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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Interessenvertretung Ostdeutschlands in der Bundesregierung - II

(insgesamt 30 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

24.06.2022

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/216108.06.2022

Interessenvertretung Ostdeutschlands in der Bundesregierung – II

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Welche „operativen Möglichkeiten im Vergleich zu vergangenen Legislaturperioden“ gewinnt das Amt des Ostbeauftragten durch die Höherdotierung als Staatsminister für Ostdeutschland (siehe Antwort zu den Fragen 1 bis 3 auf Bundestagsdrucksache 20/1481)?

2

Warum verfügt der Staatsminister für Ostdeutschland Carsten Schneider trotz der von der Bundesregierung beigemessenen „herausragenden Bedeutung“ der politischen Herausforderungen in Ostdeutschland weder über Weisungsbefugnisse noch über Vetorechte gegenüber den Fachressorts (siehe Antwort zu den Fragen 1 bis 3 auf Bundestagsdrucksache 20/1481)?

3

Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um das „geringere parteipolitische Engagement“ in Ostdeutschland zu adressieren (siehe Antwort zu den Fragen 1 bis 3 auf Bundestagsdrucksache 20/1481), und welche konkreten Ziele setzt sich die Bundesregierung?

4

Was versteht die Bundesregierung unter einem „spezifischen Politikansatz für und mit den ostdeutschen Bundesländern“?

a) Wann wird der Staatsminister für Ostdeutschland die entsprechenden Eckpunkte eines etwaigen „spezifischen Ansatzes“ der interessierten Öffentlichkeit vorstellen?

b) Beabsichtigt die Bundesregierung die Erarbeitung eines Grundsatzdokumentes oder Weißbuches für Ostdeutschland?

Wenn ja, inwiefern gedenkt die Bundesregierung, die Bürgerinnen und Bürger sowie die ostdeutschen Parlamente, Landesregierungen und Kommunen bei der Erarbeitung eines etwaigen „spezifischen Ansatzes“ einzubeziehen?

5

Welche neuen Aufgaben im Vergleich zur vorherigen Legislaturperiode umfassen den „gewachsenen Aufgabenbereich“ des Staatsministers für Ostdeutschland, die als Rechtfertigung für die finanzielle und personelle Stärkung des Arbeitsstabs angeführt werden?

a) Kommt dem Staatsminister für Ostdeutschland innerhalb der Bundesregierung bei der Koordinierung zur Versorgung, Unterbringung und Verteilung von ukrainischen Geflüchteten eine operative Rolle in Deutschland zu, und wenn ja, welche?

b) Welche neuen Arbeitseinheiten befinden sich entsprechend dem „gewachsenen Aufgabenbereich“ im Arbeitsstab des Staatsministers für Ostdeutschland in Planung bzw. im Aufbau?

c) Zu welchem Zeitpunkt soll die Erweiterung des Mitarbeiterstabs des Staatsministers für Ostdeutschland abgeschlossen sein (bitte Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/1481 beantworten)?

d) Ist ein weiterer Ausbau des Mitarbeiterstabs des Staatsministers für Ostdeutschland über die in den Haushaltsberatungen angemeldeten Zahlen hinausgehend geplant, und falls ja, bitte für die Legislaturperiode jährlich auflisten?

e) An welchen institutionalisierten Abstimmungsformaten innerhalb der Bundesregierung nimmt der Staatsminister für Ostdeutschland teil?

f) In welchem Rahmen und zu welchem Zeitpunkt übt der Staatsminister für Ostdeutschland „argumentativ Einfluss“ auf die Tätigkeiten der Fachressorts aus? Gibt es institutionalisierte Formate innerhalb der Bundesregierung, die den beabsichtigten „argumentativen Einfluss“ des Staatsministers für Ostdeutschland im Regierungshandeln sicherstellen?

g) Welche Einflussmöglichkeit hat der Staatsminister für Ostdeutschland bei neu zu besetzendem Führungspersonal in nachgeordneten Einrichtungen, und wie ist seine rechtzeitige Beteiligung an etwaigen Entscheidungsprozessen sichergestellt?

6

In welchem institutionellen Rahmen wird der Staatsminister für Ostdeutschland Carsten Schneider innerhalb der Bundesregierung bei der Weiterentwicklung der Nationalen Wasserstoffstrategie „argumentativ Einfluss“ nehmen können, um seine Forderung nach einer bevorzugten Förderung Ostdeutschlands wirksam in den weiteren Prozess einbringen zu können (siehe Antwort zu Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 20/1481)?

