Einführung eines Klimageldes
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Koalition der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hat sich in ihrem Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ auf die Einführung eines Klimageldes verständigt. Dort heißt es auf Seite 49: „Um einen künftigen Preisanstieg zu kompensieren und die Akzeptanz des Marktsystems zu gewährleisten, werden wir einen sozialen Kompensationsmechanismus über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus entwickeln (Klimageld).“
Aufgrund der aktuell stark gestiegenen Energiepreise gibt es verschiedene Überlegungen zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger. Die Fragesteller haben ihre Vorschläge zur Entlastung von Verbraucherinnen, Verbrauchern, Unternehmen und Kommunen in zwei Anträgen im Deutschen Bundestag („Explosion bei den Energiepreisen bekämpfen – Zeitnah wirksam und gerecht entlasten“ auf Bundestagsdrucksache 20/725 und „Für eine sichere, bezahlbare und souveräne Energieversorgung“ auf Bundestagsdrucksache 20/1016) vorgelegt. Beide Anträge wurden von den Regierungsfraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP abgelehnt.
In der Bundesregierung wurde, statt über die angekündigte Einführung eines Klimageldes, über andere Vorschläge, wie z. B. ein sog. Tankrabatt (https://www.welt.de/wirtschaft/article237613155/Christian-Lindner-zum-Tankrabatt-So-wie-bei-einer-Payback-Karte.html) oder ein sog. Mobilitätsgeld (https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/benzinpreise-spd-lehnt-lindners-tankrabatt-vorschlag-ab-17891389.html), diskutiert.
Nun hat die Bundesregierung am 23. März 2022 ein Maßnahmenpaket vorgestellt, das weder das Klimageld noch die anderen diskutierten Maßnahmen enthält. Lediglich auf folgende Ankündigung hat sich die Bundesregierung verständigt: „Um in Zukunft einen einfachen und unbürokratischen Weg für Direktzahlungen an die Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen, wird die Bundesregierung möglichst noch in diesem Jahr einen Auszahlungsweg über die Steuer-ID für das Klimageld entwickeln.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche wissenschaftlichen Konzepte zur Einführung eines Klimageldes lagen den Koalitionsparteien bei den Koalitionsverhandlungen vor?
Warum hat sich die Bundesregierung in ihrem Beschluss vom 23. März 2022 nicht auf die Auszahlung eines Klimageldes verständigt?
Welche Probleme werden hier von der Bundesregierung gesehen?
Wie sieht der aktuelle Zeitplan zur Einführung eines Klimageldes aus?
Welche Ressorts sind aktuell mit der Einführung eines Klimageldes befasst?
Welche Gespräche haben Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung seit dem 7. Dezember 2021 mit den Ländern, Sachverständigen und Verbänden zur Einführung eines Klimageldes geführt?
Welches Ressort innerhalb der Bundesregierung ist für die Einführung eines Klimageldes federführend zuständig?
Plant die Bundesregierung, das Klimageld über das Bundeszentralamt für Steuern auszuzahlen?
Wenn nein, wie soll das Klimageld an die Bürgerinnen und Bürger ausgezahlt werden, und welche administrativen Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
Mit welchen administrativen Kosten rechnet die Bundesregierung?
Mit welchen administrativen Kosten für die Länder und Kommunen rechnet die Bundesregierung in den kommenden vier Jahren jeweils?
Welche rechtlichen Voraussetzungen (z. B. unbeschränkte Steuerpflicht oder Wohnsitz) müssen erfüllt sein, damit Bürgerinnen und Bürger das Klimageld erhalten?
Muss nach Einschätzung der Bundesregierung das Klimageld analog zum Kindergeld auch an nicht im Inland lebende Familienangehörige von in Deutschland beschäftigten EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern gezahlt werden?
Plant die Bundesregierung, das Klimageld nach Einkommenshöhe zu staffeln?
Plant die Bundesregierung, das Klimageld über die Einkommensteuer wieder anzurechnen oder zu besteuern?
Muss für die Auszahlung des Klimageldes zwingend eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden?
Plant die Bundesregierung, das Klimageld nach Haushaltsgröße zu staffeln?
Plant die Bundesregierung, das Klimageld nach regionalen Kriterien (Stadt bzw. Land) zu staffeln?
Plant die Bundesregierung, auch Unternehmen und kommunale Unternehmen über ein Klimageld zu entlasten?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, die Höhe des Klimageldes in Abhängigkeit von der Höhe der CO2-Bepreisung zu gestalten?
In welchem Zeitraum soll das Klimageld ausgezahlt werden?
Soll das Klimageld zeitlich befristet gewährt werden?
Welche Entlastungen für die verschiedenen Einkommensgruppen erwartet die Bundesregierung je nach Ausgestaltung des Klimageldes?
Auf welche wissenschaftlichen Studien und Erkenntnisse sind diese Annahmen und Erwartungen gestützt?
Welche Belastungen für den Bundeshaushalt sind mit der Einführung eines Klimageldes verbunden, und aus welchen Haushaltsmitteln soll dieses finanziert werden, bzw. von welchen Kosten sind die Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP in den Koalitionsverhandlungen ausgegangen?