Finanzielle Fragen zu der Spargelfahrt des Seeheimer Kreises mit Anwesenheit von Bundeskanzler Olaf Scholz
der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga, Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Seeheimer Kreis, ein Zusammenschluss von Abgeordneten innerhalb der Fraktion der SPD, veranstaltet einmal im Jahr eine Spargelfahrt. Laut Medienberichten haben dieses Jahr Mitarbeiter und eine PR-Agentur mit der Teilnahme des Bundeskanzlers Olaf Scholz an dieser Fahrt bei Unternehmen und Verbänden geworben. Nach Informationen der Zeitung „Bild“ (https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/spargelfahrt-auf-dem-wannsee-bis-zu-15-000-euro-fuer-essen-mit-scholz-80450486.bild.html) wurden demnach vier Mitfahr-Pakete mit Preisen von 5 000 Euro für zwei Personen bis 15 000 Euro für sieben Personen angeboten (ebd.). Diese Sponsoring-Pakete sollen neben der Fahrt mit dem Spargeldampfer über den Wannsee unter anderem auch Anzeigen in der Bord-Broschüre, Logos auf der Sponsorenwand sowie eine Fotodokumentation enthalten haben (ebd.). Angeblich sollen 20 bis 30 Unternehmen ihr Interesse bekundet haben (ebd.). Laut „Bild“ ergebe das Einnahmen von rund 300 000 Euro (ebd.).
Der Vorgang hat in der Öffentlichkeit zu erheblicher Kritik geführt. Insbesondere Juristen sehen hierin eine verdeckte Parteienfinanzierung. Die „vertraglich fixierten Fotos mit dem Kanzler“ seien „anstößig“, sagt der Staatsrechtler Prof. Dr. Christian Hillgruber (https://www.news.de/politik/856337295/olaf-scholz-bei-spargelfahrt-der-spd-auf-dem-wannsee-vorwuerfe-der-verdeckten-parteienfinanzierung-gegen-spd/1/). Das Amt des Regierungschefs, das eigentlich dem Gemeinwohl verpflichtet ist, werde zu Partei- und Fraktionszwecken wirtschaftlich ausgenutzt (ebd.). „Das Sponsoring der SPD bei der Spargelfahrt ist ein dunkles Feld. Ich bewerte es als verdeckte Parteifinanzierung“, so der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Ulrich Battis (ebd.).
Bereits 2016 fiel die SPD laut Medienberichten mit ihrer Vermarktung von SPD-Spitzenpolitikern durch eine parteieigene Agentur negativ auf. Der Fall wurde als sogenannte „Rent a Sozi“-Affäre bekannt (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/spd-beendet-rent-a-sozi-gespraechsreihe-a-1122702.html). Unternehmer und Lobbyisten konnten gegen die Zahlung von vierstelligen Euro-Summen über eine SPD-Tochterfirma mit Namen NWMD mit SPD-Bundesministern und sonstigen hochrangigen Sozialdemokraten Treffen vereinbaren (ebd.).
Auch die CDU in Nordrhein-Westfalen hat laut Medienberichten 2010 gegen Geld exklusive Gespräche mit dem damaligen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers angeboten (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/rent-a-ruettgers-im-schattenreich-des-sponsoring-a-679865.html).
2021 kritisierte die SPD das „systematische ‚Versilbern‘ des auf Zeit verliehenen Mandats“ (https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/spargelfahrt-auf-dem-wannsee-bis-zu-15-000-euro-fuer-essen-mit-scholz-80450486.bild.html).
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ist unter dem Kapitel „Transparenz“ festgehalten, dass Parteiensponsoring ab einer Bagatellgrenze veröffentlichungspflichtig gemacht werden soll (S. 9 des Koalitionsvertrages, veröffentlicht unter https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf). Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt bis heute nicht vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Ist es zutreffend, dass im Rahmen der diesjährigen Spargelfahrt des Seeheimer Kreises Bundeskanzler Olaf Scholz zugegen war?
Wenn Frage 1 bejaht wurde, war ggf. im Rahmen der laut Medienberichten angebotenen vier Mitfahr-Pakete für Lobbyisten mit Preisen von 5 000 Euro für zwei Personen bis 15 000 Euro für sieben Personen die Möglichkeit zu einem Gespräch mit Bundeskanzler Olaf Scholz vorgesehen?
Wenn Frage 2 bejaht wurde, mit welchen Unternehmen bzw. Lobbyorganisationen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Gespräche in diesem Kontext stattgefunden?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Unternehmen bzw. Lobbyorganisationen in welcher Größenordnung an der diesjährigen Spargelfahrt des Seeheimer Kreises teilgenommen haben (bitte ausführen)?
Haben die Veranstalter der diesjährigen Spargelfahrt des Seeheimer Kreises Kostenfragen bezüglich der Veranstaltung mit der Bundesregierung abgestimmt?
Hat sich die Bundesregierung aus Compliance-Gründen zu den sogenannten Spargelfahrten juristisch beraten lassen oder juristischen Rat eingeholt, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn die Frage 1 bejaht wurde, wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass ein amtierender Bundeskanzler bei parteinahen Veranstaltungen zugegen ist, auf der möglicherweise auch finanzielle Interessen vertreten werden könnten?
Wenn die Frage 1 bejaht wurde, hatten die Koalitionspartner in der Bundesregierung, vor dem Hintergrund des im Koalitionsvertrag unter dem Kapitel „Transparenz“ festgehaltenen Versprechens aller Koalitionspartner, dass Parteiensponsoring ab einer Bagatellgrenze veröffentlichungspflichtig gemacht werden soll (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), von dem Termin des Bundeskanzlers Olaf Scholz auf der diesjährigen Spargelfahrt des Seeheimer Kreises Kenntnis?
Sollte nach Auffassung der Bundesregierung vor dem Hintergrund des Transparenzversprechens im Koalitionsvertrag (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) die mögliche wirtschaftliche Nutzung des Amtes des Regierungschefs bzw. sonstiger Regierungsmitglieder künftig untersagt werden?