Stand der Breitbandförderung des Bundes
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Der Bund fördert seit der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages bundesweit den Breitbandausbau. Dies betraf zunächst die sogenannten Weißen Flecken mit weniger als 30 Mbit/s Bandbreite. Ab der 19. Wahlperiode kann außerdem die Förderung des Glasfaserausbaus in sogenannten Grauen Flecken, also in Gebieten mit einer Internetversorgung mit weniger als 100 Mbit/s, beantragt werden (Gigabitstrategie der Bundesregierung, S. 30, https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/gigabitstrategie.pdf?__blob=publicationFile).
Unabhängig von dieser sogenannten Aufgreifschwelle sind darüber hinaus besonders wichtige Anschlüsse (Schulen, Krankenhäuser, kleine und mittlere Unternehmen, Gewerbegebiete, lokale Behörden und Verkehrsknotenpunkte, wie z. B. Häfen oder Bahnhöfe) auch oberhalb dieser Grenze förderfähig.
Zum 1. Januar 2023 entfällt die Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s für die aktuelle Bundesförderung. Für einen weiterhin zielgerichteten Glasfaserausbau ist nach Ansicht der Fragesteller daher eine transparente Darstellung des bereits erreichten Ausbaus von entscheidender Bedeutung. Außerdem ist von hoher Relevanz, welcher Projektumfang beantragt oder noch im Verfahren ist und wie viele Anschlüsse dadurch zu erwarten sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen35
Wie viele Breitbandausbauprojekte befanden bzw. befinden sich insgesamt in der Bundesförderung (bitte die Gesamtzahl jahresweise für die Jahre 2016 bis 2021 sowie für das erste Halbjahr 2022 und zusätzlich bundeslandspezifisch ausweisen)?
Wie viele Projekte gehen von der Gesamtzahl der Breitbandausbauprojekte auf das Sonderprogramm für Gewerbe zurück (bitte die Gesamtzahl jahresweise für die Jahre 2016 bis 2021 sowie für das erste Halbjahr 2022 und zusätzlich bundeslandspezifisch ausweisen)?
Wie viele Projekte sind von der Gesamtzahl der Breitbandausbauprojekte auf das Sonderprogramm für Schulen und Krankenhäuser zurückzuführen (bitte die Gesamtzahl jahresweise für die Jahre 2016 bis 2021 sowie für das erste Halbjahr 2022 und zusätzlich bundeslandspezifisch ausweisen)?
Wie hoch ist die insgesamt geplante Anzahl der Anschlüsse (Haushalte, Unternehmen, Gewerbegebiete, Schulen, Krankenhäuser) nach der Projektrealisierung (bitte die Gesamtzahl jahresweise für die Jahre 2016 bis 2021 sowie für das erste Halbjahr 2022 und zusätzlich bundeslandspezifisch ausweisen)?
In wie vielen Kommunen in Deutschland wurden aufgrund der Bundesförderung flächendeckend Glasfasernetze verlegt, sodass sich dort auch Haushalte, Unternehmen, Schulen und Krankenhäuser, die bislang noch nicht angeschlossen sind, jederzeit an bestehende Netze anschließen lassen können?
Wie viele der insgesamt geplanten geförderten Anschlüsse sind in Bau?
Wie viele der insgesamt geplanten Anschlüsse sind fertiggestellt?
Wie hoch ist die Anzahl der bereits angeschlossenen Schulen (bitte die Gesamtzahl für die Jahre 2016 bis 2021 sowie für das erste Halbjahr 2022 insgesamt und bundeslandspezifisch sowie den prozentualen Anteil an allen förderfähigen Schulen ausweisen)?
Wie hoch ist die Anzahl der noch in der Förderung befindlichen Schulanschlüsse (bitte insgesamt und nach Bundesländern ausweisen)?
Wie hoch ist das finanzielle Fördervolumen für den Breitbandausbau von 2016 bis 2021 sowie für das erste Halbjahr 2022 insgesamt (bitte jahresweise ausweisen)?
Wie hoch ist das seit der Einrichtung im Sondervermögen Digitale Infrastruktur für die Breitbandförderung im Festnetz zur Verfügung stehende Fördervolumen (bitte jeweils nach Jahren inklusive Verpflichtungsermächtigungen ausweisen)?
Wie hoch ist das im Einzelplan 12 sowie im Entwurf für das Haushaltsgesetz 2023 für die Breitbandförderung im Festnetz zur Verfügung stehende Fördervolumen (bitte seit Beginn der Förderung jeweils nach Jahren inklusive Verpflichtungsermächtigungen ausweisen)?
