Verhandlungen zum Digital Markets Act und zur Gestaltung einer digitalen Sozialen Marktwirtschaft
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Im Januar 2021 hat der Deutsche Bundestag als eines der ersten Parlamente der Welt Wettbewerbsregeln für die Plattformökonomie verabschiedet. Mit der Zehnten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Gesetzgeber Monopolisierungstendenzen in digitalen Märkten, die vor allem durch Netzwerkeffekte ausgelöst werden, entgegengetreten. Die Regeln der Sozialen Marktwirtschaft erhielten somit eine Anpassung an das digitale Zeitalter. Zudem hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie parallel mit der Zehnten GWB-Novelle einen Entschließungsantrag (Ausschussdrucksache 19(9)905) verabschiedet, in dem der Bundesregierung Prüfungsaufträge erteilt werden und Positionierungen für die Verhandlung des Digital Markets Act (DMA) vorgebracht werden.
Auch die Europäische Kommission ist gewillt, gegen die Allokation wirtschaftlicher Macht bei digitalen Plattformdiensten vorzugehen und hat im Dezember 2020 einen Entwurf für einen sogenannten Digital Markets Act vorgelegt. Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben Ende des Jahres 2021 ihre endgültigen Stellungnahmen dazu verabschiedet. Derzeit läuft das politische Trilogverfahren zwischen den Institutionen der Europäischen Union.
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ist zu dem Themenkomplex Folgendes festgehalten: „Wir unterstützen ein Level Playing Field im Wettbewerb und setzen uns für ambitionierte Regelungen des Digital Markets Act (DMA) ein, die nicht hinter bestehende nationale Regeln zurückfallen dürfen. Dazu gehören auch europäisch einheitliche Interoperabilitätsverpflichtungen und Regelungen zur Fusionskontrolle. Das Bundeskartellamt stärken wir im Umgang mit Plattformen.“ Es ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung ihr künftiges Handeln an diesen Sätzen ausrichten wird, um die europäischen Regeln für eine digitale Soziale Marktwirtschaft zu gestalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie bewertet die Bundesregierung die im derzeitigen europäischen Gesetzgebungsprozess zur Debatte stehenden Entwürfe und Stellungnahmen der EU-Institutionen zum DMA?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass einzelne Aspekte in derzeit diskutierten Verordnungsentwürfen und Verordnungsstellungnahmen hinter die nationalen Regelungen im GWB zurückfallen?
Falls ja, welche Regelungsentwürfe fallen hinter die nationalen Regelungen zurück?
Falls nein, welche Argumente veranlassen die Bundesregierung zu dieser Ansicht?
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung in den derzeitigen Trilogverhandlungen zum DMA (bitte möglichst eine tabellarische Übersicht zu den Änderungswünschen zu einzelnen Artikeln und Erwägungsgründen anfügen), und mit welcher Strategie will die Bundesregierung diese Ziele erreichen?
Welche Rolle spielt dabei für die jetzige Bundesregierung der in der vergangenen Legislatur erarbeitete Bericht der Wettbewerbskommission 4.0?
Welchen Einfluss hat laut Meinung der Bundesregierung die Zehnte GWB-Novelle auf den Vorschlag zum Digital Markets Act und seine Ausgestaltung?
Wann ist nach Ansicht der Bundesregierung der geeignetste Zeitpunkt, um eine Studie gemäß dem in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Entschließungsantrag zur Auswirkung der Zehnten GWB-Novelle auf die Digitalwirtschaft in Auftrag zu geben?
Plant die Bundesregierung dies im Laufe der 20. Legislaturperiode?
Welche rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Argumente sind der Bundesregierung bekannt, die für die geplante Vorgehensweise des DMA sprechen, die Verbots- und Gebotsnormen für Gatekeeper vornehmlich an vergangenen wettbewerbspolitischen Fällen auszurichten, und welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung für die Art und Weise der Formulierung des § 19a GWB, der die Verbotsnormen für Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung in deutlich übergreifender formulierten Rechtsnormen fasst?
Welches der Regulierungsregime hält die Bundesregierung für besser geeignet, um auf den künftigen technologischen Fortschritt angemessen zu reagieren (bitte die Aussage begründen)?
