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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Rechtlicher Rahmen der Rückgabe der Benin-Bronzen in deutschen Museumssammlungen an Nigeria

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

10.10.2022

Aktualisiert

19.10.2022

Deutscher Bundestag

Rechtlicher Rahmen der Rückgabe der Benin-Bronzen in deutschen Museumssammlungen an Nigeria

der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Anfang Juli 2022 unterzeichneten die Staatsministerin für Kultur und Medien Claudia Roth und die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock zusammen mit dem nigerianischen Kulturminister eine Gemeinsame Erklärung, auf deren Grundlage Rückgabevereinbarungen zwischen deutschen Museen und der nigerianischen National Commission for Museums and Monuments (NCMM) geschlossen werden können (https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/benin-bronzen-koennen-zurueckkehren-2058816; letzter Zugriff: 13. September 2022). Diese Erklärung soll die Restitution aller Benin-Bronzen in deutschen Museumssammlungen ermöglichen, betrifft aber vorerst nur die Sammlungen im Hamburger Museum am Rothenbaum, des Ethnologischen Museums in Berlin, des Kölner Rautenstrauch-Joest-Museums, der Völkerkundemuseen in Leipzig und Dresden und des Stuttgarter Linden-Museums. Das Ziel ist es, dass sich letztlich alle deutschen Museen, in denen sich Benin-Bronzen befinden, an der Restitution beteiligen.

Am 25. August 2022 unterzeichneten der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) und der NCMM den Vertrag über die Eigentumsübertragung der Benin-Objekte aus der Sammlung des Ethnologischen Museums der Staatlichen Museen zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz an Nigeria. Dieses Museum ist damit das erste oder oben genannten fünf Museen, das eine Eigentumsübertragung auf Basis der Gemeinsamen Erklärung in die Wege geleitet hat. Es handelt sich hier laut einer Pressemitteilung der SPK „um die bislang größte Eigentumsrückübertragung von Sammlungsobjekten aus kolonialem Kontext“ (https://www.preussischer-kulturbesitz.de/pressemitteilung/artikel/2022/08/25/rueckgabe-der-berliner-benin-bronzen.html#:~:text=Nigeria%20und %20Deutschland.-,%E2%80%9C,Bestand%20an%20Nigeria%20%C3%BCbertragen%20konnten; letzter Zugriff: 13. September 2022).

Die Kulturstaatsministerin hob hervor, dass diese Rückgabe „Vorbildcharakter“ habe „für alle Museen in Deutschland, die Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten besitzen“ (ebd.). Aus Sicht der Fragesteller muss aus dieser Aussage der Kulturstaatsministerin geschlossen werden, dass hier zumindest suggeriert wird, dass Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten grundsätzlich unter Verdacht steht, geraubt worden zu sein und damit wie die Benin-Bronzen zu restituieren ist. So ist es in den Augen der Fragesteller nur folgerichtig, wenn die Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages in der Eckpunkte-Vereinbarung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) die Tendenz feststellt, dass mit Blick auf dieses Sammlungsgut Rückgaben zunehmend „politisch befürwortet werden“ (Koloniale Raubkunst. Deutscher Bundestag Drucksache 20/3647 20. Wahlperiode 26.09.2022 Möglichkeiten der Rückgabe verbrachter Objekte aus kolonialem Kontext, WD 10 - 3000 - 005/21, S. 11). Hierbei stellen offenbar auch die einschlägigen Regelungen des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG), nach denen eine dauerhafte Ausfuhr von nationalem Kulturgut in einen Drittstaat genehmigungspflichtig ist (§ 23 KGSG, Genehmigung der dauerhaften Ausfuhr von nationalem Kulturgut), kein Hindernis mehr dar. Wenn aber für die deutschen Museen keine Rechtssicherheit mit Blick auf Artefakte aus kolonialem Kontext mehr besteht, drohen deren einschlägige museale Sammlungen aus Sicht der Fragesteller zunehmend zur Verfügungsmasse politischer Erwägungen zu werden.

