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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bei der Aufnahme afghanischer Ortskräfte

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

13.04.2022

Aktualisiert

17.04.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/123630.03.2022

Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bei der Aufnahme afghanischer Ortskräfte

der Abgeordneten Jan Ralf Nolte, Joachim Wundrak und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat seit dem Sieg der Taliban und deren Machtübernahme in Afghanistan umfangreiche Evakuierungsmaßnahmen durchgeführt, die unter anderem auch sogenannte Ortskräfte mit einschließen, die der Bundeswehr oder deutschen Hilfs- und Entwicklungsorganisationen als beispielsweise Übersetzer dienlich waren (https://www.tagesschau.de/inland/fluechtlinge-afghanistan-125.html).

Diese Evakuierungsmaßnahmen sollen fortgesetzt werden, um weitere Ortskräfte und ihre Familien aus Afghanistan nach Deutschland zu bringen (https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afghanistan-ortskraefte-deutschland-101.html). Vor diesem Hintergrund tun sich neben der unmittelbaren Sorge um die Sicherheit der Ortskräfte, die der Bundeswehr oder der Bundesrepublik Deutschland geholfen haben und jetzt möglicherweise Repression zu fürchten haben, auch Fragen zum Umfang der Evakuierungsmaßnahmen, zu den Folgebelastungen und zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland auf.

Hinsichtlich der Identitätsüberprüfung von Ortskräften, der Menge an jetzt noch zu erwartenden Familiennachzug, den Implikationen für künftige und laufende Einsätze wie in Mali und der Verfahrensweise bei Missbrauch stellen sich daher nach Auffassung der Fragesteller noch einige Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele Ortskräfte (bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/32677) befinden sich laut Informationen der Bundesregierung jetzt noch in Afghanistan oder in unmittelbaren Nachbarländern (Stand: März 2022)?

2

Auf welche Informationsquellen stützt sich die Bundesregierung bei ihrer Suche nach Ortskräften in Afghanistan und benachbarten Ländern?

3

Auf welche Datenlage stützt sich die Bundesregierung bei ihrer Identifizierung von Ortskräften?

a) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Identitätsdiebstahl beim Erlangen des begehrten Status als „Ortskraft“ verhindert bzw. erkannt wird?

b) Gibt oder gab es Anzeichen dafür, dass Identitätsdiebstahl mit Bezug auf Ortskräfte stattgefunden hat (Stand: März 2020), und wenn ja, wie wurde mit den betroffenen Personen nach dem Missbrauch verfahren?

4

Wie viele Personen, die als Ortskräfte Aufnahme in Deutschland gefunden haben, befinden sich derzeit im Land (Stand: März 2022)?

a) Wie viele der Personen, die als Ortskräfte aufgenommen wurden, haben einen Asylantrag gestellt?

b) Wie viele der hier bereits lebenden Ortskräfte haben bereits einen positiven Asylantrag bescheinigt bekommen?

c) Wie viele der hier bereits lebenden Ortskräfte sind trotz Ablauf des 90-tägigen Aufnahmevisums nach § 14 i. V. m. § 22 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) noch im Land und ausreisepflichtig, weil kein Asylantrag gestellt wurde?

d) Wie viele der hier bereits lebenden Ortskräfte sind trotz Ablauf des 90-tägigen Aufnahmevisums nach § 14 i. V. m. § 22 AufenthG noch im Land und ausreisepflichtig, weil der Asylantrag negativ bescheinigt wurde?

5

Wie viele Personen, die als Ortskräfte Asyl in Deutschland erhalten haben, stellten bisher einen Antrag auf Familiennachzug (Stand: März 2022)?

a) Bei wie vielen Personen, die als Ortskräfte Asyl in Deutschland erhalten haben, wurde der Familiennachzug bisher gewährt?

b) Wie viele Kinder befanden sich unter den Personen im Rahmen des Familiennachzugs für Ortskräfte aus Afghanistan?

c) Mit wie viel Familiennachzug ist bei in Afghanistan bislang verbliebenen Ortskräften bei Migration nach Deutschland zu rechnen?

6

Wurden bisher Personen in diesem Personenkreis aus anerkannten Ortskräften und ihren Familienmitgliedern, die über Familiennachzug nach Deutschland gekommen sind, identifiziert, die Verbindungen zu terroristischen Vereinigungen oder einen anderen sicherheitsrelevanten Hintergrund haben (Stand: März 2022)?

a) Wenn ja, wie wurde mit den Personen verfahren?

b) Wurde Ortskräften oder ihren über Familiennachzug eingereisten Verwandten ein positiver Asylbescheid trotz sicherheitsrelevanter Bedenken erteilt, und wenn ja, wie vielen?

Berlin, den 22. März 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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