Erhebliche Verteuerung der Lebensmittelpreise
der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Russland und die Ukraine gehören zu den fünf größten Exporteuren vieler Nahrungsmittel, darunter Mais, Gerste, Sonnenblumenöl. Seit dem Kriegsausbruch sind die Produktion und der Export von ukrainischen Lebensmitteln faktisch zum Erliegen gekommen. Die Ausfuhr von russischen Lebensmitteln ist zumindest teilweise behindert. Je länger der Krieg andauert, desto größer ist die Gefahr, dass die Kosten weiter ansteigen und sich verdoppeln oder gar verdreifachen werden, so UNICEF (https://www.unicef.ch/de/aktuell/blog/2022-04-17/folgen-ukraine-krieg-welthunger).
Das Statistische Bundesamt hat im Mai 2022 festgestellt, dass die Einfuhrpreise für Getreide im März 2022 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 53,6 Prozent gestiegen sind (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/05/PD22_N027_61.html#:~:text=N%20027%20vom%2013.,Mai%202022&text=WIESBADEN%20%E2%80%93%20Der%20Krieg%20in%20der,Vorjahresmonat%20um%2053%2C6%20%25). Die Preissteigerungen erfassen alle Getreidearten: Weizen verteuerte sich im März 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat um 65,3 Prozent, Gerste, Roggen, Hafer ebenfalls um 65,3 Prozent und Mais um 37,4 Prozent (ebd.).
Der Armutsforscher Prof. Dr. Christoph Butterwegge geht davon aus, dass die ganz Armen infolge dieser Teuerungen zu verelenden drohen. Er stellt fest, dass seit dem Ukraine-Krieg die Ernährungs- und die Energiearmut zunimmt (https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/interview-armutsforscher-butterwegge-steigende-preise-armut-kinder-in-bw-100.html).
Landesweit klagen die Tafeln darüber, dass sie sehr viel weniger Lebensmittelspenden erreichen. Gleichzeitig nehmen aber immer mehr Menschen die Tafeln in Anspruch. Allein in Berlin seien es an einigen Ausgabenstellen derzeit rund 30 Prozent mehr Kunden (https://www.waz.de/politik/deutschland-lebensmittel-teurer-hartz-4-die-tafel-ukraine-id235006705.html). Betroffen sind insbesondere einkommensschwache Familien, die eine ausgewogene Ernährung für ihre Kinder nicht mehr gewährleisten können (ebd.).
In diesem Zusammenhang bewertet Prof. Dr. Christoph Butterwegge nach Auffassung der Fragesteller höchst kritisch die Entwicklung, dass die Tafeln zunehmend den Sozialstaat in Teilen ersetzen müssen, weil der Regelbedarf zu wenig Geld für Lebensmittel vorsehe (https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/interview-armutsforscher-butterwegge-steigende-preise-armut-kinder-in-bw-100.html).
Das Entlastungspaket der Bundesregierung enthält fast nur Einmalzahlungen. Ab dem 1. Juli 2022 soll es einen Sofortzuschlag für Kinder von 20 Euro pro Monat auf den Regelbedarf geben. Es wurde bekanntlich festgestellt, dass man sich von dem im Regelbedarf für Lebensmittel vorgesehenen Geld nicht gesund ernähren kann. Dies geht aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft aus dem Juni 2020 hervor (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ministerium/Beiraete/agrarpolitik/wbae-gutachten-nachhaltige-ernaehrung.pdf?__blob=publicationFile&v=3 , S. 114 f.). Prof. Dr. Christoph Butterwegge schlägt daher die Einführung eines monatlich zu zahlenden Ernährungsaufschlages von 100 Euro pro Person vor (vgl. Artikel auf swr.de).
Weitgehend unbemerkt blieb nach Auffassung der Fragesteller eine Änderung der sogenannten EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie. In der Richtlinie haben die EU-Staaten gemeinsame Vorgaben für die Mehrwertsteuer festgelegt. Der reguläre Steuersatz muss demnach mindestens bei 15 Prozent liegen, der ermäßigte bei mindestens 5 Prozent. Gänzliche Steuerbefreiungen sind nur in bestimmten Bereichen möglich, seit der Änderung nun auch bei Lebensmitteln (https://www.t-online.de/finanzen/news/unternehmen-verbraucher/id_92048202/verbaende-fordern-abschaffung-der-mehrwertsteuer-auf-lebensmittel.html ).
