Waffenlieferungen an die Ukraine – Fragen zu den Ereignissen am 26. Februar 2022
der Abgeordneten René Springer, Dr. Alexander Gauland, Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte, Gerold Otten, Dietmar Friedhoff, Petr Bystron, Martin Sichert, Steffen Kotré, Eugen Schmidt, Kay-Uwe Ziegler, Christian Wirth, Edgar Naujok, Thomas Seitz, Joachim Wundrak und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am Samstag, den 26. Februar 2022 um 19:01 Uhr wurde von Bundeskanzler Olaf Scholz via Twitter die Lieferung von 1 000 Panzerabwehrwaffen und 500 Boden-Luft-Raketen vom Typ „Stinger“ an die Ukraine bekanntgegeben (https://twitter.com/Bundeskanzler/status/1497632817450266632?s=20&t=ERMTn3q62SHviZvJGfAqow). Des Weiteren wurde an diesem Tag auch die Lieferung von 400 Panzerfäusten aus den Niederlanden sowie von neun Artilleriegeschützen über Estland freigegeben (https://www.tagesspiegel.de/politik/ist-unsere-pflicht-die-ukraine-zu-unterstuetzen-deutschland-liefert-jetzt-doch-direkt-waffen-an-die-ukraine/28110020.html). Dieser Entscheidung war ein Treffen des polnischen Ministerpräsidenten Mateusz Jakub Morawiecki sowie des litauischen Präsidenten Gitanas Nausėda im Bundeskanzleramt vorausgegangen, welches Medienberichten zufolge vom polnischen Ministerpräsidenten angeregt wurde und gegen 15:00 Uhr endete (https://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/ts-50017.html, ab Minute 06:40 sowie Tagesschau-Sendung vom 26. Februar 2022, 15:30 Uhr).
Die Bundesregierung bestätigte die Waffenlieferung an die Ukraine noch am Abend des 26. Februar 2022 in der Pressemitteilung Nummer 74 (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/krieg-in-der-ukraine/bundesregierung-liefert-waffen-aus-bundeswehr-bestaenden-an-die-ukraine-2008214). Zuvor bestätigte bereits das Bundesministerium der Verteidigung um 19:23 Uhr via Twitter die Waffenlieferung an die Ukraine (https://twitter.com/BMVg_Bundeswehr/status/1497638591467507717). Der Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann bestätigte um 19:06 Uhr via Twitter zunächst nur die Lieferung der in Deutschland produzierten Panzerabwehrsysteme aus den Niederlanden (https://twitter.com/MarcoBuschmann/status/1497634889822257158?s=20&t=8ZO8aHzm_i5tWJSsH2tbiA). Erst um 20:16 Uhr erfolgte seitens des Bundesministers der Justiz ein weiterer Tweet mit folgendem Inhalt: „PS: Der Bundeskanzler hat zudem gerade die Entscheidung des Bundessicherheitsrates bekannt gegeben, 1 000 Panzerabwehrwaffen sowie 500 Boden-Luft-Raketen vom Typ «Stinger» aus Bundeswehrbeständen an die #Ukraine zu liefern“ (https://twitter.com/MarcoBuschmann/status/1497651759153623042, abgerufen am 11. April 2022). Um 21:25 Uhr bestätigte auch die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock die Waffenlieferung an die Ukraine (https://twitter.com/ABaerbock/status/1497669137388257280?s=20&t=8ZO8aHzm_i5tWJSsH2tbiA).
Wie die „BILD“ berichtet, wurden die 1 000 Panzerabwehrwaffen sowie die 500 Boden-Luft-Raketen vom Typ „Stinger“ am 2. März 2022 übergeben (https://www.bild.de/bild-plus/politik/ausland/politik-ausland/habeck-gibt-gruenes-licht-ukraine-kauft-5100-deutsche-panzerknacker-79572910,view=conversionToLogin.bild.html).
Der Export von Kriegswaffen bedarf der Genehmigung der Bundesregierung. Dies ergibt sich aus Artikel 26 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG): „Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in den Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“ Bei dem Bundesgesetz handelt es sich um das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG). Dieses regelt in seinem § 11 Absatz 1, dass es für den Export von Kriegswaffen grundsätzlich einer vorherigen Genehmigung durch die Bundesregierung bedarf. Mit Bundesregierung ist dabei das Kollegialorgan im Sinne des Artikels 62 des Grundgesetzes, bestehend aus dem Bundeskanzler und den einzelnen Bundesministern gemeint. Das Bundesverfassungsgericht führte in seinem Urteil aus dem Jahr 2014 zu verfassungsrechtlichen Fragen der Selbstorganisation aus: „Bei Regelungen des Grundgesetzes, die eine Entscheidungszuständigkeit der Bundesregierung vorsehen, ist daher grundsätzlich davon auszugehen, dass es eines Beschlusses des gesamten Kabinetts bedarf (BVerfGE 91, 148 <166>; 115, 118 <149>; 132, 1 <21>)“.
