Elektronische Gesetzgebung, Rechtsinformationen im Netz und Weiterentwicklung des Portals gesetze-im-internet.de.
der Abgeordneten Eugen Schmidt, Roger Beckamp, Thomas Seitz, Tobias Matthias Peterka, Barbara Lenk und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Auf dem Portal gesetze-im-internet.de bietet der Bund Gesetzestexte in konsolidierter Form frei verfügbar zur Ansicht, zum Herunterladen und in maschinenlesbaren XML-Format an. Die dort eingestellten Texte gelten allerdings nicht als amtliche Fassung, alte Fassungen sind ebenfalls nicht verfügbar. Die Bundesregierung gab in der Vergangenheit an, das Portal gesetze-im-internet.de grundlegend überarbeiten zu wollen. Eine beispielhafte Musterseite wurde 2020 entwickelt (https://web.archive.org/web/20220714133256/https://www.bmj.de/SharedDocs/Artikel/DE/2022/0420_Rechtsinformationsportal.html). Erst im April 2022 begann nach Angaben der Bundesregierung auf der Seite des vollständig bundeseigenen Unternehmens DigitalService GmbH des Bundes die Entwicklung des „Neuen Rechtsinformationssystems“ (NeuRIS) für Bundesrecht (https://web.archive.org/web/20220713062340/https://digitalservice.bund.de/wer-wir-sind). Dabei stellt sich den Fragestellern die Frage nach dem Zeitverlust von 2020 bis 2022. Gleichzeitig fallen viele Zeichensetzungsfehler in Form von Doppelpunkten auf der Netzseite des bundeseigenen Unternehmens auf (ebd.).
Bereits 2016 verkündete die Bundesregierung, sie wolle das „Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene bis 2021 vollständig elektronisch, medienbruchfrei und interoperabel zwischen allen Beteiligten vom ersten Textentwurf über die Abstimmung und Beratung bis zur Verkündung“ abwickeln (Bundestagsdrucksache 18/8257). Später hieß es, die „Endausbaustufe“ soll Juni 2023 zur Verfügung stehen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16162).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wann soll die Entwicklung des „Neuen Rechtsinformationssystems“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) abgeschlossen sein, wann soll das Rechtsinformationsprotal erstmals im Netz öffentlich zugänglich sein, und unter welchem Namen und unter welche Adresse wird es veröffentlicht?
Wie viele Mitarbeiter hat die Digital Service GmbH, und wie viele davon arbeiten mit welchen Aufgaben an welchen Projekten (z. B. NeuRIS) und welcher ungefähren Stundenanzahl im Monat?
Was hat die Verzögerung von 2020 bis zum Start der Entwicklung im April 2022 durch die DigitalService GmbH des Bundes verursacht?
Warum ist erst 2020 ein Prototyp eines Rechtsinformationsportals entstanden, wobei bereits 2016 ein „vollständig elektronisches, medienbruchfreies und interoperables Gesetzgebungsverfahren“ als Ziel von der Bundesregierung formuliert wurde und ein Rechtsinformationsportal Ausfluss dessen ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Zeigt die Beispielseite (rechtsinformationsportal.webflow.io) die zukünftige Optik und Funktionalität des neuen Rechtsinformationsportals bereits im Wesentlichen, oder welche grundlegenden Änderungen werden noch vorgenommen?
Stehen bereits alle wesentlichen Funktionen des „Neuen Rechtsinformationsportals“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) fest, oder laufen insoweit noch Planungen, und welche Funktionen werden gegebenenfalls noch ergänzt?
Werden Übersetzungen von Rechtstexten in andere Sprachen, seien sie auch nichtamtlich oder maschinell übersetzt, auf dem Rechtsinformationsportal bereitgestellt werden, wie sie in Einzelfällen bereits auf dem Portal gesetze-im-internet.de verfügbar sind?
Werden die Seiten gesetze-im-internet.de, die Seite rechtsprechung-im-internet.de und die Seite verwaltungsvorschriften-im-internet.de abgeschaltet oder umgeleitet werden, und wenn ja, wann?
Welche alten Fassungen von Bundesgesetzten und anderen Rechtstexten plant die Bundesregierung bereitzustellen, und wie lange werden die alten Fassungen zurückreichen?
Werden im Besitz der juris GmbH befindliche Datenbestände für das neue Rechtsinformationssystem genutzt werden, und wenn ja, welche, oder ist das aus rechtlichen Gründen oder anderen Gründen nicht möglich oder sinnvoll, und wenn ja, aus welchen?
Gab es Gespräche mit dem Unternehmen juris GmbH über Kauf, Lizenzierung von konsolidierten Rechtstexten, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Wie schätzt die Bundesregierung die Qualität der zukünftig angebotenen Rechtstexte im Vergleich zu dem Angebot des teilprivatisierten Unternehmens juris GmbH ein?
Inwieweit werden verabschiedete Gesetze und konsolidierte Fassungen in dem neuen Rechtsinformationssystem und dem Rechtsinformationsportal verknüpft sein?
Plant die Bundesregierung, dass auch Landesgesetze über das Portal abrufbar sein sollen?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, dass auch andere materielle Gesetze wie Satzungen, etwa von Kommunen, über das Portal abrufbar sein werden?
Wenn ja, wie soll die Bereitstellung ablaufen?
Wenn nein, warum nicht?
Erwägt die Bundesregierung eine Rechtsänderung dahingehend, dass die über das Portal abrufbaren Rechtstexte als amtliche Fassungen gelten sollen? Sieht die Bundesregierung weitere Rechtsänderungen im Zuge des neuen Rechtsinformationssystems als erforderlich an, und wenn ja, welche?
Wird der Bund bei fehlerhaft eingestellten konsolidierten Fassungen auf dem „Neuen Rechtsinformationssystem“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), sollte ein Fehler ausnahmsweise schadensursächlich sein, haften?
Welche Gerichte der Länder nehmen außer dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen insoweit an dem „Neuen Rechtsinformationssystem“ teil, als dass sie Entscheidungen digital zur Verfügung stellen werden (https://web.archive.org/web/20220823092857/https://digitalservice.bund.de/en/blog/neues-rechtsinformationssystem )?
Hat die Bundesregierung Gerichte der 16 Länder für eine Zusammenarbeit bei dem Projekt NeuRIS angefragt, und wenn ja, welche, und wie waren die Reaktionen?
Steht Ländern jederzeit offen, dass konsolidierte Fassungen ihrer Landesgesetzte in das Rechtsinformationsportal aufgenommen werden?
Werden die bereitgestellten Rechtstexte digitale Signaturen des Bundes (oder gegebenenfalls der Länder) enthalten?
Was waren nach Ansicht der Bundesregierung die wesentlichen Gründe, warum das Rechtsinformationssystem statt 2021 jetzt nach Planung erst Juni 2023 zur Verfügung stehen wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Welche der von den Fragestellern vermuteten und in den Fragen 22a bis 22c aufgeführten Gründe treffen ggf. zu?
Mangelte es an qualifiziertem Personal in Deutschland?
Wurde qualifiziertes Personal möglicherweise mit anderen Tätigkeiten beschäftigt?
Waren zu wenige Geldmittel bereitgestellt?