Errichtung eines Deutschen Beruflichen Austauschdienstes
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Deutschlands Wirtschaftsstärke hängt maßgeblich von gut ausgebildeten Fachkräften ab. Auslandserfahrungen sind für junge Menschen in einer zunehmend international ausgerichteten Arbeitswelt eine Schlüsselqualifikation. Die Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ hat vor dem Hintergrund einer wachsenden Bedeutung der Internationalisierung der beruflichen Bildung eine Quote von 20 Prozent von Auszubildenden mit Auslandspraxis bis zum Jahr 2030 vorgeschlagen. Zuletzt lag die Quote bei rund 7 Prozent.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Plant die Bundesregierung die Errichtung eines Deutschen Beruflichen Austauschdienstes (DBAD) analog zum Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) im Hochschulbereich?
a) Falls ja, was soll gefördert werden?
b) Falls ja, wie soll der DBAD organisiert sein?
c) Falls ja, welches jährliche Fördervolumen soll der DBAD erhalten?
d) Falls ja, wie soll der DBAD im Verhältnis zu laufenden Förderungen wie beispielsweise Erasmus+ ausgestaltet werden?
e) Falls nein, warum nicht?
Strebt die Bundesregierung die Steigerung des Anteils von Auszubildenden mit Auslandspraxis an, und falls ja, mit welchen Zielmarken bis zu den Jahren 2025 und 2030?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung insgesamt zur Verbesserung der Internationalisierung der beruflichen Bildung und der Förderung einer nachhaltigen Mobilitätskultur von Auszubildenden?
Welche Veränderungen plant die Bundesregierung bei der Umsetzung des EU-Programmes Erasmus+?
Welche Unterstützungsangebote gibt es für Auslandsaufenthalte von Auszubildenden und für Ausbilder (bitte nach Zielländern bzw. Regionen aufschlüsseln)?
Welche Unterstützungsangebote gibt es für Aufenthalte von Auszubildenden im Vereinigten Königreich nach dem Brexit (bitte nach neuen und nach bereits vor dem Brexit etablierten Angeboten unterscheiden)?
Welche Unterstützung bietet der Bund für die Förderung von individuellen Auslandsaufenthalten von Auszubildenden (bitte die konkreten Programme und Unterstützungsleistungen aufzählen)?
Welche Beratungsangebote gibt es für an Auslandsaufenthalten interessierte Auszubildende?
Wie und wann werden Auszubildende aktiv auf die Vorteile und Fördermöglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes aufmerksam gemacht?
Welche staatlich geförderten Programme für beruflichen Austausch und berufliche Auslandserfahrung sind der Bundesregierung von anderen, insbesondere europäischen, Ländern bekannt, und ist die Bundesregierung in diesem Zusammenhang offen dafür, sich gegebenenfalls im Sinne von Best Practice an von diesen ausländischen Programmen besonders geeigneten Programmen zu orientieren, und falls ja, welche konkret sind diese?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass im Ausland – von wenigen Ausnahmen abgesehen – das deutsche Konzept der dualen Ausbildung in der Regel nicht oder nur zum Teil implementiert ist?
Wenn ja, wie und in welcher Weise soll der Austausch erfolgen, obwohl äquivalente Strukturen mitunter fehlen?
Wo sind solche zu identifizieren?
Bestehen hier bereits Kooperationen?
Bestehen seitens der Bundesregierung bereits Vereinbarungen mit den Sozialpartnern zum beruflichen Austausch?
Wenn ja, welche, mit welchen Akteuren, und mit welchem Inhalt?
Wenn nein, wie sollen die am dualen Ausbildungssystem beteiligten Akteure integriert werden?
Plant die Bundesregierung, Auszubildenden aus Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit einen Praxisaufenthalt in Deutschland zu ermöglichen und somit das deutsche Modell der dualen Berufsausbildung in Entwicklungs- und Schwellenländern zu stärken und eine beidseitige Auslandspraxis zu ermöglichen, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen?