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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Grundrente (Respektrente) - Entwicklung seit Einführung

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

05.10.2022

Aktualisiert

02.04.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/354321.09.2022

Grundrente (Respektrente) – Entwicklung seit Einführung

der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Für die Umsetzung der Grundrente sieht die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) einen dauerhaften Mehrbedarf von 912 Stellen und Personalkosten in Höhe von etwa 69,5 Mio. Euro vor. Zudem entstehen in den ersten Jahren weitere Anschubbedarfe insbesondere für die Anspruchsprüfung, Kontenklärung und Einkommensanrechnung. Für diese temporären Aufgaben sind Beschäftigungsentgelte in Höhe von 22 Mio. Euro veranschlagt (Antwort zu Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 19/27495).

Nach Angaben der DRV Bund sind inzwischen Renten von Personen auf einen Grundrentenanspruch geprüft worden, die neben der Rente eine Fürsorgeleistung in Form von zum Beispiel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Wohngeld beziehen. Ferner wurden Renten geprüft, die bereits vor 1992 begonnen haben. In diesem Jahr werden in Tranchen die Renten mit Rentenbeginn ab 1992 geprüft. Begonnen wird mit den Renten der ältesten Personen. Damit werden bis Ende des Jahres 2022 alle Renten aus dem Rentenbestand zur Prüfung eines Anspruchs auf Grundrente aufgerufen sein. Seit Juli 2021 wird das Ergebnis der Prüfungen im Rentenbescheid dargestellt (Bundestagsdrucksache 20/517).

Der Grundrentenzuschlag wurde nach Angaben der Bundesregierung erstmalig im Juli 2021 ausgezahlt. Wie die Bundesregierung im Januar 2022 mitteilte, sei mit ersten Ergebnissen zum Grundrentenzuschlag im Sommer 2022 zu rechnen. Der Sozialverband VdK zeigte bereits im November 2021 auf, dass die gestellten Erwartungen an die Grundrente (sogenannte Respektrente) teilweise nicht erfüllt werden können (https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/83566/4_97_euro_grundrente?dscc=ok).

Hinsichtlich der Finanzierung der Grundrente war zunächst die Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene vorgesehen (https://www.reuters.com/article/deutschland-finanztransaktionssteuer-idDEKBN1YE14C). Nachdem dieser Plan jedoch scheiterte, wurde – trotz fehlender Finanzierung durch die Finanztransaktionssteuer – die Grundrente auf Druck der Bundesregierung dennoch wie geplant eingeführt. Im Bundeshaushalt wird die Grundrente seither im Einzelplan 11 (Arbeit und Soziales) als „globale Minderausgabe Grundrente und GMA“ (Titel 972 01-880) geführt. Für das Haushaltsjahr 2023 wurden beispielsweise 950 Mio. Euro zur Finanzierung der Grundrente durch die Bundesregierung eingeplant (Bundestagsdrucksache 20/3100).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Einführung der Grundrente bzw. des Grundrentenzuschlags bislang angefallen (bitte die angefallenen Personalkosten getrennt ausweisen)?

2

Wie viele Stellen wurden im Zusammenhang mit der Einführung bzw. der Umsetzung der Grundrente bzw. des Grundrentenzuschlags neu geschaffen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach Bundesbehörden und Bundesministerien getrennt ausweisen)?

3

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der Anteil der Verwaltungskosten an den Gesamtkosten, die im Zusammenhang mit der Grundrente bzw. dem Grundrentenzuschlag bislang angefallen sind?

4

Wie hoch schätzt die Bundesregierung zukünftig den Anteil der Verwaltungskosten an den Gesamtkosten ein, die im Zusammenhang mit der Grundrente bzw. dem Grundrentenzuschlag anfallen (siehe hierzu auch: https://www.versicherungsbote.de/id/4904608/Grundrente-Noch-immer-viele-Anspruche-nicht-geprueft/)?

5

Wie vielen Rentnern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bereits das Ergebnis der Prüfung des Anspruchs auf Grundrentenzuschlag (Grundrente) im Rentenbescheid mitgeteilt? Welchem Anteil entspricht dies?

6

Wie viele Personen beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Grundrente bzw. den Grundrentenzuschlag (bitte getrennt nach: Bund, Westdeutschland, Ostdeutschland, Bundesländern, Männern, Frauen, Personen, die im Inland leben, Personen, die im Ausland leben ausweisen)? Welchem Anteil entspricht dies jeweils?

7

Wie viele Bezieher von Wohngeld beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Grundrente bzw. den Grundrentenzuschlag? Welchem Anteil entspricht dies?

8

Wie viele Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – SGB XII) beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Grundrente bzw. den Grundrentenzuschlag? Welchem Anteil entspricht dies?

9

Wie viele Rentner mit Rentenbeginn vor 1992 beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Grundrente bzw. den Grundrentenzuschlag? Welchem Anteil entspricht dies?

10

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der durchschnittliche Grundrentenzuschlag der an Empfänger mit Anspruch auf Grundrentenzuschlag ausgezahlt wird?

11

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der durchschnittliche Grundrentenzuschlag, den Bezieher von Wohngeld erhalten?

12

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der durchschnittliche Grundrentenzuschlag, den Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des SGB XII) erhalten?

13

Wann wird die Prüfung des bereits vorhandenen Rentenbestandes durch die Deutsche Rentenversicherung Bund nach Kenntnis der Bundesregierung voraussichtlich abgeschlossen sein?

14

Sieht die Bundesregierung bereits Handlungs- oder Anpassungsbedarf hinsichtlich der Grundrente (sogenannte Respektrente), und wenn ja, welchen?

15

Wie und an welcher Stelle werden die Kosten des Grundrentenzuschlags im Bundeshaushalt derzeit (im Einzelnen) abgebildet?

16

Plant die Bundesregierung, auch weiterhin die Ausgaben für die Grundrente über eine globale Minderausgabe im Einzelplan 11 des Bundeshaushaltes (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) abzubilden?

17

Wie sieht die zukünftige Finanzierung der Grundrente bis zu den Jahren 2025 und 2030 derzeit aus, und welche Kosten werden im Zusammenhang mit der Grundrente bis zu den Jahren 2025 bzw. 2030 voraussichtlich anfallen? Auf welche Berechnungen, Studien oder Informationen beruft sich die Bundesregierung dabei?

18

Plant die Bundesregierung eine Anpassung des derzeitigen Beitragssatzes zur Finanzierung der Rentenversicherung? Wenn ja, welche Änderungen in welcher Höhe sind derzeit vorgesehen?

19

Welche Bedeutung hat nach Ansicht der Bundesregierung die Grundrente als Instrument zur Bekämpfung von Altersarmut (bitte erläutern)?

Berlin, den 19. September 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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