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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Maßnahmen der Bundesregierung zur Reduktion des Alkoholkonsums und Lobbyismus der Alkoholindustrie

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

20.10.2022

Aktualisiert

27.10.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/384406.10.2022

Maßnahmen der Bundesregierung zur Reduktion des Alkoholkonsums und Lobbyismus der Alkoholindustrie

der Abgeordneten Ates Gürpinar, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Nicole Gohlke, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE

Vorbemerkung

Jedes Jahr sterben schätzungsweise 74 000 Menschen vorzeitig infolge von Alkoholkonsum. Mit durchschnittlich 10,8 Litern Reinalkohol pro Jahr je Einwohnerin bzw. Einwohner ab 15 Jahren ist Deutschland im europäischen Vergleich nach wie vor Hochkonsumland. Etwa 6,7 Millionen Menschen weisen bei Umfragen in der 30-Tage-Prävalenz riskante Konsummuster auf, 1,6 Millionen Menschen sind in Deutschland alkoholabhängig. Die 12- bis 25-Jährigen sind beim Alkoholerstkonsum durchschnittlich 15 Jahre alt (DHS (Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen) Jahrbuch Sucht 2022, S. 9–18). Darüber hinaus richtet Alkohol auch Schaden bei Dritten an. 2,6 Millionen Kinder wachsen in Familien mit mindestens einem alkoholkranken Elternteil auf. Und jährlich kommen etwa 12 000 Kinder mit einer Fetalen Alkoholspektrumstörung (FASD) zur Welt (https://nacoa.de/infos/fakten/zahlen). Die direkten und indirekten Folgekosten des Alkoholkonsums belaufen sich in Deutschland auf rund 57 Mrd. Euro. Trotz dieser negativen Folgen wird die Droge Alkohol nur mäßig reguliert. Zwar gibt es Altersbeschränkungen beim Verkauf, Werbung wird hingegen wenig eingeschränkt. Über 600 Mio. Euro gab die Alkoholindustrie vor der Corona-Pandemie für Werbung in Fernsehen, Internet, Print und Radio sowie für Außenwerbung aus – Sponsoring und Promotion nicht mit eingerechnet. Selbst in der Pandemie sank dieser Wert nur knapp unter 500 Mio. Euro (DHS Jahrbuch Sucht 2022, S. 14). Wirksame verhältnispräventive Maßnahmen wie Werbeverbote werden bislang nach Ansicht der Fragesteller viel zu zögerlich angewendet. Eine 2015 eingesetzte Arbeitsgruppe für das nationale Gesundheitsziel „Alkoholkonsum reduzieren“ hat bisher noch keine Maßnahmenempfehlungen veröffentlicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie hat sich der Alkoholkonsum nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland durch die Corona-Pandemie verändert?

2

Welche Organisationen bzw. Expertinnen und Experten sind aktuell in der Arbeitsgruppe „Alkoholkonsum reduzieren“ vertreten (bitte tabellarisch nach Organisation sowie Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter auflisten)?

3

Wurden seit Juli 2017 einzelne Organisationen der Arbeitsgruppe ausgewechselt, oder haben einzelne Organisationen die Arbeitsgruppe verlassen (wenn ja, bitte die entsprechende Organisation, das Datum und den Grund der Änderung nennen)?

4

Wie oft haben sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Alkoholkonsum reduzieren“ seit Juli 2017 getroffen (bitte tabellarisch nach Datum, Themen der Sitzung und teilnehmenden Organisationen auflisten bzw. wie in der Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 18/13211 fortführen)?

5

Auf welchen dieser Treffen wurden Entwurfspassagen mit Empfehlungen diskutiert (bitte tabellarisch nach Sitzung auflisten)?

6

Konnte mittlerweile ein Konsens zu den Bereichen Alkoholwerbung, Alkoholbesteuerung und Verfügbarkeit von Alkohol gefunden werden (siehe Antworten zu den Fragen 24 und 25 auf Bundestagsdrucksache 18/13211)?

7

Bei welchen Themen hat sich die Arbeitsgruppe bereits auf Empfehlungen geeinigt?

8

Wurden Entwürfe oder einzelne Passagen der Empfehlungen der Sachverständigen durch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung an externe juristische Personen (Firmen, Vereine, Verbände) mit Bitte um Stellungnahme verschickt, und wenn ja, wann, durch wen, und an wen erfolgte die Versendung?

9

Wann ist mit einem Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Alkoholkonsum reduzieren“ zu rechnen?

10

Wie viele Treffen fanden über die Arbeitsgruppe hinaus zwischen der Bundesregierung und Interessensvertretern der Zivilgesellschaft seit Beginn der 19. Legislaturperiode statt, bei denen es um Alkoholpolitik, Alkoholkonsum, Alkoholsucht oder Alkoholprävention ging (bitte tabellarisch nach Datum, Verband bzw. Verein, Bundesministerien und Ebene auflisten)?

11

Wie viele Treffen fanden zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Alkoholindustrie und der Bundesregierung seit Beginn der 19. Legislaturperiode statt (bitte tabellarisch nach Datum, Verband, Bundesministerien und Ebene auflisten)?

a) Bei welchen dieser Treffen wurde über das Thema „Werbebeschränkungen für alkoholische Produkte“ gesprochen?

b) Bei welchen dieser Treffen wurde über das Thema „Steuererhöhungen auf Alkoholprodukte“ gesprochen?

c) Bei welchen dieser Treffen wurde über das Thema „Verkaufsbeschränkungen für alkoholische Produkte“ gesprochen?

d) Bei welchen dieser Treffen wurde über das Thema „verpflichtende Warnhinweisen auf Alkoholika“ gesprochen?

e) Bei welchen dieser Treffen wurde über das Thema „Werbung und Sponsoring im Bereich des Fußballsports“ gesprochen?

12

Wie viele Treffen fanden zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Profifußballsports und der Bundesregierung seit Beginn der 19. Legislaturperiode statt, bei denen über das Thema „Werbebeschränkungen für alkoholische Produkte“ gesprochen wurde (bitte tabellarisch nach Datum, Verband, Bundesministerien und Ebene auflisten)?

13

Plant die Bundesregierung, die verhältnispräventiven Maßnahmen bei Alkohol zu verschärfen?

a) Plant die Bundesregierung weitere Werbebeschränkungen für alkoholische Produkte?

b) Plant die Bundesregierung Verkaufsbeschränkungen für alkoholische Produkte?

Berlin, den 30. September 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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