7

Wie ist die Arbeitsteilung in der Bundesregierung zwischen dem „Arbeitsstab Ost“ im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Mitarbeiterstab des Staatsministers für Ostdeutschland organisiert?

a) Wie groß ist der „Arbeitsstab Ost“ im BMWK (bitte entlang der Laufbahngruppen tabellarisch auflisten)?

b) Warum erachtet die Bundesregierung etwaige Doppelstrukturen für erforderlich?

c) Wann wird der „Arbeitsstab Ost“ im BMWK aufgelöst?

8

Wäre es der Bundesregierung möglich, die in ihrer Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/1481 in Aussicht gestellte „tabellarische[n] Auflistung in der Anlage“ zur Höhe der Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der dem Staatsminister für Ostdeutschland zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nachzureichen?

9

Wie gedenkt die Bundesregierung, den aus ihrer Sicht „sehr wichtigen“ „breit verankerten Konsens“ zum Ausstiegsdatum aus der Braunkohleverstromung trotz der nach Ansicht der Fragesteller erfolgten Aufkündigung des derzeit einzig vorhandenen breit getragenen gesellschaftlichen Kompromisses auf das Ausstiegsjahr 2038 neu zu schließen (bitte einen entsprechenden Arbeitsprozess darlegen)?

a) Wann erhalten die betroffenen Kohlekumpels Planungssicherheit, „ob und inwiefern auch zur Stilllegung anstehende Kraftwerke in eine vorübergehende Reserve überführt werden“, für wie lange gedenkt die Bundesregierung, den Kohlekumpels im Falle eines solchen Schrittes Planungssicherheit zu geben, und wie viele Arbeitsplätze könnten nach Auffassung der Bundesregierung durch einen etwaigen Schritt vorübergehend in den Kohleregionen gesichert werden (siehe Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 20/1481)?

b) Wie steht die aktuelle Bundesregierung zu der Aussage des damaligen Bundesministers für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier, zuerst Investitionen zu mobilisieren, um vor Ort Arbeit, Einkommen und Wohlstand zu sichern und danach den Ausstieg zu vollziehen (https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/strukturwandel-in-kohleregionen-foerdern-1613928)?

c) Welche Arbeitseinheit innerhalb der Bundesregierung ist für die avisierte „fachliche Bewertung des Kohleausstiegs auf wissenschaftlicher Grundlage“ zuständig (siehe Antwort zu den Fragen 15 und 16 auf Bundestagsdrucksache 20/1481)?

d) Welche Wissenschaftler sind mit der Erarbeitung der „fachlichen Bewertung auf wissenschaftlicher Grundlage“ anhand welcher Kriterien ausgewählt und konsultiert worden (bitte entlang der jeweiligen Fachdisziplinen auflisten)?

e) Wer fasst für die Bundesregierung die „wissenschaftliche Grundlage“ für eine fachliche Bewertung des Kohleausstiegs zusammen?

f) Inwiefern werden die betroffenen ostdeutschen Landesregierungen sowie die betroffenen Kommunen bei der fachlichen Bewertung eines vorgezogenen Kohleausstiegs auf wissenschaftlicher Grundlage einbezogen, angehört und an der Entscheidungsfindung beteiligt?

g) Ist in der Bundesregierung bereits eine Entscheidung über einen vorgezogenen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung im Jahr 2030 gefallen, oder wie ist die nach Ansicht der Fragesteller unpräzise Formulierung zu interpretieren, nach der die Bundesregierung in den Antworten zu den Fragen 15 und 16 auf Bundestagsdrucksache 20/1481 nicht mehr das „Ob“ eines vorgezogenen Ausstiegs, sondern nach Vorliegen der nicht näher ausgeführten fachlichen Bewertung nur noch über die Instrumente zu entscheiden beabsichtigt?

h) Wird in der zeitlichen Ausgestaltung des Kohlekompromisses berücksichtigt, dass die ostdeutschen Bundesländer durch den Einbruch der Wirtschaft nach 1990 bereits große CO2-Einsparungen vorweisen, allerdings verbunden mit einem hohen Arbeitsplatzverlust, und wenn ja, wie?

10

Wie stellt die Bundesregierung die transparente Einbindung der Fraktionen im Deutschen Bundestag, der Landesregierungen und der betroffenen Kommunen in ihrem Entscheidungsfindungsprozess sicher (bitte Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 20/1481 beantworten; Hinweis der Fragesteller: Die Frage lautete „Wie“, nicht „Ob“)?

