Plan der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) wurde zuletzt im März 2016 geändert. Dabei wurde in § 8 WissZeitVG festgeschrieben, „die Auswirkungen dieses Gesetzes im Jahr 2020 zu evaluieren“. Bedingt durch die Corona-Pandemie kam es zu Verschiebungen und die Ergebnisse der Evaluation werden nunmehr im Frühjahr 2022 erwartet. Im ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP festgelegt, das WissZeitVG auf Basis der Evaluation zu reformieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Liegt der Bundesregierung die durch die Bietergemeinschaft InterVal GmbH und durch das HIS-Institut für Hochschulentwicklung e. V. durchgeführte Evaluation des WissZeitVG vor?
Wann plant die Bundesregierung, die Evaluation des WissZeitVG zu veröffentlichen?
Plant die Bundesregierung einen Entwurf zur Änderung des WissZeitVG, und wann soll dieser im Kabinett beschlossen werden?
Plant die Bundesregierung, im Zuge einer eventuellen Novelle des WissZeitVG Befristungen im Qualifikationsbereich an die tatsächliche Laufzeit einer Promotion zu koppeln, und welche konzeptionellen Veränderungen strebt die Bundesregierung im Post-Doc-Bereich an?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung bislang zur Praxis der Beschäftigung wissenschaftlichen Personals an Hochschulen und Forschungseinrichtungen vor (bitte das jeweilige Verhältnis von befristeten und unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen sowie den Bezug zur Beschäftigung in Drittmittelprojekten und in Promotionen darstellen)
a) bundesweit,
b) nach Ländern aufgeteilt,
c) an den Berliner Universitäten?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Aufteilung der Wahrnehmung der Lehrtätigkeit an Hochschulen aufgeschlüsselt nach Professuren und wissenschaftlichen Mitarbeitern vor (bitte die Entwicklung der letzten zehn Jahre mit den anteiligen Veränderungen zwischen den benannten Personengruppen darlegen)?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Aufteilung der Lehrtätigkeit innerhalb der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter unterteilt in befristete und unbefristete Beschäftigungsverhältnisse vor (bitte die Entwicklung der letzten zehn Jahre mit den anteiligen Veränderungen zwischen den benannten Personengruppen darlegen)?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über durch den Zukunftsvertrag Studium und Lehre zusätzlich geschaffene unbefristete Stellen an Hochschulen vor (bitte Stellenzuwachs nach Ländern und Fächern differenziert auflisten)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Fassung von § 95 Absatz 1 Satz 1 und 2 sowie § 110 Absatz 6 Satz 2 des Berliner Hochschulgesetzes vor dem Hintergrund des bestehenden WissZeitVG, und welche Auswirkungen werden hinsichtlich des Hochschulstandortes Berlin erwartet?
Sieht die Bundesregierung in dem § 110 des Berliner Hochschulgesetzes einen möglichen Widerspruch zu der geplanten Novellierung des WissZeitVG?
Hat die Bundesregierung mit dem Berliner Senat darüber gesprochen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Änderungen an dem Berliner Hochschulgesetz vorgesehen, und wenn ja, welche?
Ist die Bundesregierung bereit, die durch das Berliner Hochschulgesetz ausgelösten finanziellen Mehrbedarfe der Hochschulen zu kompensieren, und wenn ja, in welcher Form?
Sieht die Bundesregierung Auswirkungen infolge des Berliner Hochschulgesetzes auf die Chancengleichheit der Hochschulen in der Exzellenzstrategie, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?