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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Cannabis im Straßenverkehr

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Datum

06.10.2022

Aktualisiert

02.11.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/338112.09.2022

Cannabis im Straßenverkehr

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat das Ziel bekräftigt, bis zum Jahresende einen Referentenentwurf zur Legalisierung der Abgabe von Cannabis an Erwachsene vorzulegen (vgl.: https://www.zeit.de/politik/2022-05/cannabis-bundesregierung-legalisierung-konsulationsprozess). Das bedeutet nach Auffassung der Fragesteller, dass der Erwerb von Cannabisprodukten zu Genusszwecken im gesetzlichen Rahmen nicht mehr strafbar sein wird. Auch der Deutsche Verkehrsgerichtstag vom 17. bis 19. August 2022 in Goslar hat sich mit dem Thema „Cannabis im Straßenverkehr – Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten“ befasst (vgl.: https://deutscher-verkehrsgerichtstag.de/media/Editoren/60.%20VGT/60.%20VGT%20Kurzfassung%20AK%20II.pdf). In diesem Zusammenhang stellt sich nach Auffassung der Fragesteller die Frage nach den Auswirkungen dieses Vorhabens auf die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr.

Dabei ist unbestritten, dass der Konsum von Cannabis die Reaktionszeit, die Ausführung von automatisierten Tätigkeiten sowie Tätigkeiten, die besondere Aufmerksamkeit erfordern, beeinträchtigt (vgl.: https://bast.opus.hbz-nrw.de/opus45-bast/frontdoor/deliver/index/docId/165/file/M182.pdf, S. 48 f.). Während es bei Alkoholkonsum Grenzwerte für relative und für absolute Fahruntüchtigkeit gibt, wird zum jetzigen Zeitpunkt jede Fahrt unter der Wirkung von Tetrahydrocannabinol (THC) mit Geldbuße, Punkten und Fahrverbot sanktioniert, da es keinen Grenzwert für Fahruntüchtigkeit bezogen auf den Wirkstoff THC gibt.

Wenn Cannabis legal zu kaufen sein wird, ändert das zwar vermeintlich nichts an der bekannten Wirkung, aber es ändert nach Auffassung der Fragesteller etwas am Umgang mit der Droge im Straßenverkehr. Die Sicherheit im Straßenverkehr darf nicht unter der Legalisierung von Cannabis leiden, und das Verkehrsrecht muss weiterhin deutlich machen, dass Fahruntüchtigkeit aufgrund von Drogen wie Alkohol oder Cannabis bestraft wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss von Cannabis auf das menschliche Verhalten im Straßenverkehr?

2

Welche Gefahren gehen nach Auffassung der Bundesregierung von Cannabis bzw. Cannabiskonsum im Straßenverkehr aus?

3

Wie unterscheidet die Bundesregierung bei den Auswirkungen von Cannabis zwischen der Teilnahme am Verkehrsgeschehen von Konsumenten mit dem Pkw, Lkw, Bus oder Fahrrad?

4

Plant die Bundesregierung für die Legalisierung von Cannabis eine Sonderregelung für Fahranfänger?

5

Wie beabsichtigt die Bundesregierung, den Verkauf von Cannabisprodukten zu organisieren?

a) Plant die Bundesregierung, eine maximale Verkaufsmenge pro Person in einem bestimmten Zeitraum festzulegen?

b) Welche THC-Werte werden nach der Legalisierung zulässig sein?

c) Für welchen Personenkreis plant die Bundesregierung, den Konsum von Cannabis zu legalisieren?

d) Hat die Bundesregierung ein Konzept hinsichtlich der Verkaufsstellen von Cannabisprodukten?

6

Wie unterscheidet die Bundesregierung den Konsum von anderen Drogen wie Kokain, Heroin im Vergleich zur Wirkung von Cannabis und deren Auswirkungen auf den Straßenverkehr?

7

Beabsichtigt die Bundesregierung, zwischen dem Konsum und der aktiven Teilnahme am Verkehrsgeschehen hinsichtlich des THC-Grenzwertes rechtlich zu unterscheiden?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

8

Schließt sich die Bundesregierung des Verkehrsgerichtstags an und wird einen erhöhten Grenzwert des THC-Gehaltes bei der Teilnahme am Straßenverkehr zulassen, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/verkehrsgerichtstag-2022-beendet-empfehlungen-an-gesetzgeber-neuer-thc-grenzwert-cannabis-sichere-radwege/)?

9

Welchen Grenzwert hält die Bundesregierung für angemessen, ab dem ein Verstoß gegen das Trennungsverbot festgestellt und sanktioniert werden soll?

a) Welche Aussagekraft besitzt der Grenzwert bei der THC-Konzentration bezüglich der Fahrtüchtigkeit?

b) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die präventive Wirkung eines THC-Grenzwertes ein?

c) Welchen Wert erachtet die Bundesregierung als angemessen, um die erforderliche Indikatorfunktion als „Risikokennwert“ zu erfüllen?

d) Inwiefern spielt die Unterscheidung von gelegentlichen und regelmäßigen Cannabiskonsumenten eine Rolle bei der Festlegung des Grenzwertes?

e) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Nutzer medizinischen Cannabis nicht durch die Festlegung eines bestimmten THC-Grenzwertes diskriminiert werden, weil der erhöhte Wert die Teilnahme am Straßenverkehr untersagt?

f) Plant die Bundesregierung im Rahmen der Legalisierung von Cannabis die Einführung einer ärztlichen Bescheinigung, damit bei der Teilnahme am Straßenverkehr die Unterscheidung zwischen dem Konsum von Cannabis zu medizinischen und Genusszwecken möglich ist?

