Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030 durch die Bundesregierung
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Intakte und moderne Verkehrswege sind nach Auffassung der Fragesteller entscheidend für den Erhalt und den Ausbau der wirtschaftlichen Dynamik, die Stärkung der Standortattraktivität sowie der sozialen Teilhabe in Stadt und Land. Um flächendeckend und übergreifend Projekte durchzuführen, wurde 2016 der Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) eingeführt. Der Bundesverkehrswegeplan ist eine Gesamtstrategie für die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur des Bundes und die Grundlage für eine weitere Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland.
Im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP mit dem Titel „Mehr Fortschritt wagen“ ist festgehalten, dass die Bundesregierung den Bundesverkehrswegeplan 2030 auf den Prüfstand stellen wird (vgl. Koalitionsvertrag, S. 38: „Wir streben einen neuen Infrastrukturkonsens bei den Bundesverkehrswegen an. Dazu werden wir parallel zur laufenden Bedarfsplanüberprüfung einen Dialogprozess mit Verkehrs-, Umwelt-, Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden starten mit dem Ziel einer Verständigung über die Prioritäten bei der Umsetzung des geltenden Bundesverkehrswegeplan. Bis zur Bedarfsplanüberprüfung gibt es eine gemeinsame Abstimmung über die laufenden Projekte.“).
Die Fragesteller interessiert vor diesem Hintergrund, wie die Bundesregierung die zeitnahe und konsequente Umsetzung der Verkehrsinfrastrukturprojekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 sicherstellen wird und welche Haltung die Bundesregierung diesbezüglich einnimmt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Hält die Bundesregierung an allen Verkehrsprojekten fest, die im Bundesverkehrswegeplan 2030 vorgesehen sind?
Welche Verkehrsprojekte werden noch im laufenden Jahr abgeschlossen (bitte differenziert nach Ländern auflisten)?
Anhand welcher Parameter wird die in dem jeweiligen § 4 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG), des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) und des Bundeswasserstraßenausbaugesetzes (WaStrAbG) vorgeschriebene Bedarfsplanüberprüfung des Bundesverkehrswegeplans 2030 vorgenommen?
a) Haben sich die Parameter seit Beginn der Bedarfsplanüberprüfung verändert, und falls ja, wie?
b) Erfolgt eine erweiterte Bedarfsplanüberprüfung insbesondere unter den Aspekten Verkehrsfluss, Verkehrssicherheit sowie Lebensqualität?
Welches weitere Vorgehen zum Investitionsrahmenplan für die Bundesstraßen plant die Bundesregierung nach Abschluss der Bedarfsplanüberprüfung?
Wann ist mit Ergebnissen des Dialogprozesses für den „neuen Infrastrukturkonsens“ im Hinblick auf die Bedarfsplanüberprüfung des Bundesverkehrswegeplans 2030 zu rechnen (vgl. Koalitionsvertrag, S. 38)?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass im Dialogprozess für den „neuen Infrastrukturkonsens“ (vgl. Koalitionsvertrag, S. 38) alle betroffenen Gruppierungen – regional und überregional – eingebunden werden?
Hat die gemeinsame Abstimmung über die laufenden Projekte im Bundesverkehrswegeplan 2030, wie es im Koalitionsvertrag festgehalten ist, bereits begonnen, und wie sieht diese aus (vgl. Koalitionsvertrag, S. 38)?
Wie erfolgt die Abstimmung zwischen dem Finanzrahmenplan der Autobahn GmbH des Bundes und der Bedarfsplanüberprüfung gegenüber der Autobahn GmbH des Bundes?
a) Inwieweit wird bei Autobahnprojekten der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages weiter einbezogen und regelmäßig von der Bundesregierung informiert?
b) Inwieweit werden bei Autobahnprojekten die Länder einbezogen?
Welchen Zeitraum sieht die Bundesregierung für die Umsetzung des im Koalitionsvertrag vorgesehenen Ziels, das „Nebeneinander von Autobahn GmbH und Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau Gesellschaft (DEGES) auf[zu]heben“ (vgl. Koalitionsvertrag, S. 38), vor, und welches Verbesserungspotential sieht die Bundesregierung darin, die Autobahn GmbH und die DEGES zusammenzulegen?
Plant die Bundesregierung die Fortschreibung der Finanzierung auf Basis des derzeitigen Bedarfsplans auf Grundlage des Fernstraßenausbaugesetzes von 2015?
Wie plant die Bundesregierung die Verteilung der Bedarfsplanmittel innerhalb der einzelnen Bereiche des Bedarfsplans zwischen den Dringlichkeitskategorien „Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung“ und „Vordringlicher Bedarf“?
Inwieweit werden die Mittel aufgeteilt zwischen den Verbindungsfunktionsstufe (VFS) 0 und VFS 1 sowie den weiteren VFS der Bundesstraßen?
Wie ist der Stand der Umsetzung bei Maßnahmen in den Dringlichkeitskategorien „Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung“ bzw. „Vordringlicher Bedarf“?
Plant die Bundesregierung, künftig alle Neubaustraßenprojekte auf den Kostenprüfstand zu stellen (Quelle: https://www.rnd.de/politik/gruene-kuendigen-an-ampel-stellt-alle-neubaustrassenprojekte-auf-den-kosten-pruefstand-E2WPCMGJPNCTVH7MFJHDMI7ATE.html, zuletzt abgerufen am 1. August 2022), und wenn ja, wie ist dieser Prüfprozess ausgestaltet?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie sich das Verkehrsaufkommen auf Bundesfernstraßen prozentual im Jahr 2030 bzw. im Jahr 2040 verändern wird, und wenn ja, welche (bitte nach PKWs, leichten LKWs, LKWs und sonstigen Fahrzeugen unterteilen)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Länder bei der Umsetzung der Projekte im Bundesverkehrswegeplan 2030 einzubinden, und wenn ja, wie sieht diese Einbindung konkret aus?
Welchen Einfluss haben ggf. abweichende Positionen zwischen Bund und Ländern auf die Prioritäten bei der Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030?
Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die zeitnahe Umsetzung von in Planung befindlichen bzw. bereits begonnenen Verkehrsinfrastrukturprojekten in Deutschland trotz steigender Baupreise sicherzustellen, und wenn ja, welche?
Wann ist mit konkreten Ergebnissen der vom Kabinett am 21. Januar 2022 eingerichteten ressortübergreifenden Steuerungsgruppe Planungsbeschleunigung unter Federführung des Bundeskanzleramtes zu rechnen?
a) Welche Ressorts sind auf welcher Ebene in der Steuerungsgruppe Planungsbeschleunigung beim Bundeskanzleramt vertreten (bitte nach Ressorts, Zuständigkeiten und Teilnehmern getrennt auflisten)?
b) Welche Länder und Kommunen sind in der Steuerungsgruppe Planungsbeschleunigung beim Bundeskanzleramt vertreten?
c) Welche Nichtregierungsorganisationen sind in der Steuerungsgruppe Planungsbeschleunigung beim Bundeskanzleramt vertreten?
d) Wie oft hat die Steuerungsgruppe Planungsbeschleunigung beim Bundeskanzleramt bisher getagt?
e) Welche Maßnahmen werden in diesem Zusammenhang für die Sanierung der Verkehrsinfrastruktur umgesetzt?
f) Wann sollen erste Maßnahmen in diesem Zusammenhang umgesetzt werden?