Stand des Mittelabflusses seitens der Länder und Maßnahmen der Bundesregierung zur weiteren Beschleunigung beim DigitalPakt Schule sowie Vorhaben zur Förderung digitaler Bildung
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Mit dem DigitalPakt Schule unterstützt der Bund die Länder und Kommunen seit 2019 bei Investitionen in eine bessere digitale Bildungsinfrastruktur. Im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten stellte der Bund 5 Mrd. Euro bereit und verstärkte im Zuge der Corona-Pandemie sein Engagement um insgesamt weitere 1,5 Mrd. Euro, die für Schüler- und Lehrerendgeräte sowie IT-Administratoren genutzt werden können.
Die Corona-Pandemie hat deutlich gezeigt, dass die Umsetzung des DigitalPakts Schule einer Beschleunigung bedarf. Daher hat die Bundesregierung die Verwaltungsabläufe flexibilisiert, indem festgelegt wurde, dass die erforderlichen Medienkonzepte, in denen die Schulen einen Plan entwickeln sollen, wie die digitalen Instrumente pädagogisch sinnvoll zur Unterrichtsgestaltung eingesetzt werden sollen, zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden können.
Die Fraktion der CDU/CSU hat Ende 2020 in ihrem Positionspapier „Digitale Bildungsoffensive Schulen“ umfassende Vorschläge für Verbesserungen bei der digitalen Bildung und Beschleunigung des DigitalPakts Schule vorgelegt (vgl. Positionspapier „Digitale Bildungsoffensive Schulen“ der Fraktion der CDU/CSU vom 24. November 2020, https://www.cducsu.de/sites/default/files/2020-11/Positionspapier%20Digitale%20Bildungsoffensive%20Schulen.pdf).
Die Länder haben sich im DigitalPakt Schule entsprechend ihrer Kultusministerkonferenz (KMK)-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“, verpflichtet, digitale Bildung durch geeignete pädagogische Konzepte, die Anpassung von Lehrplänen und die Weiterentwicklung der Lehreraus- und -weiterbildung umzusetzen.
Die Koalitionäre der neuen Bundesregierung haben in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, den Mittelabruf beim DigitalPakt Schule zu beschleunigen und zu entbürokratisieren. Bund, Länder und Kommunen wollen noch im ersten Halbjahr 2022 gemeinsam Vorschläge für kurzfristige Lösungen identifizieren und Umsetzungsschritte vereinbaren. Zur Unterstützung vor Ort sollen Service-, Beratungs- und Vernetzungsangebote geschaffen werden. Gemeinsam mit den Ländern soll ein Digitalpakt 2.0 für Schulen mit einer Laufzeit bis 2030 auf den Weg gebracht werden, der einen verbesserten Mittelabfluss und die gemeinsam analysierten Bedarfe abbildet. Zudem sollen die Nationale Online-Weiterbildungsplattform und die Bildungsplattform weiterentwickelt, verzahnt und verstetigt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie hoch ist der Stand des Mittelabflusses und der Mittelbindung im DigitalPakt Schule sowie in den Zusatzvereinbarungen, den die Länder zum Stichtag 15. Februar 2022 entsprechend der aktuellen Verwaltungsvereinbarung an das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeldet haben (bitte nach Ländern und nach Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft getrennt angeben)?
Sind der Bundesregierung die Gründe für die teilweise nur sehr langsam abgeflossenen Mittel bekannt?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 zur weiteren Beschleunigung des DigitalPakts Schule umgesetzt?
Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung zur weiteren Beschleunigung des DigitalPakts Schule?
Plant die Bundesregierung, den Abruf der Digitalpakt-Mittel durch die Schulträger und Länder weiter zu vereinfachen und deren Ermessens- und Entscheidungsspielräume bei der Abrechnung der durchgeführten Maßnahmen sowie der Verwendungsnachweisprüfung zu stärken, und wenn ja, wie?
Wie viele Mittel wurden nach Informationen der Bundesregierung abgerufen, um die digitale Infrastruktur an Schulen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern?
Plant die Bundesregierung einen Digitalpakt 2.0?
a) Wenn ja, auf welche verfassungsrechtliche Grundlage soll ein Digitalpakt 2.0 gestützt werden? Soll er insbesondere als Finanzhilfe auf Basis des Artikels 104c des Grundgesetzes ausgestaltet werden?
b) Wenn ja, was soll gefördert werden?
c) Wenn ja, über welche Laufzeit?
d) Wenn ja, mit welchem finanziellen Volumen, welchem Bund-Länder-Schlüssel, und sollen die Mittel nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt werden?
e) Wenn ja, gab es bereits eine Abstimmung bzw. Vorbesprechung mit den Ländern, und inwieweit werden die Kommunen als Schulträger frühzeitig eingebunden?
f) Wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung eventuell nicht verausgabte Mittel aus dem laufenden Digitalpakt in den Digitalpakt 2.0 zu übertragen?
g) Wenn ja, in welcher Weise wird speziell der digitalen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und ihren besonderen Bedarfen Rechnung getragen?
h) Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung einen Bildungsgipfel?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn ja, welcher Teilnehmerkreis ist vorgesehen?
c) Werden hierzu auch Behindertenverbände eingeladen, die ihre Sachkompetenz beim besonderen Bedarf digitaler Ausstattung für Menschen mit Behinderungen einbringen können?
d) Wenn ja, sollen verbindliche Bildungsziele vereinbart werden, und werden sich diese an den OECD-Bildungsindikatoren orientieren?
e) Wenn ja, was sind die verbindlichen Bildungsziele, die die Bundesregierung anstrebt (bitte nach Bildungsbereichen aufschlüsseln und Ziel- und Zeitmarken benennen)?
f) Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung digitale Plattformen im Bildungsbereich?
a) Wenn ja, welche?
b) Welche Anforderungen an die Barrierefreiheit werden hierbei erfüllt, um Menschen mit Behinderungen die Teilhabe zu ermöglichen?
c) Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung ein Gespräch mit neuen Bildungsanbietern und Start-ups zu führen, um bessere Bedingungen für die Aufnahme innovativer Lösungen in den Beschaffungsprozess herbeizuführen?