11

Wie gedenkt die Bundesregierung, nachdem sie nach Auffassung der Fragesteller den mit den betroffenen Regionen verabredeten Kohlekompromiss scheinbar kurzerhand aufgekündigt hat, die Einbindung der von dem Strukturwandel betroffenen Bürgerinnen und Bürger weiterhin sicherzustellen (bitte Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 20/1481 beantworten; Hinweis der Fragesteller: Die Frage lautete „Wie“, nicht „Ob“)?

12

Wann, und wie oft haben sich in der laufenden Legislaturperiode Mitglieder der Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft sowie mit politischen Verantwortungsträgern der vom Strukturwandel betroffenen Regionen aus der kommunalen Familie und auf Landesebene getroffen (bitte tabellarisch entlang der Ressorts auflisten)?

13

Wird die Bundesregierung zum besseren Verständnis der zu substituierenden Wirtschaftskraft im Sinne eines gelingenden Strukturwandels eigene Erhebungen zu einer durch den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung wegbrechenden Kaufkraft in der Lausitz und im Mitteldeutschen Revier erarbeiten lassen?

a) Beabsichtigt die Bundesregierung, wissenschaftliche Studien zur Entwicklung der Kaufkraft in den vom Strukturwandel betroffenen Regionen in Auftrag zu geben, und falls ja, welche Forschungseinrichtungen würden hiermit beauftragt werden, und wann lägen die Ergebnisse vor?

b) Falls nein, von welcher Höhe der jährlichen Kaufkraft im Zuge des Braunkohleausstiegs wird die von der Bundesregierung avisierte „fachliche Bewertung auf wissenschaftlicher Grundlage“ ausgehen, um der Dimension der strukturpolitischen Herausforderung durch einen etwaigen vorgezogenen Braunkohleausstieg gerecht werden zu können?

14

Sieht die Bundesregierung – wie die Fragesteller – einen Widerspruch darin, dass sie die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP verankerte Stärkung der Tarifbindung einerseits „zügig in Angriff nehmen“ möchte, jedoch andererseits auch nach über einem halben Jahr im Amt noch keinen Zeitplan für einen entsprechenden Arbeitsprozess vorlegen kann, und wenn ja, wie erklärt sie diesen (siehe Antwort zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 20/1481)?

15

Hat die Bundesregierung die Erarbeitung von Statistiken zu den Auswirkungen des Mindestlohnes in Ostdeutschland in Auftrag gegeben (siehe Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 20/1481)?

16

Ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 28 zutreffend, dass die vorherige Bundesregierung in Ostdeutschland „insgesamt rund 12 460 neue Arbeitsplätze in Bundes- und Forschungseinrichtungen vorgesehen“ habe und „davon“ die aktuelle Bundesregierung derzeit in den Jahren 2022 bis 2026 lediglich rund 2 430 neue Arbeitsplätze in Ostdeutschland schaffen möchte (siehe Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 20/1481)?

a) Wie beurteilt die Bundesregierung ihr Ambitionsniveau hinsichtlich der Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Ansiedlung von Bundes- und Forschungseinrichtungen in Ostdeutschland, und teilt sie die Ansicht der Fragesteller, dass es im Vergleich zur Vorgängerregierung äußerst niedrig ausfällt?

b) Welche Bundeseinrichtungen beabsichtigt die Bundesregierung, in Ostdeutschland anzusiedeln, und wie sehen die Zeitpläne aus?

c) Welche Forschungseinrichtungen beabsichtigt die Bundesregierung, in Ostdeutschland anzusiedeln, und wie sehen die jeweiligen Zeitpläne aus?

d) Warum hat die Bundesregierung die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung geplanten zwei Großforschungszentren in Ostdeutschland nicht in ihrer Auflistung aufgeführt?

17

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Kritik an der inhaltlichen Ausrichtung des „Zukunftszentrums für Europäische Transformation und Deutsche Einheit“, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus (https://www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/debatte/zukunftszentrum-fuer-deutsche-einheit-und-europaeische-transformation-historiker-warnen-europas-geschichte-hat-nicht-erst-1990-begonnen-li.221859?pid=true)?

a) Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung für die Durchführung des Standortwettbewerbes des avisierten „Zukunftszentrums für Europäische Transformation und Deutsche Einheit“ aus?

b) Hat die Bundesregierung mit den Unterzeichnern des Briefes ein Gespräch geführt, und wenn ja, mit wem, und wann, und wenn nein, warum nicht?

c) Plant die Bundesregierung, die Kritik an der Konzeption aufzugreifen, und wenn ja, in welcher Form?

