Standort für das Denkmal der Opfer des Kommunismus in Deutschland
der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Dr. Marc Jongen, Martin Erwin Renner, Joana Cotar, Marc Bernhard, Roger Beckamp, Carolin Bachmann, Sebastian Münzenmaier, René Bochmann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am Donnerstag, den 17. März 2022, debattierte der Deutsche Bundestag über drei Anträge zum Thema Mahnmal für die Opfer des Kommunismus. Am Ende wurde der Antrag der Koalition der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP beschlossen und die Anträge der Fraktionen der CDU/CSU und der AfD abgelehnt (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw11-de-mahnmal-opfer-kommunismus-881838, Zugriff am 2. Mai 2022).
Der abgelehnte Antrag der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/1031 zielte auf die zügige Realisierung des Denkmals zur Mahnung und zur Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Diktatur in Deutschland. Ihr Antrag sprach sich dafür aus, das Mahnmal in Berlin zwischen Scheidemannstraße und Bundeskanzleramt entlang der Heinrich-von-Gagern-Straße errichten zu lassen. Dies ermögliche eine schnelle Umsetzung, weil sich das Grundstück im Eigentum des Bundes befinde.
In der Bundestagsdebatte erklärte die Abgeordnete Katrin Budde, dass an demselben Standort nach konkurrierenden Vorschlägen auch „das sogenannte Polendenkmal“ und „das Dokumentationszentrum zum Vernichtungskrieg gegen Osten“ errichtet werden sollen (vgl. Plenarprotokoll 20/21, S. 1662).
Weiter sagte die Abgeordnete Katrin Budde: „Hinzu kommt – das wissen Sie auch ganz genau –: Dieser Standort gehört weder dem Bund noch dem Land Berlin; er gehört Berlin-Mitte. Und es ist Grünland! Es ist nicht einmal bebauungsfähig“ (ebd.).
Nach Kenntnisstand der Fragesteller kann ein Bezirk jedoch nicht Eigentümer eines Grundstückes sein, weil Berlin gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Verfassung von Berlin (VvB) eine Einheitsgemeinde ist. Dies bedeutet, dass ein Bezirk lediglich Grundstücke im Auftrag des Landes verwaltet und somit das Land befugt ist, bei Bedarf darüber zu verfügen.
Die Eigenrecherchen der Fragesteller ergaben zusätzlich, dass das Grundstück bereits für eine Bebauung durch den Bund vorgesehen ist (https://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=zoomStart&mapId=bplan@senstadt&bbox=389129,5819813,389445,5820062, Zugriff am 28. April 2022). Demnach hat der Bund bereits ein Verfügungsrecht über das Grundstück und kann auch ohne Zustimmung des Landes Berlin eine Zweckbestimmung nach eigenem Ermessen vornehmen. Denn gemäß § 247 Absatz 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) „können Verfassungsorgane des Bundes ihre Erfordernisse eigenständig feststellen“, wenn sie mit dem Land Berlin zu keiner gemeinsamen Übereinstimmung gekommen sind.
Diese Kleine Anfrage dient dazu, den rechtlichen Status des potenziellen Standortes sowie weitere Informationen zu erfragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeitiger Eigentümer des Grundstückes zwischen Scheidemannstraße und Bundeskanzleramt entlang der Heinrich-von-Gagern-Straße?
Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung Organe des Bundes gemäß § 247 BauGB (Hauptstadtparagraph) dazu befugt, über das betroffene Grundstück zu verfügen, um dort ein Denkmal zu errichten?
Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Rechtsfrage, ob der Deutsche Bundestag rechtlich dazu befugt ist, das Grundstück Scheidemann-Straße/Heinrich-von-Gagern-Straße als Standort für das Denkmal zu beschließen und festzulegen, und wenn ja, wie lautet diese?
Welche Maßnahmen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung getroffen werden, um das Grundstück für eine Denkmalbebauung vorzubereiten, und wer ist gemäß welcher Rechtsgrundlage dafür zuständig?
Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung die Erstellung des Bebauungsplans für den Standort Scheidemannstraße/Heinrich-von-Gagern-Straße, und welche Möglichkeiten gibt es, das Verfahren zu beschleunigen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung hierfür ggf. bereits ergriffen?
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Fläche des Grundstückes, und eignet es sich für eine Bebauung?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Fläche des Grundstückes groß genug, um darauf bei entsprechender Planung beide potenziellen Denkmäler mit Dokumentationszentren zu errichten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Würde die Idee, beide Denkmäler am Standort Scheidemannstraße/Heinrich-von-Gagern-Straße zu errichten, die Unterstützung der Bundesregierung erhalten, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung seit dem ersten Beschluss des Deutschen Bundestages zum Mahnmal für die Opfer des Kommunismus 2015 Maßnahmen ergriffen, um den Standort Scheidemannstraße/Heinrich-von-Gagern-Straße für eine Bebauung mit dem Denkmal für die Opfer des Kommunismus in Deutschland zu betrachten und ggf. vorzubereiten, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung seit dem zweiten Beschluss des Deutschen Bundestages zum Mahnmal für die Opfer des Kommunismus 2019 Maßnahmen ergriffen, um den Standort Scheidemannstraße/Heinrich-von-Gagern-Straße für eine Bebauung mit dem Denkmal für die Opfer des Kommunismus in Deutschland zu betrachten und ggf. vorzubereiten, und wenn ja, welche?
Plant die Bundesregierung für die laufende Legislaturperiode Maßnahmen, um den Standort Scheidemannstraße/Heinrich-von-Gagern-Straße für eine Bebauung mit dem Denkmal für die Opfer des Kommunismus in Deutschland zu betrachten und ggf. vorzubereiten, und wenn ja, welche?