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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Verbote von Chemikalien in der EU

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Datum

30.08.2022

Aktualisiert

12.09.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/304008.08.2022

Verbote von Chemikalien in der EU

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Im Rahmen der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit plant die EU-Kommission ein umfassendes Maßnahmenpaket, das erhebliche Auswirkungen auf den Industriestandort Deutschland haben wird. Darin enthalten sind auch Beschränkungen bzw. Verbote ganzer Stoffgruppen wie beispielsweise die der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS). Durch den angestoßenen REACH-Beschränkungsprozess (REACH = Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) sollen die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von PFAS innerhalb der EU verboten werden (https://ec.europa.eu/environment/pdf/chemicals/2020/10/SWD_PFAS.pdf).

Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen sind eine große Familie von tausenden synthetischen Chemikalien. Der genaue Umfang der vom Beschränkungsverfahren erfassten Stoffe ist noch unklar, es geht jedoch um mindestens 4 700 chemische Verbindungen. Die Verwendung von PFAS ist aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften weit verbreitet, insbesondere um hohe Produktanforderungen (z. B. Langlebigkeit, Hygiene) gleichzeitig zu erfüllen. So werden PFAS beispielsweise in Brennstoffzellen, Halbleitern und spezieller Schutzkleidung eingesetzt. Nicht zuletzt deshalb gestaltet sich eine Substituierung der Stoffe schwierig (https://www.bmuv.de/faqs/per-und-polyfluorierte-chemikalien-pfas).

In diesem Kontext interessiert die Fragesteller, wie sich die Bundesregierung die Beschränkung einer ganzen Stoffgruppen vorstellt, ohne das im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP verankerte Ziel, den Produktionsstandort Deutschland zu stärken, sowie die Ziele aus dem europäischen Green Deal zu gefährden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Zu welchem Zeitpunkt wird die Bundesregierung in den REACH-Beschränkungsprozess zu den PFAS involviert?

2

Inwieweit ist die Bundesregierung in die Ausarbeitung des REACH-Beschränkungsdossiers zu den PFAS, das im Januar 2023 eingereicht werden soll (https://echa.europa.eu/de/hot-topics/perfluoroalkyl-chemicals-pfas)?

3

Welche Rolle wird der Deutsche Bundestag im Beschränkungsprozess spielen, und wann wird dieser eingebunden werden?

4

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, warum die Einreichung des Beschränkungsdossiers von Juli 2022 auf Januar 2023 verschoben wurde (https://www.chemistryworld.com/news/efforts-underway-in-europe-to-ban-pfas-compounds/4014038.article)?

5

Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen dem im Koalitionsvertrag formulierten Ansatz, Stoffe und Stoffgruppen auf ihre Risiken hin zu bewerten und dem gefahrenbasierten Regulierungsansatz in der EU-Chemikalienstrategie, die komplette Stoffgruppe der PFAS zu regulieren, und wenn ja, was wird die Bundesregierung unternehmen, um diesen Widerspruch zu heilen?

Wie definiert die Bundesregierung „risikobasiert“ im Kontext des REACH-Beschränkungsprozesses?

Warum werden die Regulierungen nicht nach dem etablierten risikobasierten Prinzip erarbeitet?

6

Wie rechtfertigt die Bundesregierung einen so breiten Beschränkungsansatz wie bei den PFAS?

7

Hat die Bundesregierung Alternativen zum Verbot einer kompletten Stoffgruppe geprüft, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gekommen?

8

Wie steht die Bundesregierung zu dem Konzept der „wesentlichen Verwendungen“ (essential uses) im Zuge der REACH-Novellierung?

Welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung zur Definition des Konzepts und zur Festlegung der Kriterien, und dazu, wann es greift?

Welche Anwendungen sieht die Bundesregierung als relevant (essenziell?) für die weitere Verwendung von PFAS-Verbindungen, die von einer Beschränkung ausgenommen werden könnten?

Mit welchem Kosten- und Arbeitsaufwand werden Ausnahmeregelungen unter dem Konzept der „wesentlichen Verwendung“ verbunden sein, und wie lange dauert ein solches Verfahren?

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass dieser Aufwand insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen machbar ist?

9

Wo sieht die Bundesregierung die Gefahren von PFAS?

Über wie viele einzelne Stoffe aus der Gruppe der PFAS gibt es Informationen, dass deren Verwendung gefährlich ist?

Gibt es Unterschiede innerhalb der Stoffgruppe, in welchem Verwendungsschritt (Herstellung, Verwendung, Entsorgung) eine mögliche Gefährdung von Mensch und Umwelt besteht, und wenn ja, wo liegen diese?

Gibt es einen Überblick, welche PFAS-Emissionen bei welchen Prozessen (Herstellung, Verwendung, Entsorgung etc.) freigesetzt werden, und um welche PFAS es sich im jeweiligen Fall handelt?

Für wie viele Stoffe gibt es einen solchen Überblick, und bei welcher Institution liegt dieser vor?

10

Welche Informationen liegen der Bundesregierung dazu vor, wie sich die Beschränkung der Stoffgruppe auf den Wirtschaftsstandort Deutschland auswirken wird?

11

Hat die Bundesregierung bewertet, welche Auswirkungen die geplante Beschränkung auf Arbeitsplätze in Deutschland haben wird, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

12

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, die Einfuhr von Produkten aus dem EU-Ausland, die PFAS enthalten, konsequent zu verbieten?

Wie soll kontrolliert werden, ob und welche PFAS ausländische Produkte enthalten?

Gibt es die Bereitschaft von Ländern außerhalb der EU, sich einem Verbot von PFAS anzuschließen, und wenn ja, um welche Länder handelt es sich?

Wie wird sichergestellt, dass keine Produkte, die PFAS enthalten, in die EU gelangen?

13

Welche fünf Länder sind die größten Produktionsstandorte für PFAS, und an welcher Stelle steht Deutschland?

14

Welche Informationen hat die Bundesregierung darüber, wie lange PFAS innerhalb der EU noch produziert werden können, und wie lange darf diese Stoffgruppe noch in Produkten verwendet werden?

15

Sind nach Auffassung der Bundesregierung Stoffe mit einer ähnlichen Eigenschaftenkombination (z. B. Langlebigkeit, Hygiene) als Alternativen zu den PFAS verfügbar, und wenn ja, welche?

16

Plant die Bundesregierung wirtschaftliche Anreize und Förderprogramme zur Substitution von PFAS, und wenn ja, welche?

17

Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der Beschränkung von PFAS auf die Verfügbarkeit, Lebensdauer und Funktionalität von Produkten ein?

18

Werden nach Einschätzung der Bundesregierung langfristig PFAS-Verbindungen für Zukunftstechnologien wie Wärmepumpen, Windkraftanlagen, Solarzellen, Brennstoffzellen, Lithium-Batterien, Halbleiter zur Verfügung stehen?

Werden diese Produkte nach Auffassung der Bundesregierung dann noch in Europa produziert werden können?

Hat die Bundesregierung mögliche Auswirkungen der PFAS-Regulierung auf Klimaschutzmaßnahmen und den Ausstoß von Treibhausgasemissionen in Deutschland geprüft, und zu welchen Ergebnissen ist sie gekommen?

Berlin, den 4. August 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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