d) Mit welchen zivilgesellschaftlichen Akteuren hat sich die Bundesregierung über die Konzeption bislang ausgetauscht bzw. will sie sich austauschen? Gab es seitens der Bundesregierung dazu bislang mit Vertretern osteuropäischer Staaten einen Austausch, und wenn ja, mit welchen?

e) Befürwortet die Bundesregierung eine breite und öffentliche Debatte zu dem Vorhaben für ein „Zukunftszentrum Europäische Transformation und Deutsche Einheit“?

f) Wurden der Bundesregierung auf Initiative des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung am 19. Mai 2021 Mittel für das Vorhaben „Zukunftszentrum Europäische Transformation und Deutsche Einheit“ bereitgestellt, und wenn ja, in welcher Höhe, und in welchem Etat?

18

Welchem Ressort innerhalb der Bundesregierung obliegt die Federführung bei der Erarbeitung des von der Bundesregierung bis Ende des Jahres 2022 angekündigten Konzeptes zur „Verbesserung der Repräsentation Ostdeutscher in Führungspositionen auf der Ebene des Bundes (siehe Antwort zu den Fragen 40 und 41 auf Bundestagsdrucksache 20/1481)?

19

Plant die Bundesregierung, den Ländern die im Baugesetzbuch verankerte Kompetenz bei der Festlegung von Abstandsregelungen von Windkraftanlagen zu entziehen (https://www.spiegel.de/wirtschaft/windkraft-anlagen-bundesregierung-will-laendern-neue-abstandsregeln-verbieten-a-3fabe47f-48d4-44ca-843b-a5f3a779f32e)?

a) Falls ja, warum strebt die Bundesregierung eine etwaige Kompetenzverschiebung an?

b) Falls ja, steht die Bundesregierung mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden hierzu im Kontakt, und wie sieht der Zeitplan aus?

c) Falls ja, wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in etwaigen Planungsprozessen sicherzustellen?

d) Falls ja, wie wird sich dies nach Einschätzung der Bundesregierung auf bereits abgeschlossene Planungsverfahren auswirken, bei denen Windvorranggebiete bzw. Standorte für Windenergieanlagen mit größeren Abständen zur Wohnbebauung festgelegt worden sind?

20

Hat die Bundesregierung eine Übersicht über den Aufwuchs von erneuerbaren Energien seit 1990 (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und falls ja, wie viele Speicherkapazitäten existieren in den Bundesländern?

21

Wird die Bundesregierung energieintensive Unternehmen in Ostdeutschland aufgrund der steigenden Energiepreise und der wegzubrechen drohenden Energieimporte gezielt unterstützen, und wenn ja, wie, wann, und in welchem Umfang?

22

Beabsichtigt die Bundesregierung den Bau von LNG-Terminals in Mecklenburg-Vorpommern (MV) zu fördern, um im Falle wegbrechender Energieimporte die erwartbaren erheblichen Auswirkungen in Ostdeutschland abfedern zu können? Falls nein, wie wird Ostdeutschland unter den aktuellen Umständen einer nicht vorhandenen Anbindung an das westdeutsche Gasnetz aus Sicht der Bundesregierung im Falle ggf. wegbrechender Energieimporte künftig mit Gas versorgt werden?

23

Beabsichtigt die Bundesregierung den Bau von Gas-Pipelines zwischen West- und Ostdeutschland?

a) Falls ja, welche Gas-Pipelines befinden sich in Planung, und bis wann wird mit einer Fertigstellung gerechnet?

b) Falls ja, welche Schritte der Planungsbeschleunigung sind aus Sicht der Bundesregierung erforderlich?

c) Falls nein, wie gedenkt die Bundesregierung, kurz- und mittelfristig die Versorgungssicherheit in Ostdeutschland mit Energie sowie Arbeitsplatzsicherheit und Preisstabilität sicherzustellen?