Die 11. Sitzung des Bundeskabinetts fand am 23. Februar 2022, also deutlich vor der Entscheidung zu den Waffenlieferungen, die 12. Sitzung dagegen am 9. März 2022 und demnach deutlich nach der Entscheidung zu den Waffenlieferungen am 26. Februar 2022 statt. Eine außerordentliche Kabinettsitzung ist nicht dokumentiert (https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/kabinettssitzungen).
Auf die Nachfrage des Abgeordneten René Springer vom 3. März 2022, ob der Bundessicherheitsrat die Waffenlieferungen genehmigt habe, teilte die Bundesregierung mit: „Die Bundesregierung hat am 26. Februar 2022 entschieden, 500 Stinger-Lenkflugkörper sowie 1 000 Panzerfäuste 3 aus dem Bestand der Bundeswehr an die Ukraine abzugeben“ (Antwort auf die Schriftliche Frage 69 auf Bundestagsdrucksache 20/1184). Die Frage, ob der Bundessicherheitsrat die Waffenlieferung genehmigt hat, bleibt somit unbeantwortet.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich die Informationsrechte des Deutschen Bundestages im Bereich der Rüstungsexporte direkt aus Artikel 38 des Grundgesetzes ergeben und durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/10/es20141021_2bve000511.html) verfassungsrechtlich ausgestaltet wurden. In der Entscheidung aus dem Jahr 2014 bestätigte das Gericht, dass die Rüstungsexportkontrolle trotz ihrer Zuweisung zur Exekutive nach Artikel 26 Absatz 2 GG und ihrer außenpolitischen Bedeutung nicht von vornherein der parlamentarischen Kontrolle entzogen sei. Die Bundesregierung müsse grundsätzlich auch diesbezügliche Fragen aus dem Parlament beantworten. Entsprechende Unterrichtungspflichten der Bundesregierung wurden zudem in § 8 der neuen Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates niedergelegt (Bundestagsdrucksache 18/5773).
Auf eine am 22. März 2022 eingereichte Schriftliche Frage des Abgeordneten René Springer, ob der Bundessicherheitsrat am 26. Februar 2022 getagt hat, teilte die Bundesregierung mit: „Die Sitzungen des Bundessicherheitsrates und seine Beschlüsse unterliegen der Geheimhaltung“ (Bundestagsdrucksache 20/1267). Die Antwort ist nach Auffassung der Fragesteller insofern bemerkenswert, weil bereits der Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann am 26. Februar 2022 die Entscheidung des Bundessicherheitsrates via Twitter bekannt gegeben hat (https://twitter.com/MarcoBuschmann/status/1497651759153623042). Die Bundesministerin der Verteidigung Christine Lambrecht teilte am 31. März 2022 in der Sendung „Maybrit Illner“ zudem mit, dass sich die Bundesregierung dazu entschlossen hat, Waffen- und weitere Materiallieferungen an die Ukraine „über den Bundessicherheitsrat laufen [zu] lassen“ (https://www.zdf.de/politik/maybrit-illner/krieg-in-der-ukraine-zeitenwende-fuer-deutschland-maybrit-illner-vom-31-maerz-2022-100.html, ab Minute 17:25). Weiter teilte die Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht mit: „das geht dann auch sehr schnell, weil das nicht in Präsenz stattfinden muss, das läuft telefonisch ab“ (ebd.).
Ein am 10. März 2022 erschienener Artikel der Zeitung „DIE ZEIT“, der die Vorgänge des 26. Februar 2022 rekonstruiert, weckt Zweifel daran, ob die Bundesregierung und der Bundessicherheitsrat am 26. Februar 2022 zusammengetreten sind: „An diesem Tag gibt es keinen Koalitionsausschuss und keine Parteigremien, ja nicht einmal eine vollständige Bundesregierung, die sich in einer der schwersten Stunden des Landes versammeln würde. An diesem Tag wird die Zukunft Deutschlands von einem Küchenkabinett beraten und vom Kanzler allein entschieden. Scholz dirigiert, als verfüge er […] über unbegrenzte Macht. In politischer Lichtgeschwindigkeit hat der Kanzler aus einem Land […] eine indirekte Kriegspartei gemacht.“ (https://www.zeit.de/2022/11/waffenlieferung-ukraine-russland-krieg-bundeswehr-olaf-scholz-bundeswehr; Die Zeit, 10. März 2022, 00:00 Uhr, S. 6).