Für welche Unternehmen sollte nach Auffassung der Bundesregierung der DMA gelten?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Forderung der Monopolkommission, nur solche Unternehmen als Gatekeeper zu definieren, die mindestens zwei Plattformservices mit entsprechenden Nutzer- und Umsatzzahlen anbieten oder eine Doppelrolle einnehmen, z. B. als Plattformanbieter und Produktanbieter („Ökosystem-Kriterium“)?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zum DMA hinsichtlich der darin enthaltenen Grenzwerte (8 Mrd. Euro Jahresumsatz, 80 Mrd. Euro Marktkapitalisierung) für mögliche Normadressaten?
Wie will die Bundesregierung das strategische Aufkaufen von (potentiellen) Wettbewerbern durch Gatekeeper („Killer-Akquisition“) und die damit einhergehenden Behinderungen für Innovation und Wettbewerb verhindern?
Ist der Bundesregierung das Phänomen der Killer-Akquisitionen bekannt, wie definiert die Bundesregierung den Begriff, und wie grenzt sie ihn von legitimen Unternehmenskäufen ab?
Wie viele Killer-Akquisitionen fanden in Deutschland und auf dem europäischen Binnenmarkt nach Wissen der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren statt (bitte nach Jahren inklusive Angabe der Unternehmensnamen aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Regelungen im DMA-Vorschlag der EU-Kommission zu Unternehmensaufkäufen?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Regelungen in der Stellungnahme des EU-Parlaments zu Unternehmensaufkäufen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Gatekeepern nur das Aufkaufen von bestimmten Unternehmen (z. B. der jeweiligen Branche) oder jegliche Unternehmensübernahme verboten werden sollte (bitte den Standpunkt begründen)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Zuge des Gesetzgebungsprozesses des DMA bisher ergriffen, und welche wird sie künftig ergreifen, um Killer-Akquisitionen zu untersagen?
Aus welchem Grund hat die Bundesregierung das Gutachten „Article 114 TFEU as a Legal Basis for Strengthened Control of Acquisitions by Digital Gatekeepers“ der Rechtsprofessoren Franck, Monti und de Streel beauftragt?
Welche zuvor nicht bekannten Erkenntnisse erlangte die Bundesregierung durch das Gutachten?
Wie viel Geld hat die Bundesregierung für das oben genannte Rechtsgutachten bezahlt?
Welchen Akteuren der EU-Ebene wurde das Gutachten zu welchem Zeitpunkt aktiv zugänglich gemacht (bitte tabellarisch inklusive Datum auflisten)?
Welche Akteure auf EU-Ebene haben nach Einschätzung der Bundesregierung aufgrund des Gutachtens in welcher Weise ihre Meinung bzw. Verhandlungsposition bezüglich der Regulierung von Killer-Akquisitionen im DMA dergestalt geändert, dass sie eine (stärkere) Regulierung von Killer-Akquisitionen befürworten?
Inwiefern soll nach Auffassung der Bundesregierung die Interoperabilität von Plattformdiensten im DMA vorgeschrieben werden?
Welche Argumente sprechen laut Bundesregierung für eine großflächige Interoperabilitätsverpflichtung von Plattformanbietern?
Welche Argumente sprechen dabei insbesondere für eine Interoperabilitätsverpflichtung von Messenger-Diensten?
Spielte die Anhörung der Whistleblowerin Frances Haugen durch das Europäische Parlament für die diesbezügliche Positionierung der Bundesregierung eine Rolle, und wenn ja, welche?
Gibt es in der Bundesregierung eine einstimmige ressortübergreifende Position hinsichtlich der verpflichtenden Interoperabilität von Messenger-Diensten?
Wie bewertet die Bundesregierung die technische und datenschutzrechtliche Umsetzbarkeit einer verpflichtenden Interoperabilität von Messenger-Diensten?
Wie bewertet die Bundesregierung die rechtlichen Möglichkeiten des § 21 Absatz 2 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des § 19a Absatz 2 Nummer 5 GWB im Hinblick auf die Schaffung von Interoperabilität von digitalen Plattformen – insbesondere bei Messenger-Diensten –, und wie werden diese Instrumente durch eine mögliche Interoperabilitätsverpflichtung im DMA beeinflusst?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem diesbezüglichen Regulierungsvorschlag in der Stellungnahme des EU-Parlaments (P9_TA(2021)0499), und wird sich die Bundesregierung für die Forderungen des EU-Parlaments zur Interoperabilität in den Trilogverhandlungen einsetzen?