Durch die hohe Inflationsrate kämen immer mehr Menschen an ihre finanziellen Grenzen, sagte die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Geringverdiener, Rentner und Grundsicherungsempfänger wüssten nicht mehr, wie sie Lebensmittel oder ihre Stromrechnung bezahlen sollten. „Der VdK fordert deshalb, die Mehrwertsteuer für Grundnahrungsmittel drastisch zu senken, und zwar auf null Prozent. Die Bundesregierung muss diese Möglichkeit, die es nun für alle EU-Mitgliedstaaten gibt, voll ausschöpfen“ (https://www.zeit.de/news/2022-04/21/oezdemir-unterstuetzt-mehrwertsteuerbefreiung-fuer-obst-und-gemuese?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F).
In Deutschland liegt der Regelsatz derzeit bei 19 Prozent. Der reduzierte Satz von 7 Prozent subventioniert Produkte, die dem Gemeinwohl dienen, darunter auch Grundnahrungsmittel wie Milch, Fleisch oder Backwaren.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband sprach sich für eine völlige Abschaffung der Mehrwertsteuer speziell bei Obst, Gemüse und Hülsenfrüchten aus (https://www.zeit.de/news/2022-04/21/oezdemir-unterstuetzt-mehrwertsteuerbefreiung-fuer-obst-und-gemuese?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F ).
Laut Statistischem Bundesamt sank die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe in den vergangenen Jahren kontinuierlich (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/206250/umfrage/landwirtschaftliche-nutzflaeche-in-deutschland/). Seit Jahrzehnten wird die Stilllegung von landwirtschaftlichen Nutzflächen staatlich und von Seiten der EU gefördert (sog. Brachflächen). Der Flächenumfang lag 2021 bei 1,06 Millionen Hektar Zwischenfrüchteflächen und 0,17 Millionen Hektar Brache (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/28-ukraine-krieg-massnahmen-landwirtschaft.html). Ziel dieser Maßnahmen ist die Förderung von Biodiversität. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat seit März 2022, um die Folgen des Ukrainekrieges für die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland abzufedern, den Aufwuchs auf bestimmten ökologischen Vorrangflächen als Tierfutter freigegeben (https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/ukraine-oekologische-vorrangflaechen.html). Erfasst sind ökologische Vorrangflächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecken sowie Brachflächen, die als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen wurden. Die Europäische Kommission hat dagegen beschlossen, den Mitgliedstaaten für 2022 die Möglichkeit zu geben, die Produktion auf ökologischen Vorrangflächen der Kategorie Brache uneingeschränkt sowie die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zuzulassen (ebd.). Dies wurde vom Bundesministerium als zu weitgehend abgelehnt (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Lebensmittel stuft die Bundesregierung als Grundlebensmittel ein?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung für bzw. gegen eine Senkung bzw. einen Wegfall der Mehrwertsteuern auf Lebensmittel?
Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um einer Verteuerung der Lebensmittel entgegenzuwirken, und wenn ja, welche?
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung ggf. zu ergreifen, um auch Familien, vor allem Kinder, aus einkommensschwachen Verhältnissen eine gesunde Ernährung zu ermöglichen?
Ist der Bundesregierung der Vorschlag von Prof. Dr. Christoph Butterwegge, einen monatlich zu zahlenden Ernährungsaufschlag in Höhe von 100 Euro pro Person einzuführen, bekannt?
Wenn ja, hat sich die Bundesregierung hierzu eine Auffassung bzw. Positionierung gebildet, und wie sieht diese ggf. aus?
Ist der Bundesregierung der Vorwurf bekannt, wonach die Tafeln in Teilen zunehmend den Sozialstaat ersetzen müssen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wenn ja, welche Auffassung hat die Bundesregierung hierzu gebildet, und wie sieht diese ggf. aus?
Wie hoch ist der Anteil der brachliegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen in Deutschland im Jahr 2022 (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie wird sich nach Auffassung der Bundesregierung die Agrarreform 2023 auf den Anteil der Brachflächen auswirken?
Wie lang ist die durchschnittliche Förderungsdauer von Brachflächen?
Müssen Landwirte mit Rückforderungen der für die Schaffung von ökologischen Vorrangflächen der Kategorie Brache erhaltenen Förderungsmittel rechnen, wenn sie Brachflächen für den Futtermittelanbau nutzen, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Warum ist die Freigabe der Produktion auf ökologische Vorrangflächen der Kategorie Brache nur auf die Gewinnung von Tierfutter beschränkt und nicht auf die Gewinnung von (Grund-)Lebensmitteln wie z. B. Weizen, erstreckt worden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein Verzicht auf die uneingeschränkte Freigabe der Produktion auf ökologische Vorrangflächen der Kategorie Brache angesichts möglicher drohender Versorgungsengpässe bei Lebensmitteln (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/oezdemir-lebensmittel-103.html) sachgerecht ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?