Einem Artikel des „SPIEGELS“ ist zu den Ereignissen am 26. Februar 2022 Folgendes zu entnehmen: „Im Bundeskanzleramt wird es hektisch. Scholz überlegt, nun doch eine Sitzung des Sicherheitskabinetts einzuberufen. Am Ende entscheidet er sich dagegen, stattdessen führt er Telefonate.“ (https://www.spiegel.de/politik/deutschland-und-der-ukraine-krieg-wie-es-zursicherheitspolitischen-wende-kam-a-3f5a5000-452d-49db-a5c1-15701dc66808; Spiegel.de, 1. März 2022, 17:37 Uhr).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Hat der Bundessicherheitsrat am 26. Februar 2022 getagt?
Hat das Bundeskabinett am 26. Februar 2022 getagt?
Hat die Bundesregierung am 26. Februar 2022 getagt, und wenn ja,
a) wann hat die Bundesregierung am 26. Februar 2022 getagt (bitte Beginn und Ende der Sitzung angeben),
b) welche Personen (Bundesminister, Staatssekretäre und leitende Beamte) waren bei der Sitzung anwesend,
c) in welcher Form fand die Sitzung der Bundesregierung statt (Präsenzsitzung oder Telefonkonferenz),
d) wann erfolgte die offizielle Einladung zur Sitzung der Bundesregierung am 26. Juni 2022 (bitte Uhrzeit angeben), und wer hat die Einladung an die Teilnehmer versendet, und in welcher Form erfolgte die Einladung?
Wurde die Lieferung der 1 000 Panzerabwehrwaffen und 500 Boden-Luft-Raketen vom Typ „Stinger“ an die Ukraine (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) durch den Bundessicherheitsrat genehmigt, wie Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (der nach § 2 Absatz 2 Satz 1 der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates [GO BSR] selbst Mitglied des Bundessicherheitsrates ist) unter Bezugnahme auf Äußerungen von Bundeskanzler Olaf Scholz auf Twitter veröffentlicht hat?
Wurde die Lieferung von Panzerfäusten über die Niederlande (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) durch den Bundessicherheitsrat genehmigt, und wenn ja, welche Anzahl wurde genehmigt?
Wurde die Lieferung von Artilleriegeschützen über Estland (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) durch den Bundessicherheitsrat genehmigt, und wenn ja, welche Anzahl wurde genehmigt?
Wurden die Lieferungen von Flugabwehrraketen vom Typ „Strela“ (https://www.rnd.de/politik/annalena-baerbock-weitere-flugabwehr-systeme-unterwegs-die-ukraine-WMDQSUNF4WM7RDJJGAKI4EJFMQ.html) durch den Bundessicherheitsrat jeweils genehmigt, und wenn ja, welche Anzahl wurde jeweils genehmigt?
Wurde die Lieferung der 1 000 Panzerabwehrwaffen und 500 Boden-Luft-Raketen vom Typ „Stinger“ an die Ukraine (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) durch die Bundesregierung genehmigt, und wenn ja, wann erfolgte die Genehmigung?
Welche Bundesminister waren in die Entscheidung, 1 000 Panzerabwehrwaffen und 500 Boden-Luft-Raketen vom Typ „Stinger“ an die Ukraine zu liefern eingebunden (bitte einzeln ausweisen)?
Wurde die Lieferung der Panzerfäuste über die Niederlande (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) durch die Bundesregierung genehmigt, und wenn ja, wann erfolgte die Genehmigung?
Welche Bundesminister waren in die Entscheidung, Panzerfäuste über die Niederlande zu liefern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) eingebunden (bitte einzeln ausweisen)?
Wurde die Lieferung der Artilleriegeschütze über Estland (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) durch die Bundesregierung genehmigt, und wenn ja, wann erfolgte die Genehmigung?
Welche Bundesminister waren in die Entscheidung, Artilleriegeschütze über Estland zu liefern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) eingebunden (bitte einzeln ausweisen)?
Wurden die Lieferungen der Flugabwehrraketen vom Typ „Strela“ (https://www.rnd.de/politik/annalena-baerbock-weitere-flugabwehr-systeme-unterwegs-die-ukraine-WMDQSUNF4WM7RDJJGAKI4EJFMQ.html) durch die Bundesregierung jeweils genehmigt, und wenn ja, wann erfolgten die Genehmigungen jeweils?
Welche Bundesminister waren in die Entscheidung, Flugabwehrraketen vom Typ „Strela“ zu liefern eingebunden (vgl. Frage 14; bitte einzeln ausweisen)?
Welche Termine haben nachfolgende Mitglieder der Bundesregierung am 26. Februar 2022 jeweils wahrgenommen (bitte den Ort sowie den Beginn und das Ende der einzelnen Termine einschließlich Videokonferenzen und Telefongespräche getrennt ausweisen):
a) Bundeskanzler Olaf Scholz,
b) Bundesministerin der Verteidigung Christine Lambrecht,
c) Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock,
d) Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck,
e) Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann,
f) Bundesminister der Finanzen Christian Lindner,
g) Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser,
h) Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Svenja Schulze?
