Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Im Februar 2020 trat das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ in Kraft, welches vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BFSFJ) unter der Leitung der damaligen Bundeministerin für Familien, Senioren, Frauen und Jugend Franziska Giffey ins Leben gerufen wurde (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/ministerium/ausschreibungen-foerderung/foerderrichtlinien/gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen/bundesinvestitionsprogramm-gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen--148510). Die Initiative dient der Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarates, welche in Deutschland 2018 mit dem Ziel einer besseren Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Kraft trat. Das Bundesprogramm stellt für die Jahre 2020 bis 2023 jährlich 30 Mio. Euro zur Verfügung, um Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und Frauennotrufe zu fördern. Nach dem Königsteiner Schlüssel stehen dem Land Hessen damit pro Jahr 2,23 Mio. Euro zur Verfügung. Eine Kleine Anfrage im Hessischen Landtag (Landtagsdrucksache 20/6376) ergab kürzlich, dass in Hessen jedoch nur ein Bruchteil der zur Verfügung stehenden Mittel abgerufen wird. So wurden im Jahr 2020 in Hessen nur 74 700 Euro sowie im Jahr 2021 von Januar bis Ende Oktober nur 544 000 Euro abgerufen (https://starweb.hessen.de/starweb/LIS/servlet.starweb?path=LIS/PdPi_FLMore20.web&search=WP%3d20+and+R%3d16592). Die Fördersumme von 618 700 Euro in den Jahren 2020 und 2021 liegt damit deutlich unter der Summe von 4,46 Mio. Euro, welche hessische Träger aus dem Programm in den beiden Jahren hätten abrufen können.
Von Vertretern der hessischen Landespolitik sowie von Frauenhäusern vor Ort wird häufig kritisiert, dass mit der Beantragung von Fördermitteln des Programms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ zu viele bürokratische Hürden verbunden seien (https://www.zeit.de/news/2021-11/21/klose-kritisiert-huerden-bei-foerderprogramm-fuer-frauenhaeuser; https://taz.de/Aus--und-Umbau-von-Frauenhaeusern/!5835848/). Die Fördermittel müssen vollständig von den Trägern der jeweiligen Einrichtung beantragt werden, was für autonome Träger kleiner Frauenhäuser mit begrenzten Ressourcen häufig eine Überforderung darstellt (https://taz.de/Aus--und-Umbau-von-Frauenhaeusern/!5835848/).
Darüber hinaus ergibt sich in der Praxis aus Sicht der Fragesteller die Problematik, dass eine Erweiterung der Beherbergungskapazität eines Frauenhauses nach Förderung aus dem Bundesprogramm auch mit einem Mehrbedarf an personellen Kapazitäten einhergeht. Das Förderprogramm trägt dem erhöhten Personalbedarf jedoch nicht Rechnung, weil keine Fördermittel für gestiegene Personalkosten beantragt werden können (https://www.gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen.de/fileadmin/GgGaF/Downloads/Bundesinvestitionsprogramm/200219_Foerderrichtlinie_Investitionsprogramm.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viel Geld wurde in den Jahren 2020 und 2021 im Rahmen des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ insgesamt abgerufen (in Euro; bitte nach Bundesländern sowie Summe bundesweit abgerufener Mittel auflisten)?
Wie viel Geld wurde in den Jahren 2020 und 2021 im Rahmen des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ für Schutzmaßnahmen zugunsten von Frauen mit Behinderungen ausgegeben, und welche Maßnahmen wurden für sie nach Kenntnis der Bundesregierung konkret ergriffen?
Welche Projekte wurden bzw. werden in den einzelnen Bundesländern mit den Geldern des Bundesförderprogramms in den Jahren 2020, 2021 und 2022 gefördert (bitte nach Bundesland, Jahr und Projekt gliedern)?
Wurde bisher die jährlich im Rahmen des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ zur Verfügung stehende Summe ausgeschöpft, und wenn nein, wie erklärt die Bundesregierung dies? Hält die Bundesregierung Anpassungen bei den Förder- und Beantragungsmechanismen für notwendig?
Wieso hält das Programm vor dem Hintergrund, dass eine Aufstockung der Beherbergungskapazität infolge eines Ausbaus, welcher durch Fördermittel aus dem Bundesprogramm finanziert wurde, mit einem Mehrbedarf an personellen Ressourcen einhergeht für gestiegene Personalkosten in Frauenhäusern keine Mittel bereit?
Welche Mittel hält das Programm bereit, um die Zahl barrierefrei zugänglicher Frauenhäuser für gewaltbetroffene Frauen mit Behinderungen zu erhöhen?
Wenn die Frage 4 verneint wurde, erwägt die Bundesregierung eine Anpassung der Programmkonzeption?
Hat die Bundesregierung gezielte Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen sowie Präventionskonzepte im Rahmen des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ angesichts der hohen Gewaltbetroffenheit von Frauen mit Behinderungen, insbesondere in Einrichtungen, (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/frauen-mit-behinderungen-schuetzen/gewalt-gegen-frauen-mit-behinderungen-80650#:~:text=Jede%20dritte%20bis%20vierte%20Frau,Alltag%20vieler%20Frauen%20mit%20Behinderungen) unternommen bzw. erarbeitet, und wenn ja, welche?
Welche Lücken im Unterstützungssystem für gewaltbetroffene Frauen mit Behinderungen bestehen derzeit ggf. aus Sicht der Bundesregierung, und wie plant sie, diese ggf. im Rahmen des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ zu schließen?
Plant die Bundesregierung eine Anpassung des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“, um die Umsetzung der mit dem Teilhabestärkungsgesetz in der vergangenen Wahlperiode geregelten Verpflichtung von Leistungsträgern in § 37a des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX), geeignete Maßnahmen zum Schutz insbesondere gewaltbetroffener Frauen, zu ergreifen, zu unterstützen, und wenn ja, in welchem Zeitrahmen?
Welche konkreten Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen für gewaltbetroffene Frauen mit Behinderungen plant die Bundesregierung, ggf. aufgrund der von ihr in Auftrag gegebenen und im Herbst 2021 veröffentlichten Studie zu Gewaltschutzstrukturen für Menschen mit Behinderungen in Deutschland zu unternehmen?
Plant die Bundesregierung Anpassungen im Beantragungsprozess, um die aus Sicht der Fragesteller bestehenden bürokratischen Hürden beim Abruf der Mittel zu reduzieren, und wenn ja, welche sind dies?