24

Wie stellt die Bundesregierung die Energieversorgung der Hauptstadtregion und von Ostdeutschland im Falle ausbleibender Ölimporte sicher?

a) Plant die Bundesregierung gezielte Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger in betroffenen Regionen, die im Falle von Energieversorgungsengpässen erhebliche Mehrbelastungen zu schultern hätten?

b) Gibt es konkrete Vereinbarungen, damit die Raffinerie in Schwedt auf Öllieferungen aus anderen Ländern als aus Russland zugreifen kann, und wenn ja, welche?

c) Welche Transportkapazität besitzen die Lieferungen von Öl über die Häfen Rostock und Danzig, die der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck in Aussicht gestellt hat, und wie hoch ist der Anteil der bisherigen Produktion, der damit aufgefangen werden kann maximal?

d) Kann mit Öllieferungen über die Häfen Danzig und Rostock die Mindestkapazität für die Produktion der Raffinerie verlässlich abgesichert werden?

e) Welche konkreten Planungen gibt es für den in Aussicht gestellten Preisausgleich für die Raffinerie Schwedt durch die Umstellung der Belieferung von russischem Pipeline-Gas zu anderen Lieferquellen (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/raffinerie-schwedt-habeck-101.html)?

f) Wie hoch ist aktuell die Importabhängigkeit Ostdeutschlands von russischem Öl?

g) Welcher Anteil der russischen Ölimporte kann durch vertragliche Absicherungen mit anderen Lieferregionen demnächst ersetzt werden?

h) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Absicherung der Öllieferungen für die Raffinerie in Leuna durch von Russland unabhängige Bezugsquellen?

i) Auf welchem Weg wird das Öl zur Raffinerie in Leuna transportiert, nachdem die russischen Öllieferungen beendet werden?

25

Welche kurzfristig wirksamen Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen in Ostdeutschland infolge der steigenden Lebenshaltungskosten spürbar und gezielt zu entlasten?

26

Wie bewertet die Bundesregierung aus sicherheitspolitischer Sicht die öffentlich zugänglichen Informationen über eine etwaige Einflussnahme des Unternehmens Nord Stream 2 auf Entscheidungen der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich der Einrichtung und Ausgestaltung einer sogenannten Stiftung Klima- und Umweltschutz MV?

a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über etwaige Versuche der Einflussnahme des Unternehmens Nord Stream 2 auf Entscheidungen der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern zur Einrichtung und Ausgestaltung einer sogenannten Stiftung Klima- und Umweltschutz MV vor?

b) Haben Gespräche zwischen Vertretern der Bundesregierung und der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine im Kontext der Arbeit der sogenannten Stiftung Klima- und Umweltschutz MV stattgefunden, und wenn ja, welche (bitte tabellarisch Datum, Gesprächsteilnehmer, Gesprächsort auflisten)?

c) Haben Gespräche zwischen Vertretern der Bundesregierung und Vertretern des Unternehmens Nord Stream 2 seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine im Kontext der Arbeit der sogenannten Stiftung Klima- und Umweltschutz MV stattgefunden, und wenn ja, welche (bitte tabellarisch Datum, Gesprächsteilnehmer, Gesprächsort auflisten)?

d) Welche Position hat die Bundesregierung in etwaigen Gesprächen gegenüber der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern vertreten? Welche Gesprächsergebnisse konnten erzielt werden?

e) Welche Position hat die Bundesregierung in etwaigen Gesprächen gegenüber Vertretern des Unternehmens Nord Stream 2 vertreten? Welche Gesprächsergebnisse konnten erzielt werden?

27

Gibt es Bestrebungen bzw. Aktivitäten von Staatsminister Carsten Schneider, in dem Konflikt zu vermitteln?

28

Wie viele der im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP als Zielstellung aufgeführten 400 000 Wohnungen pro Jahr, davon 100 000 öffentlich geförderte Wohnungen, beabsichtigt die Bundesregierung, in den Jahren 2022 bis einschließlich 2025 in den ostdeutschen Ländern zu bauen (bitte tabellarisch entlang der ostdeutschen Länder für die Jahre 2022 bis einschließlich 2025 auflisten)?

a) Wie viele öffentlich geförderte Wohnungen beabsichtigt die Bundesregierung, im Jahr 2022 zu bauen?

b) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die regionalen Immobilienmärkte in Ostdeutschland?

29

Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung für den von Staatsminister Carsten Schneider angekündigten Härtefallfonds für ostdeutsche Rentner aus (siehe auch https://www.superillu.de/magazin/politik/deutschland/spd/neuer-ostbeauftragter-carsten-schneider-ostrentner-werden-gerecht-behandelt-1796)?

a) Wann stellt die Bundesregierung Eckwerte u. a. zum Personenkreis, zu Auszahlungskriterien und Auszahlungsbeträgen eines etwaigen Härtefallfonds vor?

b) Welche Haushaltsmittel stehen für einen etwaigen Härtefallfonds im Bundeseshaushalt zur Verfügung?

30

Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Wasserrechte in Ostdeutschland?

Berlin, den 20. Mai 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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