Wird die Bundesregierung in den Trilogverhandlungen zum DMA darauf hinwirken, dass die verpflichtende Interoperabilität von Messenger-Diensten, wie das Europäische Parlament in seiner Stellungnahme zum DMA (P9_TA(2021)0499) unter Amendment 35 fordert, beschlossen und umgesetzt wird?
Gesetzt den Fall, dass dieser Vorschlag nicht die vollumfassende Zustimmung durch die Bundesregierung bekommen sollte, welche einzelnen Punkte würden durch sie unterstützt bzw. abgelehnt (bitte begründen)?
Welche Maßnahmen außerhalb des DMA hält die Bundesregierung für sinnvoll und notwendig, um die Interoperabilität von digitalen Plattformen – insbesondere von Messenger-Diensten – sicherzustellen?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Vorgaben in der Stellungnahme des EU-Parlaments zum DMA, die das Ausspielen personalisierter digitaler Werbung betreffen?
Welche allgemeinen Vor- und Nachteile hat personalisierte digitale Werbung nach Ansicht der Bundesregierung?
Hat personalisierte digitale Werbung nach Ansicht der Bundesregierung weniger Nachteile für Erwachsene als für Minderjährige (bitte die Antwort begründen)?
Ist personalisierte digitale Werbung schädlicher, wenn sie von Gatekeepern angeboten bzw. ausgespielt wird als von Unternehmen, die nicht als Gatekeeper gelten (bitte die Antwort begründen)?
Sollte nach Ansicht der Bundesregierung personalisierte digitale Werbung unabhängig vom Gatekeeper-Status strenger reguliert werden?
Was plant die Bundesregierung diesbezüglich?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Liste der Plattformservices (core platform services), die gemäß der Stellungnahme des EU-Parlaments zum DMA Grundlage für die Anwendung des DMA sein soll?
Welche Monopolisierungstendenzen beobachtet die Bundesregierung auf dem Markt für internetfähige Fernseher (connected TVs), und welche sonstigen Entwicklungen hält die Bundesregierung mit Blick auf das in Rede stehende Produkt wettbewerbspolitisch für problematisch, die eine Regulierung im DMA rechtfertigen?
In wie vielen Fällen ist das Bundeskartellamt in den letzten zehn Jahren in diesem Marktbereich tätig geworden?
Welche Monopolisierungstendenzen beobachtet die Bundesregierung auf dem Markt von Webbrowsern, und welche sonstigen Entwicklungen hält die Bundesregierung mit Blick auf das in Rede stehende Produkt wettbewerbspolitisch für problematisch, die eine Regulierung im DMA rechtfertigen?
In wie vielen Fällen ist das Bundeskartellamt in den letzten zehn Jahren in diesem Marktbereich tätig geworden?
Wann hat die Bundesregierung gemäß dem in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Entschließungsantrag die Monopolkommission mit einer Untersuchung beauftragt, ob und wie verhindert werden kann, dass Wettbewerber eines Unternehmens bei der Suche nach dem Unternehmensnamen via Suchmaschinen profitieren, und wann wird voraussichtlich ein Ergebnis vorliegen?
Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich der Zerschlagung von großen Digitalkonzernen?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den diesbezüglichen Vorgaben in der Vorlage der EU-Kommission und in der Stellungnahme des EU-Parlaments zum DMA?
Welche Nachteile hätte eine Zerschlagung von großen Digitalunternehmen für Verbraucher?
Plant die Bundesregierung in der 20. Legislatur eine Änderung des GWB, die es ermöglicht, Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung zu zerschlagen?
Aus welchen Gründen ist bereits heute nach geltendem Wettbewerbsrecht eine Zerschlagung von Konzernen möglich; wann, und wie oft wurden solche Möglichkeiten in der Vergangenheit bereits genutzt?
Welche Rolle soll nationalen Wettbewerbsbehörden wie dem Bundeskartellamt künftig bei der Bekämpfung von Monopolstrukturen in digitalen Märkten zukommen, sobald der DMA in Kraft getreten ist?
Wie schätzt die Bundesregierung die Kompetenz und die Erfahrung des Bundeskartellamts beim Umgang mit Wettbewerbshindernissen auf digitalen Märkten im Vergleich zu den Wettbewerbsbehörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der Generaldirektionen der EU-Kommission ein (bitte die Antwort begründen)?
