserwirtschaft im europäischen Vergleich ein?

3

Wie bewertet die Bundesregierung den Initiativbericht des Europäischen Parlaments zu den neuen Entwicklungen im öffentlichen Auftragswesen (sogenannter Rühle-Bericht)?

4

Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss der seit mehreren Jahren laufenden Folgenabschätzung der EU-Kommission bezüglich möglicher Regelungen in dem Bereich der Dienstleistungskonzessionen, und welches Ergebnis erwartet sie?

5

Welche weiteren Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Inhalte der laufenden Folgenabschätzung der EU-Kommission, und wie ist ihre eigene Position dazu?

6

Hat die Bundesregierung die Meinungen von Unternehmen, Wirtschaftsverbänden und kommunalen Auftraggebern zu einem möglichen Rechtsakt im Bereich der Konzessionen bereits eingeholt?

Wenn ja, zu welchen Erkenntnissen ist die Bundesregierung gelangt?

Wenn nein, ist eine solche Konsultation geplant?

7

In welcher Form wird die Bundesregierung das Parlament an der Diskussion auf europäischer Ebene frühzeitig beteiligen?

8

Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich weiterer Liberalisierungen des Wassersektors auf europäischer Ebene, wie zum Beispiel einer Ausschreibungspflicht für Dienstleistungskonzessionen?

9

Welche konkreten Auswirkungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher sind nach Kenntnis der Bundesregierung für den Fall einer europaweiten Ausschreibungspflicht von Dienstleistungskonzessionen im Bereich der Wasserwirtschaft zu erwarten?

10

Welche konkreten Bedingungen stellt die Bundesregierung an eine mögliche Regelung auf dem Gebiet der Dienstleistungskonzessionen, wenn die EU-Kommission gegen den Willen des Europäischen Parlaments doch einen Vorschlag vorlegen sollte?

11

Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die vielfältigen Kooperationen von Gebietskörperschaften im Bereich der Wasserversorgung und -entsorgung bei einer möglichen europäischen Regelung im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit Berücksichtigung finden?

Von welchen Ländern erwartet die Bundesregierung diesbezüglich Unterstützung?

12

Wird sich die Bundesregierung im Bereich der europäischen Initiativen zu institutionalisierten öffentlich-privaten Partnerschaften, Inhouse-Geschäften, Konzessionen und interkommunaler Zusammenarbeit explizit dafür einsetzen, dass die Entscheidungsfreiheit der Kommunen grundsätzlich erhalten bleibt und die Kommunen weiter selbst entscheiden können, welche Aufträge sie durch Ausschreibung vergeben wollen?

13

Wie weit ist die im Bericht der Bundesregierung zur Modernisierungsstrategie für die deutsche Wasserwirtschaft und für ein stärkeres internationales Engagement der deutschen Wasserwirtschaft genannte Lockerung des Örtlichkeitsprinzips in den Ländern bisher umgesetzt?

14

Wie wird die Bundesregierung Sorge für die Erfüllung der in der Wasserrahmenrichtlinie beschriebenen Zielsetzung tragen?

Berlin, den 7. Juli 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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