Bericht über eine Kontaktaufnahme des Bundesverfassungsgerichts mit der Bundesregierung in einem laufenden Verfahren gegen die damalige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
der Abgeordneten Thomas Seitz, Stephan Brandner, Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Mit Urteil vom 15. Juni 2022 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die damalige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Rahmen einer Rede auf einer Auslandsreise in Südafrika am 6. Februar 2020 mit den folgenden Äußerungen zur demokratischen Wahl des thüringischen Ministerpräsidenten das verfassungsmäßige Recht der AfD auf Chancengleichheit verletzt hat (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2022/06/es20220615_2bve000420.pdf?__blob=publicationFile&v=1): „Die Wahl dieses Ministerpräsidenten war ein einzigartiger Vorgang, der mit einer Grundüberzeugung gebrochen hat, für die CDU und auch für mich, nämlich, äh, dass keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen. Da dies absehbar war in der Konstellation, wie im dritten Wahlgang gewählt wurde, muss man sagen, dass dieser Vorgang unverzeihlich ist und, äh, deshalb auch das Ergebnis wieder rückgängig gemacht werden muss. Zumindest gilt für die CDU, dass die CDU sich nicht an einer Regierung unter dem gewählten Ministerpräsidenten beteiligen darf. Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.“
Die AfD hat sich noch während der Amtszeit von Dr. Angela Merkel im Juli 2020 zunächst mit einem entsprechenden Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Der Eilantrag hat sich erledigt, nachdem die Bundesregierung die Aussagen der Bundeskanzlerin im September 2020 von ihrer Website entfernt hatte (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-und-thueringen-regierung-loescht-vorlaeufig-einlassungen-von-merkel-zu-thueringen-von-internetseite-a-d395ff1e-43d0-45b2-8945-e50d9b6bf0a9). Nach einem Medienbericht soll der Grund für die damalige Löschung „ein dezenter Hinweis aus den Reihen des Gerichts gewesen sein“ (https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/verfassungsgericht-bewahrten-richter-merkel-vor-frueherem-urteil-80414340.bild.html). Das Urteil in der Hauptsache erging erst nach Beendigung der Amtszeit von Dr. Angela Merkel. Das Bundesverfassungsgericht hat sich zu dem Vorwurf bislang nicht geäußert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Ist der Bundesregierung bekannt, dass es im Zusammenhang mit dem obigen Gerichtsverfahren (Eilverfahren) den geschilderten „Hinweis aus den Reihen des Gerichts“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) an die Bundesregierung bzw. an Mitglieder der Bundesregierung gab, sei dies direkt oder indirekt über dritte Personen?
Wenn die Frage 1 mit Ja beantwortet wird,
a) welchen Inhalt hat der Hinweis,
b) welche Person hat den Hinweis erteilt, und welche Person aus den Reihen des Gerichts hat den Hinweis veranlasst,
c) auf welche Weise, wann und bei welcher Gelegenheit wurde der Hinweis erteilt,
d) welche Person in der Bundesregierung hat ihn entgegengenommen,
e) gibt es darüber Aufzeichnungen in den Akten, und wenn ja, welche?
Für den Fall, dass die Frage 1 mit Nein beantwortet wird,
a) sind der Bundesregierung aus anderen Gerichtsverfahren beim Bundesverfassungsgericht Fälle bekannt, in denen das Gericht einen Hinweis an die Adresse der Bundesregierung erteilt hat, ohne dass die andere Prozesspartei davon Kenntnis erhalten hat, und wenn ja, um welche Verfahren handelt es sich, und was war jeweils Gegenstand des Hinweises,
b) gibt es innerhalb der Bundesregierung einen oder mehrere zuständige Mitarbeiter für die Kommunikation (mündlich und schriftlich) mit dem Bundesverfassungsgericht, um wen handelt es sich ggf. dabei, ist bzw. sind diese Mitarbeiter auch zuständig für die Entgegennahme von Hinweisen des Gerichts im Rahmen gerichtlicher Verfahren, von denen die andere Prozesspartei keine Kenntnis erhält, und wurden diese Mitarbeiter für die Erstellung der Antwort zu dieser Frage befragt, und mit welchem Ergebnis,
c) werden bei der Bundesregierung Verlautbarungen des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen gerichtlicher Verfahren, von denen die andere Prozesspartei keine Kenntnis erhält, routinemäßig zur Akte erfasst und archiviert,
d) gibt es innerhalb der Bundesregierung eine Dienstanweisung an Mitarbeiter über den Umgang mit Hinweisen aus den Reihen des Bundesverfassungsgerichts, welchen Inhalt hat die Dienstanweisung ggf., und seit wann gibt es ggf. diese Dienstanweisung?