Zahlen zur Migration in Deutschland
der Abgeordneten Corinna Miazga, Thomas Seitz, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess, Beatrix von Storch, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In der EU nehmen die Zahlen der Asylbewerber merklich zu. Im Jahr 2021 sind die illegalen Migrationsströme in die EU um fast 70 Prozent angestiegen (https://www.welt.de/politik/ausland/article235163124/Frontex-Chef-Illegale-Migrationsstroeme-in-die-EU-nehmen-zu-2021-um-fast-70-Prozent.html; zuletzt aufgerufen am 25. November 2021). Deutschland bleibt weiterhin bei den Flüchtlingen das beliebteste Einwanderungsland innerhalb der EU (https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/mehr-asylbewerber-deutschland-in-eu-wichtigstes-zielland,Sm4EmMj; zuletzt aufgerufen am 25. November 2021). Bis Ende Oktober 2021 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) allein 114 966 Erstanträge auf Asyl gestellt (https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/Asylgeschaeftsstatistik/hkl-antrags-entscheidungs-bestandsstatistikl-kumuliert-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=19; zuletzt aufgerufen am 5. Dezember 2021). 969 Flüchtlinge reisten allein vom 1. bis 24. November 2021 auf der sogenannten Belarus-Route über die deutschpolnische Grenze illegal in Deutschland ein (https://www.sueddeutsche.de/politik/migration-pirna-bundespolizei-969-fluechtlinge-auf-belarus-route-im-november-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-211125-99-137905; zuletzt aufgerufen am: 25. November 2021). Seit August sind an der deutsch-polnischen Grenze laut Bundespolizei bereits 4 900 Personen illegal nach Deutschland eingereist (vgl. Link br.de weiter oben). Die Tendenz ist steigend (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Bei wie vielen illegalen Einreisen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 (Stichtag: 30. November 2021) in die Bundesrepublik Deutschland erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung eine Registrierung direkt während der Grenzübertritte (bitte nach Grenzübergangsstellen aufschlüsseln), und wie viele illegal eingereiste Personen wurden erst registriert, als sie im Inland angetroffen worden sind?
Welche neuen Kenntnisse hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/1109 darüber, wie viele der illegal eingereisten Personen in Bezug auf die illegale Einreise strafrechtlich verfolgt wurden, insbesondere im Zusammenhang mit der Erteilung von Aufenthaltstiteln (§ 79 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG) durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)?
Wie vielen der im Jahr 2021 illegal in Deutschland eingereisten Personen (Stichtag: 30. November 2021) wurde nach Kenntnis der Bundesregierung kein Schutzgrund zugesprochen und infolgedessen auch kein Aufenthaltstitel zuerkannt?
a) Wie viele dieser Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung freiwillig wieder ausgereist (Stichtag: 30. November 2021)?
b) Wie viele dieser Personen hatten nach Kenntnis der Bundesregierung eine Pflicht zur Ausreise und hätten abgeschoben werden können (Stichtag: 30. November 2021)?
c) Wie viele dieser Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin vollziehbar ausreisepflichtig (Stichtag: 30. November 2021)?
Wie viele abschiebepflichtige Personen leben zum aktuellen Zeitpunkt (Stichtag: 1. November 2021) in Deutschland?
Wie viele der in Frage 4 erfragten Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung strafrechtlich in Erscheinung getreten?
Gegen wie viele der in Frage 4 erfragten Personen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht vollstreckte Haftbefehle vor?
Wie viele abschiebepflichtige geduldete Personen leben zum aktuellen Zeitpunkt (Stichtag: 1. November 2021) in Deutschland?
Wie viele Personen leben zum aktuellen Zeitpunkt (Stichtag: 1. November 2021) in der Bundesrepublik Deutschland, die
a) einen Aufenthaltstitel nach § 10 Absatz 1 AufenthG besitzen,
b) ein Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 Absatz 1 AufenthG haben,
c) nach § 14 Absatz 1 AufenthG unerlaubt eingereist sind?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Kosten (bitte für die Jahre 2019, 2020 und 2021 auflisten, Stichtag: 30. November 2021) in Bezug auf die in Deutschland lebenden abschiebepflichtigen Personen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Kosten in Bezug auf die in Deutschland lebenden abschiebepflichtigen geduldeten Personen (bitte für die Jahre 2019, 2020 und 2021 auflisten, Stichtag: 30. November 2021)?
Wie sind die in den Fragen 9 und 10 erfragten Kosten aufgeteilt (Stichtag: 30. November 2021; bitte nach den Jahren 2019, 2020 und 2021 sowie nach den jeweiligen inhaltlichen Schwerpunkten – z. B. Bildung, Strafverfolgung etc. – und nach der Höhe der jeweiligen Kosten aufteilen)?
Welchen Einfluss hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Corona-Pandemie auf die Ausreisepflicht der in Frage 3 erfragten Personenkreise?
Wie viele geplante Abschiebungen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund etwaiger Corona-Maßnahmen nicht durchgeführt werden (Stichtag: 30. November 2021), insbesondere aufgrund von Testverweigerung der Abschiebepflichtigen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten, die entstanden sind, weil Abschiebungen ausreisepflichtiger Personen aufgrund der Corona-Pandemie nicht möglich waren und sind (bitte nach dem Jahr 2020 bis zum Stichtag 1. Dezember 2021 aufschlüsseln)?
Plant die Bundesregierung eine Erweiterung der Liste der Länder, die derzeit als sogenannte sichere Herkunftsländer eingestuft sind, und falls ja, um welche Länder würde diese Liste erweitert werden?