Die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 und ihre Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft in Deutschland und Europa
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Mit der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 der EU-Kommission sollen mindestens 30 Prozent der europäischen Land- und Meeresgebiete in wirksam bewirtschaftete Schutzgebiete umgewandelt werden, 10 Prozent der Flächen sollen streng geschützt werden. Die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP unterstreichen in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel, „30 Prozent Schutzgebiete zu erreichen und diese wirksam zu schützen“ (siehe S. 39).
Gleichzeitig hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (Sustainable Use Regulation – SUR) vorgelegt. Nach diesem Vorschlag soll in Schutzgebieten ein Totalverbot für Pflanzenschutzmittel gelten. Die Bundesregierung hat sich nach eigenen Aussagen bisher noch nicht zu dem vorgelegten Entwurf der EU-Kommission positioniert (vgl. Bundestagsdrucksache 20/3227). Ebenso hat die EU-Kommission mit dem „New European Bauhaus“ und der Kommunikation zu „Sustainable Carbon cycles“ zwei Initiativen verabschiedet, die auf eine Stärkung der Holzverwendung zielen.
Im Protokoll des Treffens der „Expert Group on the Nature Directives“ der EU-Kommission (NADEG) vom 5. und 6. April 2022 wurde in Bezug auf die Schutzgebiete im Kontext der EU-Biodiversitätsstrategie festgehalten, dass die EU-Mitgliedstaaten bis Ende des Jahres 2022 melden sollen, wie sie die geschützten Gebiete ausweisen wollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie bewertet die Bundesregierung die EU-Biodiversitätsstrategie 2030?
Hat die Bundesregierung eine wissenschaftliche Folgenabschätzung für Deutschland in Auftrag gegeben oder wird sie eine in Auftrag geben, um die ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen im Kontext der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 zu untersuchen?
Welche ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen wird die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 nach Ansicht der Bundesregierung auf Deutschland und Europa entfalten?
Welche konkreten Auswirkungen auf die globale, europäische und nationale Ernährungssicherheit wird nach Ansicht der Bundesregierung die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 entfalten?
Welche konkreten Auswirkungen auf die Preisentwicklung von Lebensmitteln in Deutschland wird die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 entfalten?
Welche konkreten Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Holz in Deutschland und Europa wird die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 nach Ansicht der Bundesregierung entfalten?
Teilt die Bundesregierung die Berechnungen des Thünen-Instituts zur EU-Biodiversitätsstrategie 2030 und zu den Auswirkungen auf die Holzproduktion, wonach in europäischen Wäldern aufgrund der Einschränkungen bis zu 48 Prozent weniger Holz eingeschlagen würde und daher in Drittländern (u. a. USA, Russland, Kanada, China und Brasilien) dies ausgeglichen würde (Thünen-Institut: Assessment of Possible Production Leakage from Implementing the EU Biodiversity Strategy on Forest Product Markets. Forests 2022, 13, 1225.)?
Welche konkreten Auswirkungen auf die Fischerei in Deutschland und Europa wird die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 nach Ansicht der Bundesregierung entfalten?
Wird die Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie nach Einschätzung der Bundesregierung zu Produktionsverlagerungen und damit zu erhöhten CO2-Emissionen außerhalb der EU führen, wie es unter anderem das Thünen-Institut prognostiziert?
Plant die Bundesregierung, bei prognostizierten Produktionsverlagerungen Gegenmaßnahmen zu treffen, um dem Verlust von Arbeitsplätzen entgegenzuwirken?
Wie vertragen sich die Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie und die damit verbundenen Unterschutzstellungen von Flächen mit anderen Zielen und Initiativen der Bundesregierung, etwa der Holzbauinitiative oder der geplanten Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten und dem Erhalt ländlicher Strukturen (Koalitionsvertrag, S. 20)?
Aus welchen Quellen plant die Bundesregierung, das Holz für die Umsetzung der Holzbauinitiative zu beziehen?
Sieht die Bundesregierung in einer Ausweisung von Schutzgebieten eine Einschränkung des notwendigen Waldumbaus, und wie hoch ist aktuell der Anteil der Gebiete in Deutschland, die bereits unter einem Schutzstatus stehen?
Hat die Bundesregierung an die EU-Kommission bereits ihre Überlegungen hinsichtlich der geschützten Gebiete übermittelt, wie es im Protokoll des Treffens der NADEG am 5. und 6. April 2022 festgehalten wurde?
Was waren die wissenschaftlichen Grundlagen dieser Überlegungen?
Um welche konkreten Flächen handelt es sich dabei (nach Bundesländern auflisten)?
Wie viele dieser Flächen werden aktuell land- oder forstwirtschaftlich genutzt?
Wer sind die Eigentümer dieser Flächen?
Mit welchen rechtlichen Instrumenten möchte die Bundesregierung die gemeldeten Gebiete unter Schutz stellen?
Soll dafür ausschließlich auf die Schutzgebietskategorien des Naturschutzrechts zurückgegriffen werden, oder hält die Bundesregierung es für möglich, auch Gebiete aus bestehenden oder neuen Förderkulissen oder marktwirtschaftlichen Schutzsystemen als geschützt oder streng geschützt zu melden?
Falls die Bundesregierung ihre Überlegungen hinsichtlich der geschützten Gebiete an die EU-Kommission bisher noch nicht übermittelt hat, wird die Bundesregierung der Bitte der EU-Kommission nachkommen und ihre Überlegungen bis Ende des Jahres 2022 melden?
Welche EU-Mitgliedstaaten haben nach Erkenntnissen der Bundesregierung bereits Überlegungen oder konkrete Vorschläge hinsichtlich der zu schützenden Gebiete bereits an die EU-Kommission übermittelt?
Hat die Bundesregierung bereits erste Überlegungen hinsichtlich der zu schützenden Gebiete erarbeitet oder entworfen, und wie sehen diese Überlegungen konkret aus (bitte nach Bundesland, nach Flächennutzung und nach Eigentümer auflisten), und wird die Bundesregierung sich an das 30-Prozent-Ziel halten oder sollen mehr beziehungsweise weniger als 30 Prozent der Flächen nach Ansicht der Bundesregierung in Deutschland als geschütztes Gebiet ausgewiesen werden?
Hat die Bundesregierung sich im Vorfeld der Ausweisung der zu schützenden Gebiete mit den Bundesländern, den Kommunen sowie mit den privaten Eigentümern dieser Flächen ausgetauscht und ist sie in einen offenen Diskussionsprozess eingetreten oder wird sie dies tun?