Subventionierung von TV-Serien auf kostenpflichtigen Videoplattformen durch den German Motion Picture Fund
der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Joana Cotar und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In der Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/2194) auf die Kleine Anfrage der AfD zur „Subvention von Fernsehserien auf internationalen Videoplattformen durch den German Motion Picture Fund“ (Bundestagsdrucksache 20/1952) wurde als Erwiderung zu Frage 8 lediglich auf die öffentlich zugängliche Förderstatistik unter www.gmpf-ffa.de verwiesen. Diese den Fragestellern bereits bekannten Jahresübersichten schlüsseln ihren Datensatz an TV-Serien jedoch nicht wie erbeten nach dem Förderanteil kostenpflichtiger Videoabrufplattformen auf. Da die Bundesregierung eine diesbezügliche Frage in der Vergangenheit bereits beantwortet hat (vgl. Bundestagsdrucksache 19/14492, S. 1), sollte einer nicht minder gründlichen Beantwortung der Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/2194 kein zwingender Sachgrund entgegenstehen.
Ferner erscheint den Fragestellern die Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 20/2194, nach der es sich um ein Nicht-Gremium handelt, das über die Annahme der Förderanträge entscheidet, als wenig erhellend.
Die Fragesteller bitten deshalb um eine vollwertige Beantwortung dieser beiden Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Welche Serien, die für die Erstausstrahlung auf kostenpflichtigen Videoabrufplattformen produziert wurden, wurden seit 2015 durch den German Motion Picture Fund gefördert (bitte nach Serientitel, Antragsteller, Plattform bzw. Sender, Förderjahr und Fördervolumen, einschließlich noch nicht ausgeschütteter Bewilligungen aufschlüsseln)?
a) Wie hoch ist der Förderanteil dieser Produktionen am Gesamtvolumen für Serien in absoluten Zahlen und prozentual bemessen (bitte nach Förderjahr aufschlüsseln)?
b) Welche beantragenden Hersteller (§ 3.4 der Richtlinie der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien für German Motion Picture Fund) hatten ihren Geschäftssitz in Deutschland, welche lediglich eine Niederlassung (bitte nach Herstellernamen, Serientitel, Plattform bzw. Sender, Förderjahr und Fördervolumen, einschließlich noch nicht ausgeschütteter Bewilligungen aufschlüsseln)?
Wer entscheidet wie, wann, wo und in welchen Zeitabständen über die Annahme der Förderanträge (bitte auch darlegen, wie viele Entscheider es gibt und welcher hauptberuflichen Tätigkeit sie nachgehen [bitte nach Arbeitgeber im Hauptberuf aufschlüsseln])?
a) Was genau bedeutet in diesem Zusammenhang „nach pflichtgemäßem Ermessen“ (§ 6.2.4 Satz 4 der Richtlinie)?
b) Wie erfolgt konkret die „Abstimmung mit der BKM [Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien]“ (§ 6.2.4 Satz 4 der Richtlinie)?