Wenn nein, warum nicht?

g) Plant die Bundesregierung, das Konsumentenveralten von Cannabis mit Blick auf die Fahreignung zu entkoppeln?

Wenn nein, warum nicht?

h) Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus den Grenzwerten bei Alkoholkonsum und der Verkehrstüchtigkeit?

i) Wie bewertet die Bundesregierung eine Angleichung des Grenzwerts für Cannabis an den Grenzwert für Alkohol?

j) Wie plant die Bundesregierung die Werte im Falle des Mischkonsums von Alkohol (Promille) und Cannabis (THC) festzulegen?

10

Mit welchen Strafen beabsichtigt die Bundesregierung, mögliche Verstöße im Kontext von Cannabis und der Teilnahme am Straßenverkehr zu sanktionieren?

11

Plant die Bundesregierung bei einem Gesetz zu Liberalisierung des Cannabiserwerbs auch einen Passus, der klarstellt, dass Personen, die am Straßenverkehr teilnehmen und die aus medizinischen Gründen Cannabis ärztlicherseits verordnet bekommen haben, mit keiner Verfolgung rechnen müssen, soweit ihre Fahrtauglichkeit nicht beeinträchtigt ist?

12

Anhand welcher wissenschaftlich-medizinischen Forschung bzw. Studien basiert die Bundesregierung die Auswirkungen von Cannabiskonsum auf die Teilnahme am Verkehr?

13

Wie plant die Bundesregierung, die Forschung für den Zusammenhang von Cannabis und Verkehrssicherheit im Straßenverkehr zu intensivieren?

a) Wie wird hierfür die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) eingebunden?

b) Beabsichtigt die Bundesregierung, die Genehmigung von Forschungsprojekten in diesem Bereich zu intensivieren?

Wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

14

Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung die Erfahrungen der amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung (TÜV, DEKRA) mit Cannabiskonsumenten im Rahmen der Verwaltungspraxis und der Entwicklung von Rechtsnormen?

15

Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, für eine stärkere Prävention und Aufklärung über Cannabiskonsum und die Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit in der Bevölkerung zu sorgen?

a) Wie bewertet die Bundesregierung den Informationsstand zum Cannabiskonsum und den Auswirkungen für die Verkehrstüchtigkeit?

b) Ab wann plant die Bundesregierung, den erhöhten Informationsbedarf in der Bevölkerung bezüglich der Auswirkungen des Cannabiskonsums auf den Straßenverkehr zu decken?

c) Welche Formate, Konzepte und Initiativen plant die Bundesregierung zur Aufklärung der Bevölkerung im Zusammenhang von Cannabiskonsum und Verkehrssicherheit?

16

Wie, und wann beabsichtigt die Bundesregierung, die Unfallaufnahme und Unfallstatistik anzupassen, da der Einfluss von Cannabis noch unter der Sammelkategorie „andere berauschende Mittel“ zusammengefasst wird?

17

Wie plant die Bundesregierung im Austausch mit den Ländern, die polizeiliche Arbeit der Länder bezüglich der Verkehrssicherheit im Vorfeld und nach der Legalisierung von Cannabis mit welchen Ressourcen zu fördern?

a) Wie hoch setzt die Bundesregierung die Finanzierungsmittel für die Arbeit der Polizei der Länder an?

b) Mit welchen technischen Mitteln wird die Bundesregierung eine bessere Ausstattung der Polizei der Länder fördern?

c) Wird sich die Bundesregierung für vermehrte Alkohol- und Drogenkontrollen durch die Polizei der Länder nach der Legalisierung von Cannabis einsetzen?

18

Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus der Legalisierung von Cannabis und den Auswirkungen für den Straßenverkehr in anderen Ländern wie den Niederlanden und Kanada?

19

Welche Grenzwerte führen nach Erkenntnissen der Bundesregierung in den Niederlanden und in Kanada zum Fahrerlaubnisentzug?

20

Welches Bundesministerium ist für die Erarbeitung eines Gesetzes zur Cannabislegalisierung federführend, welche weiteren Bundessministerien sind daran beteiligt, und wie erfolgt die Zusammenarbeit?

21

In welchem Stadium befinden sich aktuell die Arbeiten der Bundesregierung an einem Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis?

22

Wie bewertet die Bundesregierung den völkerrechtlichen Vertrag mit den Vereinten Nationen („Single Convention on Narcotic Drugs“) von 1961, der frühestens 2024 gekündigt werden kann, und wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass das von ihr geplante Gesetz zur Legalisierung von Cannabis nicht völkerrechtswidrig ist?

23

Welche Auswirkungen hat aus Sicht der Bundesregierung in diesem Zusammenhang das Schengener Abkommen, in dem das Legalisieren von Drogenbesitz verboten steht, und wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass das von ihr geplante Gesetz zur Legalisierung von Cannabis europarechtskonform ist?

Berlin, den 9. September 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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