Wie hoch sind die für die Breitbandförderung insgesamt gebundenen Haushaltsmittel (bitte jeweils für die Jahre 2016 bis 2021 sowie für das erste Halbjahr 2022 insgesamt und nach Bundesländern ausweisen)?
Wie hoch ist die Mittelauszahlung im Bundesförderprogramm Breitbandausbau bezogen auf Administration, Beratung und Infrastruktur bzw. die Gesamtauszahlung (bitte jeweils für die Jahre 2016 bis 2021 sowie für das erste Halbjahr 2022 insgesamt und nach Bundesländern ausweisen)?
Wie hoch war insgesamt die Anzahl der im Verfahren befindlichen Anträge für Breitbandausbauprojekte (ohne Sonderaufrufe) zum 30. Juni 2021, und wie viele Anschlüsse waren dadurch umfasst?
Wie viele Anträge auf Breitbandausbauprojekte (ohne Sonderaufrufe) waren zum 30. Juni 2022 in Bearbeitung?
Bei wie vielen Projekten (ohne Sonderaufrufe) lag zum 30. Juni 2022 ein vorläufiger Zuwendungsbescheid vor?
Wie viele Anschlüsse waren von den Projekten (ohne Sonderaufrufe) mit vorläufigem Zuwendungsbescheid zum 30. Juni 2022 umfasst?
Bei wie vielen Projekten (ohne Sonderaufrufe) lief zum 30. Juni 2022 noch die Ausschreibung?
Wie viele Anschlüsse waren von den Projekten (ohne Sonderaufrufe) umfasst, bei denen zum 30. Juni 2022 die Ausschreibung noch lief?
Bei wie vielen Projekten (ohne Sonderaufrufe) war zum 30. Juni 2022 die Ausschreibung bereits erfolgt?
Wie viele Anschlüsse waren von den Projekten (ohne Sonderaufrufe) umfasst, bei denen zum 30. Juni 2022 die Ausschreibung bereits erfolgt war?
Bei wie vielen Projekten (ohne Sonderaufrufe) war zum 30. Juni 2022 ein endgültiger Zuwendungsbescheid erteilt?
Wie viele Anschlüsse waren von den Projekten (ohne Sonderaufrufe) umfasst, bei denen zum 30. Juni 2022 ein endgültiger Zuwendungsbescheid erteilt war?
Wie viele Projekte (ohne Sonderaufrufe) waren zum 30. Juni 2022 im Bau?
Wie viele Anschlüsse waren von den Projekten (ohne Sonderaufrufe) umfasst, die zum 30. Juni 2022 im Bau waren?
Bei wie vielen Projekten (ohne Sonderaufrufe) war zum 30. Juni 2022 eine Teil- oder vollständige Inbetriebnahme erfolgt?
Wie viele Anschlüsse waren von den Projekten (ohne Sonderaufrufe) umfasst, bei denen zum 30. Juni 2022 eine Teil- oder vollständige Inbetriebnahme erfolgt ist?
Bei wie vielen der bis zum 30. Juni 2022 im Rahmen der Bundesförderung ausgebauten Projekte (ohne Sonderaufrufe) waren die ausbauenden Telekommunikationsnetzbetreiber, denen ein Zuschlag erteilt wurde, kleine und mittelständische Unternehmen?
Wie viele der bis zum 30. Juni 2022 beantragten Projekte beruhen bereits auf der am 26. April 2021 bekannt gemachten Förderrichtlinie (bitte insgesamt und nach Bundesländern ausweisen)?
Wie viele Anschlüsse umfassen die zum 30. Juni 2022 beantragten Projekte, die bereits auf der seit dem 26. April 2021 bekannt gemachten Förderrichtlinie beruhen (bitte insgesamt und nach Bundesländern ausweisen)?
Ist bei Wegfall der Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s zum 1. Januar 2023 in den ab dem 26. April 2021 beantragten Projekten nachträglich eine vollständige Erschließung mit Glasfaser auch in den Bereichen geplant, die zuvor durch die Aufgreifschwelle nicht einbezogen werden konnten?
Hat die Bundesregierung in Form von Studien oder Umfragen ermitteln lassen, ob die Baukapazitäten beim Breitbandausbau ausreichen, oder plant sie dieses?
Wie viele Meter Glasfaser lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich pro Werktag bei vollkommener Ausschöpfung der derzeitigen Baukapazitäten verlegen (bitte nach eingesetzter Technologie aufschlüsseln)?
Wie haben sich die Tiefbaukosten seit Beginn der Breitbandförderung bis zum 30. Juni 2022 entwickelt (bitte durchschnittliche Kosten pro Meter verlegter Glasfaser darstellen)?