In diesem Zusammenhang ist die bedingungslose Rückgabe aller Benin- Bronzen in deutschen Museumssammlungen an Nigeria ein Präzedenzfall mit großer Signalwirkung (https://www.welt.de/kultur/kunst/plus237869519/Bedin- gungslose-Rueckgabe-der-Benin-Bronzen-an-wen-jetzt-An-die-Clans.html; letzter Zugriff: 12. September 2022), was die Kulturstaatsministern dahin gehend bestätigt hat, als sie darauf hinwies, dass es sich bei dieser Rückgabe „nur um einen ersten Schritt“ handeln soll; sie sei nur der „Beginn“ bzw. der „Türöffner“ zur Herstellung von „Gerechtigkeit“, die die „Voraussetzung für ein ganz neues Verhältnis mit den Herkunftsgesellschaften“ sei (http://nachrichten. btg/index.php/news/index/show/tnews/update//fID/MQ%3D%3D/suchbegriffe/ dMO8csO2ZmZuZXI%3D/boost/NDAw/filter/TmljaHQgYWt0aXY%3D; letzter Zugriff: 13. September 2022). Hierfür ist es aus Sicht der Fragesteller offenbar notwendig, dass Deutschland seine „internationale Vorreiterrolle“ bei der Rückgabe von Kulturgut aus kolonialem Kontext weiter ausbaut (https://w ww.zeit.de/news/2021-04/30/geraubte-benin-bronzen-deutsche-museen-vor-ers- ten-rueckgaben?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F; letzter Zugriff: 13. September 2022).

Vor diesem Hintergrund – nämlich der Rückgabe der Benin-Bronzen als „Türöffner“ (s. o.) für weitere Rückgaben – ist es Ziel dieser Kleinen Anfrage, die Bundesregierung noch einmal explizit zu dem rechtlichen Rahmen der Restitution aller sich in deutschen Museumssammlungen befindenden Benin-Bronzen an Nigeria zu befragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche rechtliche Bindewirkung entfaltet die am 1. Juli 2022 unterzeichnete „Gemeinsame Politische Erklärung über die Rückgabe von Benin- Bronzen und bilaterale Museumskooperation zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesrepublik Nigeria“ mit Blick auf jene Museen in Deutschland, die derartige Artefakte in ihrem Sammlungsbestand haben (bitte auch erläutern, ob und ggf. welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus für die hier involvierten fünf Museen ableiten, in deren Sammlungsbestand sich Benin-Bronzen befinden)?

2

Kann die Bundesregierung angeben, welchen Schätzwert die Benin- Bronzen in deutschen musealen Sammlungen haben, die an Nigeria bedingtlos zurückgeben werden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wenn ja, welchen (bitte diesen Wert quantifizieren und ggf. die Referenzen hierfür nennen)?

b) Wenn nein, warum nicht?

3

Haben die Träger der fünf involvierten Museen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), in deren Sammlungsbestand sich Benin-Bronzen befinden, ihr Einverständnis zu der in der „Gemeinsamen Erklärung“ bekundeten Absicht, alle Benin-Bronzen im Sammlungsbestand dieser Museen zurückgeben zu wollen, erklärt, und wenn ja, wann (bitte die Einverständniserklärungen mit Datum für alle betroffenen Museen aufführen)?

4

Gab es seitens der involvierten Museumsträger mit Blick auf deren Zustimmung zur „Gemeinsamen Erklärung“ Bedingungen oder Einwände? Wenn ja, welcher Art waren diese Bedingungen oder Einwände?