Welche Termine haben nachfolgende Personen am 26. Februar 2022 jeweils wahrgenommen (bitte den Ort sowie den Beginn und das Ende der einzelnen Termine einschließlich Videokonferenzen und Telefongespräche getrennt ausweisen):
a) Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben Wolfgang Schmidt,
b) Leiter der Abteilung 2 des Bundeskanzleramtes Jens Plötner
c) Chef des Presse- und Informationsamtes Steffen Hebestreit (Regierungssprecher),
d) Generalinspekteur der Bundeswehr Eberhard Zorn,
e) Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle Günter Sautter,
f) Chefin des Bundespräsidialamtes Dörte Dinger?
Welche Termine haben nachfolgende Mitglieder der Bundesregierung am 26. Februar 2022 jeweils wahrgenommen (bitte den Ort sowie den Beginn und das Ende der einzelnen Termine einschließlich Videokonferenzen und Telefongespräche getrennt ausweisen):
a) Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil,
b) Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir,
c) Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Anne Spiegel,
d) Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach,
e) Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing,
f) Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Steffi Lemke,
g) Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger,
h) Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Klara Geywitz?
Hat der Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann mit der Bestätigung der Bundessicherheitsratssitzung via Twitter (siehe https://twitter.com/MarcoBuschmann/status/1497651759153623042) nach Auffassung der Bundesregierung gegen Geheimhaltungsverpflichtungen verstoßen (bitte begründen und dabei auf § 1 Absatz 2 Satz 4 der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates eingehen)?
Ist es zutreffend, dass vor einer Lieferung von 500 Boden-Luft-Raketen vom Typ „Stinger“ aus deutschen Beständen ins Ausland der amerikanische Kongress konsultiert werden muss, wenn die Lieferung in einer Tranche bzw. Anmeldung (zu 500 Stück) erfolgen soll (siehe https://www.zeit.de/2022/11/waffenlieferung-ukraine-russland-krieg-bundeswehr-olaf-scholz-bundeswehr)?
Ist es zutreffend, dass die Lieferung der 500 Boden-Luft-Raketen vom Typ „Stinger“ aus deutschen Beständen an die Ukraine (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) durch das Bundesverteidigungsministerium in mehrere kleinere Tranchen gesplittet wurde, um eine mögliche Konsultation des amerikanischen Kongresses zu umgehen (siehe https://www.zeit.de/2022/11/waffenlieferung-ukraine-russland-krieg-bundeswehr-olaf-scholz-bundeswehr)?
Wurde allen Ministern der Bundesregierung gemäß § 15 Absatz 1 Buchstabe e der Geschäftsordnung der Bundesregierung (GOBReg) die Lieferung von 1 000 Panzerabwehrwaffen und 500 Boden-Luft-Raketen vom Typ „Stinger“ an die Ukraine zur Beratung und Beschlussfassung unterbreitet?
Wenn ja, in welcher Form (mündlich, schriftlich) wurde den Bundesministern die Angelegenheit unterbreitet (bitte nach Bundesministern einzeln ausweisen)?
Wurde die Lieferung von 1 000 Panzerabwehrwaffen und 500 Boden-Luft-Raketen vom Typ „Stinger“ an die Ukraine (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) gemäß § 16 Absatz 1 GOBReg vorher zwischen den beteiligten Bundesministerien beraten?
Wenn ja, wann fanden die Beratungen der Bundesregierung jeweils statt, und welche Bundesminister waren daran jeweils beteiligt?
Wurde die Lieferung von 1 000 Panzerabwehrwaffen und 500 Boden-Luft-Raketen vom Typ „Stinger“ an die Ukraine (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) gemäß § 20 Absatz 1 GOBReg in einer gemeinschaftlichen Sitzung der Bundesregierung gefasst?
Wenn nein, hat der Staatssekretär des Bundeskanzleramtes die Zustimmung der Mitglieder der Bundesregierung gemäß § 20 Absatz 2 GOBReg auf schriftlichem Weg eingeholt (Umlaufsache)?
Hat der Staatssekretär des Bundeskanzleramtes nach § 21 Absatz 1 GO-BReg die Sitzung der Bundesregierung am 26. Februar 2022 festgesetzt und die Einladung zur Sitzung unter Beifügung einer Tagesordnung veranlasst, und wenn nein, aus welchen Gründen ist dies nicht geschehen?
War die Bundesregierung am 26. Februar 2022 gemäß § 24 Absatz 1 GO-BReg beschlussfähig?
Wurde über die Sitzung der Bundesregierung am 26. Februar 2022 gemäß § 27 Absatz 1 GOBReg eine Niederschrift aufgenommen?