Inwiefern wird das Bundeskartellamt voraussichtlich bei der Durchsetzung der Regeln des DMA beteiligt sein, und hätte sich die Bundesregierung eine stärkere Berücksichtigung der Kompetenzen der Bundesnetzagentur beim Umgang mit digitalen Märkten gewünscht?
Welche Elemente des § 19a GWB werden nach Inkrafttreten des DMA voraussichtlich noch anwendbar sein?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zum DMA ergriffen und welche wird sie ergreifen, um sicherzustellen, dass die nationalen Regeln des Wettbewerbsrechts für die Plattformökonomie (insbesondere § 19a GWB) Bestand haben und auch in Zukunft Anwendung finden?
Wie wird nach Auffassung der Bundesregierung mit Verfahren umgegangen, die das Bundeskartellamt gegen Unternehmen auf Basis des § 19a GWB führt und die bis zum Inkrafttreten des DMA nicht abgeschlossen sein werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr eines Verfahrens beim Europäischen Gerichtshof, um die Übereinstimmung von nationalem mit EU-Recht mit Blick auf das Verhältnis von DMA und GWB sicherzustellen?
Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um den jeweiligen Anwendungsbereich von § 19a GWB und DMA deutlich voneinander abzugrenzen, sodass juristische Unklarheiten und gerichtliche Streitigkeiten möglichst vermieden werden?
Handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung beim DMA um Regulierungs- oder um Wettbewerbsrecht?
Plant die Bundesregierung eine Personal- und Mittelaufstockung des Bundeskartellamts, und wenn ja, in welchem Umfang (bitte nach Jahren, Mitarbeitern sowie finanziellen Mitteln aufschlüsseln)?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung gemäß dem in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Entschließungsantrag geprüft, inwiefern der Bundesgerichtshof zusätzliche Ressourcen für die Bewältigung der Zuständigkeiten bei Streitigkeiten um die Anwendung von § 19a GWB benötigt, und falls ja, wie lautet das Ergebnis dieser Prüfung?
Welche Auswirkungen wird das Inkrafttreten des DMA nach Prognose der Bundesregierung auf die benötigten Ressourcen haben?
Hat die Bundesregierung gemäß dem in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Entschließungsantrag geprüft, inwiefern das Bundeskartellamt zusätzliche Ressourcen für die Bewältigung der Zuständigkeiten bei Streitigkeiten um die Anwendung der §§ 19a und 32c GWB benötigt?
Falls ja, wie lautet das Ergebnis dieser Prüfung?
Welche Auswirkungen wird das Inkrafttreten des DMA nach Prognose der Bundesregierung auf die benötigten Ressourcen haben?
Unternimmt und plant die Bundesregierung, nicht nur EU-weit, sondern weltweit einheitliche Maßnahmen für den Umgang mit der zunehmenden Vermachtung von digitalen Plattformmärkten zu schaffen, und wenn ja, welche Bemühungen unternimmt sie dazu?
Wann haben Vertreter der Bundesregierung diesbezüglich gemäß dem in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Entschließungsantrag mit Vertretern der USA, Großbritanniens und Japans Gespräche geführt, welchen Inhalt hatten diese Gespräche, und welche Ergebnisse wurden erzielt (bitte tabellarisch auflisten)?
Mit welchen weiteren Ländern und Organisationen wurde sich zu dem Thema ausgetauscht, und welche Ergebnisse wurden erzielt (bitte tabellarisch auflisten)?
Welche Bemühungen zur Herstellung von fairen digitalen Märkten und zur Erhaltung von funktionierendem Wettbewerb in der Plattformökonomie sind der Bundesregierung von Ländern außerhalb der EU bekannt, und wie unterscheiden sich die umgesetzten oder angedachten Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung von der europäischen Herangehensweise im Digital Markets Act sowie in der deutschen Herangehensweise im GWB?
Was sind aus Sicht der Bundesregierung die jeweiligen Vor- und Nachteile der entsprechenden Vorgehensweisen?
Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um gemäß dem in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Entschließungsantrag die Forschung zu den weltweit im Raum stehenden Regulierungsansätzen der Plattformökonomie zu unterstützen?