5

Hat die Bundesregierung mit Blick auf die dauerhafte Ausfuhr der Benin-Bronzen nach Nigeria die betreffenden zuständigen obersten Landesbehörden und einen Sachverständigenausschuss angehört, wie es in § 23 Absatz 4 KGSG zur Auflage gemacht wird?

a) Wenn ja, kann die Bundesregierung nähere Angaben zu diesen Anhörungen machen (bitte ausführen)?

b) Wenn nein, kann die Bundesregierung angeben, warum sie auf diese Anhörungen verzichtet hat (bitte ausführen)?

6

Hat die Bundesregierung prüfen lassen, ob mit Blick auf die Restitution aller Benin-Bronzen in deutschen Museumssammlungen „wesentliche Belange des deutschen Kulturgutbesitzes überwiegen“, die einer Rückgabe entgegenstehen könnten, wie es im Kulturgutschutzgesetz (§ 23 Absatz 2 KGSG) fixiert ist?

a) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus dieser Prüfung gezogen?

b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung mit Blick auf die Benin-Bronzen nicht prüfen lassen, ob mit Blick auf die Rückgabe der Benin-Bronzen „wesentliche Belange des deutschen Kulturgutbesitzes überwiegen“?

7

Auf der Basis welcher Rechtsgrundlage hat der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) den Vertrag über die Eigentumsübertragung aller Benin-Objekte aus der Sammlung des Ethnologischen Museums der Staatlichen Museen zu Berlin an Nigeria unterzeichnet (wenn es keine Rechtsgrundlage gibt, bitte erläutern, aufgrund welcher Grundlage dieser Vertrag zustande kam)?

8

Kann die Kulturstaatsministerin präzisieren, was genau mit ihrer Aussage, die Rückgabe der Benin-Bronzen habe „Vorbildcharakter (…) für alle Museen in Deutschland, die Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten besitzen“, gemeint ist (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; wenn ja, bitte erläutern, ob diese Aussage auch als Aufforderung an die Museen zu verstehen ist, ihr Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten zu restituieren)?

9

Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Aussage der Kulturstaatsministerin, die Rückgabe der Benin-Bronzen sei nur der „Beginn“ bzw. der „Türöffner“ für weitere Rückgaben (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), weitere „Gemeinsame Erklärungen“ mit ehemaligen Kolonialstaaten, die dem Geist und Inhalt der „Gemeinsamen Erklärung“ zwischen Nigeria und Deutschland folgen?

Wenn ja, mit welchen ehemaligen Kolonialstaaten verhandelt die Bundesregierung derzeit über Rückgaben aus Sammlungsgut aus kolonialem Kontext (bitte auch angeben, wie weit die Verhandlungen vorangeschritten sind)?

10

Folgt die Bundesregierung der Einschätzung der WD, nach dem die nationalen Regelungen des KGSG „nicht auf solche Güter anwendbar“ seien, die „während der Kolonialzeit verbracht worden sind“ und damit „schließlich nur das allgemeine Privatrecht anwendbar“ sei (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; WD 10 - 3000 - 005/21, S. 10)?

a) Wenn ja, teilt die Bundesregierung dann auch die Einschätzung des WD, dass es im nationalen Recht „keine spezifischen Anspruchsgrundlagen“ gebe, „die einen Herausgebeanspruch der Nachfahren aus ehemaligen kolonialen Gebieten gegen die jetzigen Kulturbesitzer in der Bundesrepublik Deutschland begründen“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; WD 10 - 3000 - 005/21, S. 10 f.; wenn ja, bitte erläutern, warum die Bundesregierung trotz dieser Rechtslage für eine bedingungslose Restitution der Benin-Bronzen eintritt, wenn nein, bitte die Gründe dafür angeben, warum die Bundesregierung diese Einschätzung des WD nicht teilt)?

b) Wenn nein, kann die Bundesregierung die Gründe dafür angeben, warum sie mit Blick auf die Nichtanwendbarkeit des KGSG auf Restitutionsgut aus kolonialem Kontext der Einschätzung des WD nicht folgt?

Berlin, den 20. September 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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