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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Fragen zum Kenntnisstand der Bundesregierung bezüglich des gegenwärtigen Aufenthaltsortes von Jan Marsalek

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

07.06.2022

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/194724.05.2022

Fragen zum Kenntnisstand der Bundesregierung bezüglich des gegenwärtigen Aufenthaltsortes von Jan Marsalek

der Abgeordneten Kay Gottschalk, Klaus Stöber, Jörn König, Jan Wenzel Schmidt, Gerrit Huy und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Ende Juni 2020 meldete die Wirecard AG, die 2018 die Commerzbank aus dem DAX verdrängt hatte, Insolvenz an. Wenige Tage zuvor war dem bayerischen Konzern das Testat für das Bilanzjahr 2019 verweigert worden. Kurz darauf wurden Teile der Unternehmensführung aufgrund des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs verhaftet. Der vormalige COO Wirecards, Jan Marsalek, entzog sich einer Verhaftung durch Flucht. Er wird seither mit internationalem Haftbefehl gesucht (vgl. Bundestagsdrucksache 19/30900, S. 82 ff.). Die Ereignisse um den deutschen Zahlungsabwickler erschütterten den Finanzplatz Deutschland und führten schließlich zur Einrichtung eines Untersuchungsausschusses, der bereits im Juni 2021 dem Deutschen Bundestag einen Bericht übermittelte (vgl. https://rp-online.de/politik/deutschland/wirecard-abschlussbericht-des-untersuchungsausschusses-uebergeben_aid-59954715; zuletzt abgerufen am 22. April 2022).

Unterdessen laufen die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden und die juristische Aufarbeitung des Wirecard-Skandals unvermindert weiter. Im März 2022 erhob die zuständige Staatsanwaltschaft München I Anklage gegen den früheren Unternehmenschef Markus Braun und zwei weitere vormalige Top-Manager des Konzerns (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/wirecard-anklage-markus-braun-103.html; zuletzt abgerufen am 21. April 2022).

Kürzlich wurden Presseberichte veröffentlicht, die detaillierte Informationen über den gegenwärtigen Aufenthaltsort Jan Marsaleks vorlegten (https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/bei-putin-merkel-wusste-vom-versteck-des-wirecard-betruegers-79737126,view=conversionToLogin.bild.html; zuletzt abgerufen am 21. April 2022; https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/deutsche-behoerden-offenbar-seit-2021-informiert-ex-wirecard-manager-marsalek-soll-in-moskau-untergetaucht-sein/28243874.html; zuletzt abgerufen am 21. April 2022).

Diesen Berichten zufolge ist Jan Marsalek nach Russland geflohen, mit dem Wissen der russischen Nachrichtendienste. Ferner sollen der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundeskanzleramt seit Anfang 2021 nicht allein vom Aufenthaltsort Jan Marsaleks gewusst haben. Der russische Nachrichtendienst FSB soll dem BND sogar eine Befragung Jan Marsaleks angeboten haben, wovon das Bundeskanzleramt ebenfalls gewusst haben soll. Die Staatsanwaltschaft München I soll hingegen über das russische Angebot, Jan Marsalek in Russland zu verhören, 2021 nicht informiert worden sein (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ex-wirecard-vorstand-jan-marsalek-soll-in-moskau-leben-17951140.html; zuletzt abgerufen am 21. April 2022).

Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft München I ein Inhaftnahmeersuchen betreffs Jan Marsalek an die russische Regierung gestellt hat (https://www.tagesschau.de/inland/ex-wirecard-vorstand-marsalek-auslieferung-101.html; zuletzt abgerufen am 21. April 2022).

Vor diesem Hintergrund werden im Folgenden einige Details zum Kenntnisstand Bundesregierung in puncto Jan Marsalek erfragt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Seit wann liegen der Bundesregierung die nach Presseberichten gesicherten Erkenntnisse über den Aufenthaltsort des seit Juni 2020 flüchtigen früheren Wirecard-Managers Jan Marsalek vor?

2

Wann wurden der damalige Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas, der damalige Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz, der damalige Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer und die damalige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel über das nach Presseberichten unterbreitete Angebot russischer Dienste, Jan Marsalek durch den BND verhören zu lassen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) informiert?

3

Aus welchen Gründen genau entschied sich die Bundesregierung laut Presseberichten gegen ein Verhör Jan Marsaleks durch deutsche Stellen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

4

Hat es weitere (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), bislang nicht pressebekannte, Angebote und Gespräche russischer Stellen mit deutschen Diensten bzw. Behörden bezüglich Jan Marsaleks gegeben, und wenn ja, welche waren dies, und was wurde hierbei besprochen und entschieden?

5

Wurde der Deutsche Bundestag über die Kenntnisse der Bundesregierung zum Aufenthaltsort Jan Marsaleks und zu dem Verhörangebot informiert, und wenn ja, wann genau, auf welchem Weg, und in welcher Weise (https://www.spiegel.de/wirtschaft/fall-jan-marsalek-bnd-verzichtete-aus-angst-vorfaelle-auf-treffen-in-russland-a-6be8416f-3d02-4d17-bac9-ea46f3a71ae4; zuletzt abgerufen am 22. April 2022)?

6

Hat die Staatsanwaltschaft München I die Bundesregierung über das Inhaftnahmeersuchen, das sie an die russische Regierung bezüglich Jan Marsaleks gestellt hat, vorab informiert, und wenn ja, wie reagierte die Bundesregierung hierauf (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

7

Setzt sich die Bundesregierung gegenwärtig auf diplomatischer Ebene dafür ein, dass dem Inhaftnahmeersuchen der Staatsanwaltschaft München I stattgegeben wird, und wenn ja, auf welche Weise?

Berlin, den 9. Mai 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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